nö,keine Ausnahmen, lies hierzu http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-192407_Beitragspflicht-zur-gesetzlichen-Krankenversicherung-bei-Kapitalzahlung-aus-Lebensversicherung-verfassungsgemaess.news6067.htm

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Edle Tröpfchen können durchaus eine gute Anlageform sein! Besonders gefragt sind französische Weingute wie Lafite-Rothschild. Die produzieren nur begrenzt, die Nachfrage ist gleichbleibend hoch. Schau mal nach dem Wein Index Liv-Ex-um Dir Infos zu Preisen zu holen.

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Grds. besteht Anspruch auf Witwenrente nur, wenn die Eheleute bei Tod noch rechtskräftig verheiratet sind. Stirbt der eine nach dem Eintritt der Rechtskräftigen Scheidung, kann grds. kein Witwenrentenanspruch mehr entstehen.

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solche Fragen kommen immer wieder vor, zB http://www.gutefrage.net/frage/gefaelschte-unterschrift-bei-lastschrift

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eine ähnliche Frage hab ich hier auf FF gefunden, lies die Antworten, die auch Dir helfen dürften: http://www.finanzfrage.net/frage/sohn-schickt-brief-mit-der-bitte-aus-dem-testament-gestrichen-zu-werden-wirksam

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ähnliche Frage heute bereits gestellt worden, vielleicht findest auch Du hier Antwort: http://www.finanzfrage.net/frage/sohn-schickt-brief-mit-der-bitte-aus-dem-testament-gestrichen-zu-werden-wirksam

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Die Übernahme des Immobilienunternehmens durch den Konkurrenten Deutsche Wohnen , der fast alle Anteile an der GSW hielt, ist der Grund. Demzufolge war es absehbar, daß der austritt aus dem MDax ansteht. Damit waren die Voraussetzungen für den MDAX ja nicht mehr gegeben (Streuanteil nicht unter 10 Prozent). Ob der Wert wert ist, ihn zu halten, meine Meinung:nein.

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..das kommt auf die Art Vertrag an, den der Vermieter mit der Verwaltung geschlossen hat und ist so pauschal nicht zu beantworten. Ein Verwalter verwaltet grds. nur das Gemeinschaftseigentum u. ist für die Verwaltung des Sondereigentums (also Eigentum des einzelnen Vermieters) nichts zuständig. Hat der Vermieter jedoch einen Verwaltervertrag zur Mietverwaltung zusätzlich abgeschlossen, hat die Verwaltung Rechte und Pflichten aus dieser zusätzl. Vereinbarung. Dann kann die Aussage ihres Vermieters dahingehend richtig sein. Wenn Sie die Kaution an den Verwalter bar gegeben haben und dieser beim Abschluß des MV mitwirkte, wirds wohl so sein.

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Gewinne sind grds. beim Verkauf steuerpflichtig, wenn noch keine 10 J. vergangen sind seit dem Kauf. Es gibt aber eine Ausnahme (§23 EKSG). Immobilien kann man steuerfrei verkaufen, wenn zw. Kauf und Verkauf oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren zuvor das Objekt eigens genutzt wurde und keine Vermietung erfolgte.Demzufolge dürfte es in dem beschriebenen Fall keine Probleme mit dem Finanzamt geben.

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sorry, falscher Link, gemeint ist dieser: http://www.dgap.de/dgap/News/corporateall/flatex-erhaelt-banklizenz/?companyID=1298&newsID=770144

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Die Vordiskussion zwecks Nachfolge von US Notenbankchef Ben Bernanke treibt die Börsen derzeit an. Man kann den Grund auch Janet Yellen nennen. Nach dem unerwarteten Rückzug des bisherigen Finanz­ministers sowie Obama-Kandidaten Lawrence Summers aus dem Rennen um den Boss-Sessel der US-Notenbank hat Fed-Vizepräsidentin Janet Yellen gute Chancen, Ende Januar Bernankes Nachfolger zu werden. Ob Du deshalb deutsche Aktienfonds kaufen sollst,keine Ahnung. Das musst Du für Dich selber entscheiden.

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Wieso nicht bei der Bank? Die Beratung kostet nix, der Abschluß von Sparbrief, Sparzertifikat, Obligation etc. meines Wissens nach auch nix. Schließt du dort eine Altersvorsorge ab, erklärt man dir die zum Vertrag gehörenden Gebühren, die Beratung bleibt dann immer noch gratis. Wendest Du dich an die Verbraucherzentrale um Verträge prüfen zu lassen, kostet das etwas. Ich fahr mit der Bankberatung immer ganz gut.

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Zu allererst wird die Bank mal damit einverstanden sein müssen, würdest du was im Grundbuch ändern wollen. Grundsätzlich denke ich es geht schon, Teile ohne Grundbuchänderung zu verkaufen, aber wer ist so gutgläubig, und lässt sich drauf ein? Ihr müsst zum Notar, um eine für alle richtige Lösung zu finden. Außerdem als Hilfe auch diese hier für Dich: http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html

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ist dann wohl die Testamentseröffnung,oder? Sieh hierzu die unlängst gestellte Frage hier im Forum: http://www.finanzfrage.net/frage/schreiben-wegen-testamentseroeffnung-unklar-bitte-um-rat

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naja, bedenkt man daß Prokon sich das Recht vorbehält, nur teils- oder verspätet bis hin zu gar nicht zurückzuzahlen, dürfte deine Frage zu bejahen sein: nur was für Zocker. Für Privatanleger meiner Meinung nach ein no-go!

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Wie alt sind die Kinder-vielleicht können sie ja gemeinsam die Forderungen bezahlen der Gläubiger, und dafürf später das Haus erben, daß vermutlich mehr wert sein wird. Alternativ könnte er ausziehen, und das Haus vermieten. Oder mit den Kindern reden, ob eins davon das Haus nimmt und die anderen ausbezahlt. Fraglich dann nur, inwiefern der Rentner mit seiner Rente dann selber einen Mietvertrag stemmen könnte. Ich denke, am sinnvollsten wäre es, alle 3 Kinder an einen Tisch und Klartext reden.

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meinst Du dieses Angebot? http://www.easybank.at/easy/Produkte/Kredit/44932/easy-kredit.html

wenn ja, ich les hier ab 3.9 Prozent, also würde ich mir zunächst ein konkretes Angebot einholen und es mit einem Angebot einer deutschen Bank vergleichen.

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Erstmal herzliches Beileid-das ist ja sehr tragisch, wenn man jung den Vater verliert. Ich denke, dieser Tip kann Euch helfen: http://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/kindergeld-zwischen-abitur-und-studium

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