würde das nochmals schriftlich mit Einschreiben machen, wenn Du noch in der 6 Wochen Widerrufsfrist liegst. Dann rückbuchen, das dürfte so passen. Telefonisch kündigen ist nicht zuverlässig

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Deine Frage ist denn nun genau? Was hilft es Dir, wenn ich Dir die Höhe meines Haushaltsgeld nenne- ist doch kein Richtwert für Dich, da jeder andere Ansprüche hat im Bereich Lebensmittel, Hobbies, usw.

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