Ja das geht in deinem Fall, da ihr nicht bedacht habt, dass die Treppe nicht dafür geeignet ist. Außerdem liegt eine wesentliche Überschreitung des Pauschalpreises vor. Er darf den erhöhten Pauschalpreis verlangen.

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Ich würde sagen, dass ein Schadensersatzanspruch besteht. Suche einen Rechtsanwalt auf, damit er deinen Schaden geltend macht und durchsetzt. Eine hoffentlich bestehende private Rechtsschutzversicherung springt dafür ein.

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Ich meine, dass der Kostenvoranschlag nicht zu bezahlen ist. Außer es ist von Anfang an vereinbart. Dann stehen die Dinge anders. Ansonsten ist er nicht zu bezahlen.

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Das weiß ich von meiner Tante, die einen ähnlichen Fall hatte. Danach ist bei der Hausratversicherung der Neuwert erstattet worden.

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Zunächst wird auf den jeweils zu verzinsenden Betrag abgestellt, also in deinem Fall zuerst auf den Betrag von 1000 Euro. Dann werden die Zinstage vom Zeitpunkt der Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Zahlung gerechnet. Das sind in deinem Fall 60 Zinstage. 5 % von 1000 Euro sind 50 Euro p.a. oder pro Jahr. Bezogen auf 1 Tag sind das 0,14 Euro. 0,14 Euro mal 60 Tage sind 8,33 Euro. Also muss der Kunde am 30.08.2009 den Betrag von 1008,33 Euro überwiesen haben.

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Wenn jemand schon eine Mahnung von einem Notar erhalten hat - wie mein Onkel -, der weiß, dass es kürzer gehen kann, als mit Gerichts- oder Mahnverfahren. Denn der Notar schreibt, dass, wenn seine Rechnung nicht binnen 4 Wochen ausgeglichen ist, er auf Kosten meines Onkels Vollstreckungsmaßnahmen durch den zuständigen Gerichtsvollzieher einleiten wird.

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Ich würde hier ebenfalls die Miete mindern, diesen Schritt aber vorher ankündigen. Schließlich geht es ja auch noch um dein Geld, das hier noch vom Vermieter verpulvert wird. Denn über die Nebenkosten Heizung bist du an diesen Kosten beteiligt, die umso mehr benützt wird.

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Dazu vernahme ich: Für das Jahr 2008 betrug das Budget rund 2,86 Mrd. Euro. Das entspricht ungefähr einem Anteil von 1,01 % des Bundeshaushalts.

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Möglicherweise ist das damit zu erklären, dass London ein Zentrum der europäischen Geschäfts- und Bankenwelt darstellt. Da wird viel verdient und kann daher viel gezahlt werden, so auch an Miete, was die Anbieter wissen.

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Die Ansparbeträge für den Bausparvertrag sind im Unterhalt sicher nicht zu beachten. Soviel ich weiß, kann ein Unterhaltsschuldner nicht auf Kosten des Unterhaltsgläubigers eine Vermögensbildung betreiben. Also das geht wirklich nicht.

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Ein Rechtsschutz ist auch für einen Studenten unbedingt notwendig, zumal dieser sicher motorisiert ist. So sollte er zumindest einen Verkehrsrechtsschutz haben. Und wenn er bzw. sie über die Eltern nicht mehr mitversichert ist, sollte er eine günstige Rechtsschutzversicherung abschließen mit Hinweis auf seinen Status als Student. Da gibt es sicher günstige Tarife.

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Ich habe das schon gehört, dass gegen Mitglieder eines Fußballvereins eine Geldbuße festgesetzt werden kann, da dies so in dessen Bestimmungen steht.

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Das heißt, dass sämtliche Ansprüche wegen Mängel ausgeschlossen sind. Soviel ich weiß, gilt das nur nicht bei Arglist und bei einer Garantie.

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Soviel ich weiß, hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, besonders dann, wenn er die Wohnung einem Nachmieter zeigen will. Das steht vielleicht in eurem Mietvertrag. Der Vermieter muss also bestimmt nicht warten, bis ihr ausgezogen seid.

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Wie der Name schon sagt, ist eine Geschäftsführer derjenige, der ein Geschäft oder eine Gesellschaft nur führt. Der geschäftsführende Gesellschafter ist zudem noch ein Mitglieder der Gesellschaft.

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Ich meine, dass du keine Teilschuld an dem Unfall hast. Der Autofahrer hat auf den Straßenverkehr zu schauen und nicht darauf, was daneben passiert. Du bist sicher frei von einer jeden Schuld. Suche sonst gleich einen Anwalt auf.

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Ich sammle Münzen

Ich sammle Münzen, aber nur welche die ich geschenkt kriege. Meist ist es altes Geld aus Europa (jetzt gibts ja den Euro) oder Münzen aus dem Urlaub.

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