Die Ansparbeträge für den Bausparvertrag sind im Unterhalt sicher nicht zu beachten. Soviel ich weiß, kann ein Unterhaltsschuldner nicht auf Kosten des Unterhaltsgläubigers eine Vermögensbildung betreiben. Also das geht wirklich nicht.

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Wie der Name schon sagt, ist eine Geschäftsführer derjenige, der ein Geschäft oder eine Gesellschaft nur führt. Der geschäftsführende Gesellschafter ist zudem noch ein Mitglieder der Gesellschaft.

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