Nein musst du nicht. Du bist in deiner Entscheidung frei, von wem du dein Geld verlangst. Du könntest es sogar vom Halter des Kfz verlangen, obwohl der garnicht gefahren ist.
Ich glaube, die beginnt erst zu laufen, wenn die Rückgabeforderung entsteht. Diese entsteht aber erst mit dem Verlangen der Rückgabe des geliehenen Schmuckes. Solang die Frau ihn nicht zurück verlangt hat, läuft folglich keine Verjährung.
Automatisch geht da mit Sicherheit nichts. Ich weiß nur, dass jeder für seinen Unterhalt nach der Scheidung grundsätzlich wieder selbst aufkommen muss. Für die Frage des Unterhalts müssen ebenfalls ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Sonst geht da nichts.
Ich denke auch, dass hiermit eine Mieterhöhung ansteht, weil die Wohnung verbessert wird. Aber dafür sind genaue Voraussetzungen zu erfüllen. Du solltest sicherheitshalber einen Fachmann, nämlich einen Rechtsanwalt, konsultieren.
Wie hier schon beantwortet, würde ich ebenfalls das Testament in amtliche Verwahrung bei dem Nachlassgericht in deiner nächsten Nähe geben. Dies ist bestimmt der sicherste Weg, damit die Erben auch wirklich zuverlässig Kenntnis erhalten.
Das geht. Du kannst nur nicht die Umsatzsteuer für den Betrag zusätzlich geltend machen, für den du auf Gutachterbasis abrechnest, denn diese muss immer tatsächlich angefallen sein.
Da in Natur ein Grundstück nicht geteilt werden kann, muss es ja versteigert werden und bleibt den Erben nichts anderes übrig, wenn sie sich nicht einigen können, die Teilungsversteigerung zu betreiben, um dadurch den Erlös entsprechend ihrer Erbquote aufzuteilen. Dies ist sicher nicht günstig, weil tatsächlich ein Verkauf unter Zwang nie die günstigste Möglichkeit ist. Aber wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt nur die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.
Meines Wissens nach nicht. Du musst nur unverzüglich das Testament abliefern, bist aber sicherlich befreit, wenn du zunächst zu Erholungszwecken Urlaub machst.
Deine Anwaltskosten musst du leider selber zahlen, auch wenn du gewinnst. miq112 hat schon richtig geantwortet. Eine Erstattung von Anwaltskosten gibt es bei dem Arbeitsgericht nicht.