Die Bedrohungen und Nötigungen müssen höchstpersönlich gemeint sein. Man muss persönlich Morddrohungen etc. placiert haben. Diese müssen eindeutig sein.

Ist die Drohung allgemein gehalten (Grund: Mitglied einer politischen Gruppe), so ist diese nicht als persönlich anzusehen.

Denn es ist schwierig, frei geäußerte Meinungen von rechtlichen Drohungen zu trennen. Denn im Spiegel steht die freie Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

Werden Drohungen und Beleidigungen im Rahmen einer Casting-Show geäußert, dann kann dies unter Kunst fallen. In der Kunst ist vieles erlaubt.

E-Mails sind aber in der Regel persönlich gerichtet, also verwertbar.

Werden Drohungen in sozialen Medien ausgesprochen, dann muss man vorsichtig sein. Es könnte jemand einen Account gehackt haben und diesen für Drohungen missbraucht haben. Nur wenn sie eindeutig zuordbar sind, kann man diese für entsprechende Klagen verwenden.

Vorsicht: Bei Facebook kann man aber entsprechend negative Posts blockieren. Dann entfällt der Klageweg.

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Du musst zum Jugendamt. Auch solltest Du Deine Mutter davon informieren.

Die Besuchszeiten wurden von Deinen Eltern vereinbart. Diese sind solange gültig, bis das Familiengericht eine andere Entscheidung trifft.

Das Recht der elterlichen Sorge geht davon aus, dass nach einer Scheidung die sozialen Kontakte zwischen Eltern und Kindern erhalten bleiben. Es gibt nur wenige Gründe, die dagegen sprechen: Verprügeln der Kinder, pädophile Handlungen, der Alkoholismus des Elternteils. Dann muss Dich das Jugendamt vor einem schädlichen Umfeld schützen.

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Du bist beschränkt geschäftsfähig. Jede Transaktion unterliegt dem elterlichen Vorbehalt. Da hast nur Anspruch auf Taschengeld, das sich in der Höhe nach dem Alter richtet.

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Nein. Wie der Vorgänger richtig erkannt hat, ist die Spekulationsfrist vorbei. Für den Bruder fällt nur die Grunderwerbssteuer an.

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Du kannst zum Jugendamt gehen. Bedenke aber, wenn man Dich aus der Familie herausholt, Du künftig in einer Wohngruppe wohnst. Dies kann dazu führen, dass Du von Deiner Familie verstossen wirst. Im Extremfall unterliegst Du der Blutrache.

Voraussetzung ist aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Bist Du Araber, dann können Dich Deine Eltern in den Libanon schicken. Denn Du kommst aus einem Umfeld, das gegenüber Homosexuellen feindlich eingestellt ist. Das müssen die Jugendbehörden berücksichtigen.

Mit 13 bist Du noch in der Pubertät. In fünf Jahren kann sich die sexuelle Orientierung geändert haben.

In einer Wohngruppe besteht die Möglichkeit, dass Du gemobbt wirst. Obwohl die Homosexualität anerkannt ist, gibt es immer noch Personen, die anderer Meinung sind. Reine homosexuelle Wohngruppen gibt es nocht nicht oder sind im Aufbau.

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Allgemein ist ab 22.00 Uhr Nachtrruhe.

Immer an ältere Leute oder an die Kinder denken, die nachts schlafen möchten.

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  • Derartige Webseiten meiden.
  • Bei unseriösen Anrufen direkt auflegen.
  • Auf jeden Fall kündigen. Sonst Pech gehabt. Ein Inkassounternehmen steht vor der Tür. Diese werden in der Regel beauftragt, Forderungen einzutreiben.
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Du hast ein Start-up-Unternehmen. Da musst Du in die Höhle der Löwen. Auch haben einzelne Bundesländer Ansprechpartner, die solche Projekte unterstützen.

Man bedenke aber, dass viele Produktideen daran scheiterten, weil diese doch nicht so revolutionär waren und schon in anderer Form existierten.

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Wer hat dies verboten?

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Wer ein gemeinsames Girokonto hat, muss auch für Schulden gesamtschuldnerisch haften.

Erst nach Begleichung der Schulden kann der geschädigte Ehepartner versuchen, die Differenz wieder hereinzubekommen. Nur wenn kein Geld da ist, wo das Geld holen.

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Die höchsten Gehälter für Ingenieure zahlen Siemens, Bosch, Linde usw.

In den mittleren Betrieben kann es durchaus vorkommen, dass Ingenieure gerade soviel viel wie Facharbeiter verdienen.

Ich kannte einen konkreten Fall in der Automobilindustrie, wo ein Ingenieur tarifmäßig gerade an der Grenze war. Man wollte ihm nicht mehr bezahlen, weil er eine Rente für politische Häftlinge erhielt. Dieser Mann war fachlich sehr kompetent. Er war vor dem Studium Handwerksmeister.

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Da musst Du zu einem Rechtsanwalt gehen, der dafür sorgt, dass der Dir zustehende Parkplatz in der Betriebskostenrechnung wieder herausgerechnet wird. Alternativ wäre der Parkplatz wieder rückzuübertragen.

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Direkt zur Polizei gehen und Anzeige gegen unbekannt erstatten.

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Nach dem Kaufvertrag beim Notar kommt automatisch vom Finanzamt der Bewscheid über die Grundsteuer. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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Nur wenn die Schulung in die Arbeitszeit fällt, hat der Arbeitgeber sie freizustelllen. Berufliche Fortbildung ist nichts Schlechtes. Das Angebot sollte man nutzen.

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450,-- Euro ist leider der Höchstbetrag. Willst Du mehr verdienen, benötigst Du eine 2. Lohnsteuerkarte. Mehrere Mini-Jobs werden in der Regel zusammengezählt.

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Wenn Sie jemand aus dem Ausland beschäftigen, ist dies, wie auch im Inland, ein Arbeitsverhältnis. Diesen müssen Sie schließlich bei der Minijob-Zentrale bei der Bundesknappschaft anmelden. Dann erst ist er krankenversichert.

Was die Bezahlung ausländischer Pflegekräfte angeht, gibt es zwei Meinungen:

  • Die einen tollerieren das, weil sie die Einkommensverhältnise der Angehörigen sehen.
  • Die anderen sehen hier eine Art Lohnwucher, weil der gezahlte Lohn deutlich den Mindestlohn unterschreitet.

Dennoch hat sich die Pflege durch ausländische Pflegekräfte durchgesetzt.

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Wenn Du ein Gewerbe hast, stellst Du dem Kunden Fahrtkosten in Rechnung (Fahrt- kostenpauschale). Dann kannst Du leider nur beim Finanzamt die Fahrtkosten geltend machen, für die vom Kunden keine Erstattung kommt. Das betrifft vor allem Dienst- reisen.

Auch kannst Du nur die Fahrtkosten absetzen, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Gewerbe stehen. Fahrten zur Uni gehören nicht dazu.

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Das ist wichtig: Übergabeprotokoll, Zustimmung unter Vorbehalt.

Ein Gutachten muss dann klären, wo die Mängel herkommen (mangelnde Lüftung, bestehende Baumängel).

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Man muss unterscheiden:

  • Leistungen aus der Pflegeverischerung,
  • Leistungen vom Amt, um die Pflege im Pflegeheim finanzieren zu können.

Über die Pflegebedürftigkeit entscheidet der MDK. Er stuft die Pflegebdürftigen entsprechend ein. Dies hat mit dem Pflegezuschuss vom Amt nichts zu tun.

Es wurde hier ein Fehler gemacht. Die 50.000,-- Euro gehörten auf ein Sperrkonto, von diesem man lediglich monatlich 1.500,-- Euro abheben kann. So wurde das Risiko ein- gegangen, dass plötzlich von dem Geld nichts mehr da war.

Im Extremfall, je nachdem wie das Amt kulant ist, droht die Zwangsversteigerung des Hauses. Eine Alternative wäre, dass das Geld wieder aufgefüllt wird.

Denn das Geld hätte 30 Monate reichen müssen (50.000 : 1500 = 30 Rest 500,--). Frei kann sich der Großvater nur dann sprechen, wenn er Opfer eines Betruges wurde (unseriöse Pflegedienste kassierten zusätzlich ab; der Großvater hat eine neue Frau kennengelernt, die ihn ausnimmt).

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