Pflegebedürftige, die Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen beziehen und die mit anderen Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben, in der sie ambulant pflegerisch versorgt werden und in der eine Pflegekraft organisatorisch, verwaltend oder pflegerisch tätig ist, erhalten zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von monatlich 200 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen, dass die Wohngemeinschaft den Zweck verfolgt, gemeinschaftlich eine pflegerische Versorgung für die Wohngruppe zu organisieren, und dass die Pflegebedürftigen unabhängig darüber entscheiden können, welche Pflege- und Betreuungsleistungen für die Bewohner erbracht werden sollen und welche Anbieter dafür ausgewählt werden.
Details und Quelle: http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/ambulante-pflege/senioren-wohngemeinschaft.html