Pflegebedürftige, die Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen beziehen und die mit anderen Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben, in der sie ambulant pflegerisch versorgt werden und in der eine Pflegekraft organisatorisch, verwaltend oder pflegerisch tätig ist, erhalten zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von monatlich 200 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen, dass die Wohngemeinschaft den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren, und dass die Pflegebedürftigen unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht werden sollen und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.

Details und Quelle: http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/senioren-wohngemeinschaft.html

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Die Software, di ALDI jährlich anbietet, hat meines Wissens einen guten Ruf. Wurde hier auch schon öfter diskutiert. Ansonsten kann ich die WISO-Software aus eigener Erfahrung empfehlen!

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Hallo Jule, da der Verkauf des Hauses geplant ist, würde ich zum Konditionenanpassungstermin nur noch eine variable Verzinsung wählen. Damit kann das die Darlehensrückführung jederzeit erfolgen. Die Zinsen werden dann garnicht festgeschrieben. Wenn du vor dem 15.10. 2014 verkaufst, dann musst Du Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, die berechnung ist kompliziert, die Bank rechnet Dir das sicherlich mal aus zu einem fiktiven Datum, wenn Du einen Käufer hast. Ach ja, und man kann natürlich auch eine Zinsbindung von einem Jahr wählen, aber das macht für Dich keinen Sinn. Viel Erfolg!

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Du musst die 3 Monate einhalten, damit die Ansprüche gewahrt bleiben. So steht es eindeutig in dem vondir selbst beigefügten Link!

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Nach Rückkehr kannst Du normalerweise in die GKV wechseln, wenn Du unter der Einkommensgrenze liegst und mindestens 1 Jahr im Ausland warst. Allerdings weiss ich nicht, ob das auch für über 55-jährige gilt. Ich hoffe auf weitere Antworten! Das Problem ist nämlich, dass du die Anwartschaft auf Altersrückstellungen der PKV verlierst, wenn Du kündigst. Das muss gut überlegt sein.

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