Der neue Mieter muß doch bestimmt auch Kaution bezahlen.

Wir haben die Kaution damals einfach beim Vermieter gelassen und die drei Monatsraten direkt bar vom neuen Mieter bekommen. Ging schnell und reibungslos, alle waren sofort gücklich !!

Der entstandene Zins wurde vom Vermieter errechnet und uns anschließend überwiesen.

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Die Baufi stammt aus der damaligen Dresdner Bank und wurde bei der Übernahme durch die Commerzbank  2010 mit einer anderen Kontonummer und anderen Sachbearbeitern versehen. Seitdem haben sich ach die Raten verändert. Vielleicht liegt eine Verwechslung des Kredites vor ? Denn die Bonität stimmt und regelmäßige Zahlung ist nachweisbar. Trotzdem Danke.

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Nein, das ist nicht möglich. Wenn ihr ein gemeinsames Einkommen angebt, gibt es zwei Einnahmequellen. Daher rechnet die Bank auch mit Einkommen 1 und Einkommen 2, also Kreditnehmer 1 und Kreditnehmer 2. Sollte nun nur 1 Kreditnehmer im Vertrag stehen, so wie du es wünscht, paßt die Haushaltsrechnung nicht mehr ( = Netto - Einkommen minus Kosten ) ,einen Kreditnehmer alleine wird die Bank nicht akzeptieren.

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Der Versicherungsnehmer zahlt die Versicherungsprovision, kann in seine Police VOR (!!) Abschluß aber " versicherte Personen " aufnehmen, die dann, weil schriftlich dokumentiert, Versicherungsschutz haben !!

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Da wirst du Pech haben . Haftpflicht-  und Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du unbedingt abschließen. Wenn die Arbeitskraft nicht mehr da ist, ist eine lebenslange Katastrophe vorprogrammiert !

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Hallo nochmal,

natürlich verrechnen die beiden auszahlenden Stellen die Beträge miteinander und zahlen dann in der Regel volle Rente und reduziertes Beamengehalt aus ..

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Das wird leider verrechnet, ist bei mir nämlich der Fall. Ich war berufstätig und habe Sozial - Versicherungsansprüche erworben. Dann wurde ich durch eine Impfschädigung berufsunfähig und verbeamtet.

Die Beamtenpension und die Frührente werden nun miteinander verrechnet und dann von zwei verschiedenen Stellen ausgezahlt ( Versorgungsamt und Rentenstelle ) !

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

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Der Lohn paßt sich automatisch an. Darum heißt er ja auch " Mindestlohn ", ein Lohn, den der Arbeitgeber mindestens zu bezahlen hat !!

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Jeder Vermieter wird sich über so einen Mieter freuen und niemand wird so ein Angebot ablehnen !! Was Sichereres für den Vermieter gibt es ja nicht.

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Eine Möglichkeit wäre, für deinen Anteil eine Hypothek eine Sicherungshypothek zu deinen Gunsten eintragen zu lassen ! Dann kann sie denn Betrag abzahlen, solange du ihr Zeit gibst, nach Zahlung des gesamten Anteils wird der Eintag dann wieder aus dem Grundbuch gelöscht.

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Natütürlich am besten sofort mit Einschreiben/Rückschein kündigen, um den Zugang nachweisen zu können. Allein Aufgrud des heutigen Datums ist ersichtlich, das keine Rechtsgrundlage besteht !

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Wenn du nichts unteschrieben hast oder eine Krankenkasse keine Kosten genehmigt hat, sind die Forderungen unberechtigt !!

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Muss sich mein getrennt lebender Mann noch an meinen Mietschulden beteiligen, weil er noch im Mietvertrag drin steht?

Mein Mann zog vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er hat unseren Mietvertrag nicht gekündigt, weil immer noch die ganze Zeit Kontakt bestand. Ich selber wies damals die Vermieter darauf hin, dass der Mann ausgezogen ist. Diese änderten aber nur die Personenzahl bei der Nebenkostenabrechnung. Der Vertrag blieb bestehen.

Nun hat er vor einiger Zeit den Kontakt komplett abgebrochen, ich habe vor 2 Wochen Scheidungsantrag gestellt (keine Unterhaltsansprüche, etc.) Ich wurde dieses Jahr auch noch vom Jobcenter zwangsverrentet, bekam bis Ende Juli ALG II, ab 1.8. bekomme ich Rente. Das JC bezahlt allerdings im Voraus (letzte Zahlung Ende Juni), während die Rente am Ende des abgelaufenen Monats (also Ende August erstmalig gezahlt wird). Vom Sozialamt bekomme ich nur ein geringes Darlehen, wovon ich die Miete und einige andere laufende Kosten nicht zahlen kann. Mir wurde vom Sozialamt gesagt, dass das ja wohl nichts mache, ich solle einfach die Miete aussetzen und eine monatliche Abtragung von 50,-- Euro dort vereinbaren. Habe ich getan, obwohl ich es hasse, habe immer pünktlich meine Miete bezahlt!

Meine Verwandten wiesen mich darauf hin, dass der Ex ja noch im Mietvertrag drin steht und er die Hälfte meiner rückständigen Miete bezahlen muss. Das ist eigentlich eine Sache, die ich nicht will, aber meine finanzielle Not ist durch meine Mini-Rente sehr groß, so dass es mir sehr schwer fällt, diese 50 Euro jeden Monat abzuzahlen (und dann auch noch das Darlehen vom Sozialamt).

Mein Mann sitzt in seinem Haus (Gütertrennung) und bezieht auch noch Miete. Könnte man ihn denn nun tatsächlich heranziehen, um die Hälfte der August-Miete zu übernehmen? Wie soll ich das denn machen, über den Vermieter, der ihn dann anschreibt oder über meine Anwältin, die übrigens bei jeder Frage, die ich stelle, immer abblockt und sagt, das hat mit der Scheidung nichts zu tun (Klar, die bekommt ja nicht viel Geld - nur PKH).

Wenn überhaupt, wie müsste das aufgeteilt werden? Meine Miete beträgt ca. 470 Euro warm. Die Grundmiete: 280 Euro - Nebenkosten - 190 Euro. Müsste er dann die Hälfte der 470 Euro übernehmen, da er ja dann für alles haftet oder müsste er nur die Hälfte der Grundmiete übernehmen, da er ja hier keine Kosten verursacht, oder muss er gar nichts bezahlen? Ich will mich mit dem nicht auch noch rumstreiten und die Scheidung unnötig in die Länge ziehen. Wie ist denn hier die Rechtsprechung und wem soll ich denn nun mein Problem übertragen?

Übrigens ist noch das gleiche Problem in Bezug auf Renovierung meiner Wohnung und Kellerräumung bei meinem Auszug (der sicher in absehbarer Zeit erfolgen muss). Der Vermieter erneuert immer jede Wohnung, wenn jemand auszieht, und nimmt dafür die Kaution, die über zig Jahre angewachsen ist (er hat damals keine bezahlt, ist untergegangen) - und unseren großen Keller hat er zugemüllt - der ist von vorne bis hinten zugestellt. Das zu entsorgen, kostet sicher eine ganze Menge.

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Weise einfach deinen Vermieter darauf hin, daß du nur ein Teil der Mieter bist . Der Vermieter setzt sich entweder mit dem Ex in Verbindung oder versucht, gerichtlche Schritte einzuleiten.

Er wird aber selbst wissen, das das ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Also, mache Dir keine Sorgen und stelle Dich nur auf die Hälfte der Mietzahlungen ein.

Alles Gute.

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Muss sich mein getrennt lebender Mann noch an meinen Mietschulden beteiligen, weil er noch im Mietvertrag drin steht?

Mein Mann zog vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er hat unseren Mietvertrag nicht gekündigt, weil immer noch die ganze Zeit Kontakt bestand. Ich selber wies damals die Vermieter darauf hin, dass der Mann ausgezogen ist. Diese änderten aber nur die Personenzahl bei der Nebenkostenabrechnung. Der Vertrag blieb bestehen.

Nun hat er vor einiger Zeit den Kontakt komplett abgebrochen, ich habe vor 2 Wochen Scheidungsantrag gestellt (keine Unterhaltsansprüche, etc.) Ich wurde dieses Jahr auch noch vom Jobcenter zwangsverrentet, bekam bis Ende Juli ALG II, ab 1.8. bekomme ich Rente. Das JC bezahlt allerdings im Voraus (letzte Zahlung Ende Juni), während die Rente am Ende des abgelaufenen Monats (also Ende August erstmalig gezahlt wird). Vom Sozialamt bekomme ich nur ein geringes Darlehen, wovon ich die Miete und einige andere laufende Kosten nicht zahlen kann. Mir wurde vom Sozialamt gesagt, dass das ja wohl nichts mache, ich solle einfach die Miete aussetzen und eine monatliche Abtragung von 50,-- Euro dort vereinbaren. Habe ich getan, obwohl ich es hasse, habe immer pünktlich meine Miete bezahlt!

Meine Verwandten wiesen mich darauf hin, dass der Ex ja noch im Mietvertrag drin steht und er die Hälfte meiner rückständigen Miete bezahlen muss. Das ist eigentlich eine Sache, die ich nicht will, aber meine finanzielle Not ist durch meine Mini-Rente sehr groß, so dass es mir sehr schwer fällt, diese 50 Euro jeden Monat abzuzahlen (und dann auch noch das Darlehen vom Sozialamt).

Mein Mann sitzt in seinem Haus (Gütertrennung) und bezieht auch noch Miete. Könnte man ihn denn nun tatsächlich heranziehen, um die Hälfte der August-Miete zu übernehmen? Wie soll ich das denn machen, über den Vermieter, der ihn dann anschreibt oder über meine Anwältin, die übrigens bei jeder Frage, die ich stelle, immer abblockt und sagt, das hat mit der Scheidung nichts zu tun (Klar, die bekommt ja nicht viel Geld - nur PKH).

Wenn überhaupt, wie müsste das aufgeteilt werden? Meine Miete beträgt ca. 470 Euro warm. Die Grundmiete: 280 Euro - Nebenkosten - 190 Euro. Müsste er dann die Hälfte der 470 Euro übernehmen, da er ja dann für alles haftet oder müsste er nur die Hälfte der Grundmiete übernehmen, da er ja hier keine Kosten verursacht, oder muss er gar nichts bezahlen? Ich will mich mit dem nicht auch noch rumstreiten und die Scheidung unnötig in die Länge ziehen. Wie ist denn hier die Rechtsprechung und wem soll ich denn nun mein Problem übertragen?

Übrigens ist noch das gleiche Problem in Bezug auf Renovierung meiner Wohnung und Kellerräumung bei meinem Auszug (der sicher in absehbarer Zeit erfolgen muss). Der Vermieter erneuert immer jede Wohnung, wenn jemand auszieht, und nimmt dafür die Kaution, die über zig Jahre angewachsen ist (er hat damals keine bezahlt, ist untergegangen) - und unseren großen Keller hat er zugemüllt - der ist von vorne bis hinten zugestellt. Das zu entsorgen, kostet sicher eine ganze Menge.

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Hallo,

Verträge sind gegenseitige Willenserklärungen und solange diese nicht schriftlich widerrufen wurden, sind sie auch vor Gericht gültig.Jede Forderung gegen einen Vertragspartner ist demnach durchsetzbar, also auch Mietschulden des Ex, da er keinen Mietvertrag schriftlich gekündigt hat.

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