Hallo nochmal,
natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..
Hallo nochmal,
natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..
Das wird leider verrechnet, ist bei mir nämlich der Fall. Ich war berufstätig und habe Sozial - Versicherungsansprüche erworben. Dann wurde ich durch eine Impfschädigung berufsunfähig und verbeamtet.
Die Beamtenpension und die Frührente werden nun miteinander verrechnet und dann von zwei verschiedenen Stellen ausgezahlt ( Versorgungsamt und Rentenstelle ) !
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Jeder Vermieter wird sich über so einen Mieter freuen und niemand wird so ein Angebot ablehnen !! Was Sichereres für den Vermieter gibt es ja nicht.
Eine Möglichkeit wäre, für deinen Anteil eine Hypothek eine Sicherungshypothek zu deinen Gunsten eintragen zu lassen ! Dann kann sie denn Betrag abzahlen, solange du ihr Zeit gibst, nach Zahlung des gesamten Anteils wird der Eintag dann wieder aus dem Grundbuch gelöscht.
Natütürlich am besten sofort mit Einschreiben/Rückschein kündigen, um den Zugang nachweisen zu können. Allein Aufgrud des heutigen Datums ist ersichtlich, das keine Rechtsgrundlage besteht !