manchmal werden solche Stellen gar nicht mehr nachbesetzt-schon mal darüber nachgedacht-der Chef ist nicht in der Pflicht, Stellen nachzubesetzen! Der Rest ist Verhandlungssache mit dem Chef, aber immer schön sachlich bleiben

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selbst bei gröber Fahrlässigkeit haftet man für gewöhnlich nur bis max. 12 Monatsgehälter, also cool down, was sagt Deine Haftpflicht dazu? Hast hoffentlich eine? Mehr Infos hier: BAG, Az 8 AZR 418-09

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In der EZB wird sicher gerade durchgerechnet, welche Szenarien denkbar sind. Zuerst Nullzins, dann Minuszins. Allerdings dürften die Notenbanker noch zurückschrecken-ich denke es ist unwahrscheinlich, daß die EZB so weit geht. Die Folge wäre wohl, das noch mehr Kohle in die Aktienmärkte und Immobilien gehen würden, was natürlich eine Gefahr mit sich bringt, nämlich die Blasenbildung würde sicher weiter ausbilden.

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viele kaufen aktuell Silber und hoffen auf Wertsteigerungen-Eure Münzen werden vermutlich Silbermünzen sein. Wenn Ihr das Geld also nicht braucht, warum nicht behalten und abwarten. Auf der Bank gibts derzeit ja auch kaum Zinsen. Ich würde für halten plädieren!

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ja, das bedarf einer Baugenehmigung-da es ja ein Bauwerk ist- meine Meinung. Ein Anruf bei Deiner Gemeinde wird aber die Frage ganz korrekt beantworten können. Vielleicht gibts Unterschiede in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

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Schweden-Norwegen und dann Deutschland- meine Einschätzung

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Nebeneinkommen ALG1 Anzeige wg. Betrug

Hallo,

der Grundsatz meiner Frage ist hier schon geklärt.... wer in den letzten 18 Monaten länger als 12 Monate.... soweit alles gut. Jetzt wird es kompliziert.

Bei meiner Meldung beim Arbeitsamt, war mir dies nicht bewusst. Ich habe ein Nebeneinkommen länger als 12 Monate neben meinem Beruf gehabt, bin dann arbeitssuchend geworden und habe es dem Arbeitsamt gemeldet. Trotz meiner Aussage das ich ein nebenberufliches Einkommen habe, wurde ich nicht darauf hingewiesen, weder auf die damit verbundene Verdienstmöglichkeit noch darauf das ich mich ja evtl. komplett Selbstständing machen könnte. Da mein Nebeneinkommen ähnlich hoch war wie mein Gehalt, war dies ein erheblicher Verlust. Da teilte ich der Dame auch mit, trotzdem bekam ich keinen Hinweis.

In den darauffolgenden Monaten bin ich dem Job ohne Bezahlung weiter nach gegangen. Habe die 15 Stunden nicht überschritten und wurde dann aber nach einigen Monaten vom Zoll geladen. Das Amt verlangt nun das ausgezahlte Geld zurück.

Ich weiss das es ein Urteil gibt, dass ein Beklagter das Geld UND seinen Nebenverdienst behalten durfte, obwohl er es nicht gemeldet hatte. Das Urteil kam aus Köln. Kann mir hier jemand was zu sagen? Mal ganz abegesehen von der falschen Beratung mit der ich letztendlich auch beim Zweigstellenleiter des Amtes gewesen bin UND der mir Recht gebeben hat was die Falschberatung betrifft. Da war aber schon ein Verfahren eigeleitet.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Zoll eine Untersuchung eingeleitet hat, habe ich beim Arbeitsamt gefragt, wie ich denn die Rechnungen stellen kann, ohne das ich nur 165 verdienen darf. Auch hier wieder kein Hinweis. Es kamen so sinnvolle Hinweise wie "Künstler" melden sich auch teilweise ab. Sie müssten Sich dann hier abmelden und können dann verdienen was sie wollen. Sie sind dann aber nicht Krankenversichert. Die Option habe ich gezogen und da ich nur am WE arbeite, blieben die unversicherten Tage überschaubar. Ergebnis: Das Arbeitsamt sperrte mir erneut die Zahlung für einen ganzen Monat. 4x 2 Wochenendtage sind mehr als 15 Stunden Arbeit in der Woche. Das ich an den Tagen aber nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, hat das Amt nicht interessiert.

Ich musste mich erneut arbeitslos melden. Eine andere Dame das selbe Lied. Sie dürfen nur 165 Euro verdienen. Unfassbar.

Was mehr als ungerecht ist, ist die Tatsache, dass ich den Nebenjob (nach 18:00 Uhr und am Wochenende, keine 15 Stunden in der Woche) in vollen Umfang ausüben konnte, neben meinem Hauptjob. Der Hauptjob geht flöten und mir ist es nicht erlaubt den Nebenjob weiter auszuüben. Er hat meinen 09:00 bis 18:00 Uhr Job vorher auch nicht beeinflusst und ich stand für das Arbeitsamt jeder Zeit zur Verfügung. Alle Termine eingehalten. Ich bin von 3500,- € auf 1047 gefallen. Das kann es doch nicht sein. Gibt es hier Urteile?

Kann mir jemand ein oder ein paar Urteile nennen in denen der ALG1 Empfänger gewonnen hat?

Zu allem Überfluss habe ich jetzt noch eine Klage wegen Betruges...

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sehr ausführlich-für mich leider nicht verständlich, wo genau Dein Problem liegt. Dass Du eins hast, zweifelsfrei zu glauben-da Du aber eine Betrugsklage am Hals hast, würde ich Dir schnellstens den Gang zum Anwalt empfehlen. Offensichtlich hast Du etwas unrechtes getan-die Schuld nun bei der Beratung der Arge zu suchen-vermutlich sinnlos. Du mußt Dir das jetzt mal rechtlich genau erklären lassen und gäbe es eine Vielzahl Urteile zu ALG 1 die alle in diese Richtung gehen, wie es Dein Problem tut, weiß der Anwalt darüber am meisten.

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würde das nochmals schriftlich mit Einschreiben machen, wenn Du noch in der 6 Wochen Widerrufsfrist liegst. Dann rückbuchen, das dürfte so passen. Telefonisch kündigen ist nicht zuverlässig

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die Frage hast Du doch einige Threads weiter unten schon gestellt--auch dementspr. Antwort gabs schon, wozu eine neue Diskussion eröffnen?

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fürchte nein http://www.finanzfrage.net/frage/haushaltsnahe-dienstleistung-anerkannt-wenn-ich-mir-vom-handwerker-in-werkstatt-etwas-bauen-lasse

der Handwerker sollte Dir das aber auch erklären können

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wie schön, verliebt! Aber wieso kommst Du auf Änderung der St.klasse? Hast Du nun St. Klasse 1? Habt Ihr Kinder? Bist du bisher also alleinerziehend mit Kind -dann lies das: http://www.alleinerziehend.net/artikel98.html

wenn nicht, mehr Details bitte

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schau mal, so eine Frage hatte ich auch mal in ähnlicher Form: http://www.finanzfrage.net/frage/zahlt-die-teilkasko-nur-dann-den-klau-eines-navis-wenn-dieses-fest-eingebaut-war

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die Gefahr ist gegeben

53 % der Deutschen wären dafür...80 % der Deutschen sind gegen ein weiteres Rettungspaket für die Griechen....hab ich unlängst in einer gr. dt. Boulevardzeitung gelesen. Vielleicht wäre es sogar die beste Lösung....grds. eine Gefahr, die da ist, würde ich sagen.

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Die ersten 3 Monate bleibt die Rente gleich hoch wie die, die der Vestorbene hatte. Dann wird diese auf 55 / 60 Prozent bei der gr. Witwenrente bzw. auf 25 % bei kl. Witwenrente angepasst.

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