würde das nochmals schriftlich mit Einschreiben machen, wenn Du noch in der 6 Wochen Widerrufsfrist liegst. Dann rückbuchen, das dürfte so passen. Telefonisch kündigen ist nicht zuverlässig
Antwort
Antwort
sie hat gute Chancen bleiben zu dürfen, gefunden hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-wen-das-gesetz-besonders-schuetzt_aid_16952.html
Antwort
Deine Frage ist denn nun genau? Was hilft es Dir, wenn ich Dir die Höhe meines Haushaltsgeld nenne- ist doch kein Richtwert für Dich, da jeder andere Ansprüche hat im Bereich Lebensmittel, Hobbies, usw.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.