Die Bedrohungen und Nötigungen müssen höchstpersönlich gemeint sein. Man muss persönlich Morddrohungen etc. placiert haben. Diese müssen eindeutig sein.
Ist die Drohung allgemein gehalten (Grund: Mitglied einer politischen Gruppe), so ist diese nicht als persönlich anzusehen.
Denn es ist schwierig, frei geäußerte Meinungen von rechtlichen Drohungen zu trennen. Denn im Spiegel steht die freie Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt ist.
Werden Drohungen und Beleidigungen im Rahmen einer Casting-Show geäußert, dann kann dies unter Kunst fallen. In der Kunst ist vieles erlaubt.
E-Mails sind aber in der Regel persönlich gerichtet, also verwertbar.
Werden Drohungen in sozialen Medien ausgesprochen, dann muss man vorsichtig sein. Es könnte jemand einen Account gehackt haben und diesen für Drohungen missbraucht haben. Nur wenn sie eindeutig zuordbar sind, kann man diese für entsprechende Klagen verwenden.
Vorsicht: Bei Facebook kann man aber entsprechend negative Posts blockieren. Dann entfällt der Klageweg.