Hallo zusammen, unsere Hausratversicherung fordert ein bündiges Türschloss, was aber leider in unserer Mietwohnung nicht so eingebaut ist. Hier ist leider ein Haustürschloss eingebaut, was über 1cm vorsteht nach draußen. Meine Frage nun: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die Vermieter dazu verpflichtet, hier ein versicherungsrechtlich adäquates Schloss einzusetze, odr kann so etwas, wenn ich das ändere in die "Schönheitsreparaturen" gerechnet werden,an denen ich mich laut Mietvertrag zu beteiligen habe?

Ich freue ich über eure Antworten! Luna