manchmal werden solche Stellen gar nicht mehr nachbesetzt-schon mal darüber nachgedacht-der Chef ist nicht in der Pflicht, Stellen nachzubesetzen! Der Rest ist Verhandlungssache mit dem Chef, aber immer schön sachlich bleiben
selbst bei gröber Fahrlässigkeit haftet man für gewöhnlich nur bis max. 12 Monatsgehälter, also cool down, was sagt Deine Haftpflicht dazu? Hast hoffentlich eine? Mehr Infos hier: BAG, Az 8 AZR 418-09
In der EZB wird sicher gerade durchgerechnet, welche Szenarien denkbar sind. Zuerst Nullzins, dann Minuszins. Allerdings dürften die Notenbanker noch zurückschrecken-ich denke es ist unwahrscheinlich, daß die EZB so weit geht. Die Folge wäre wohl, das noch mehr Kohle in die Aktienmärkte und Immobilien gehen würden, was natürlich eine Gefahr mit sich bringt, nämlich die Blasenbildung würde sicher weiter ausbilden.
viele kaufen aktuell Silber und hoffen auf Wertsteigerungen-Eure Münzen werden vermutlich Silbermünzen sein. Wenn Ihr das Geld also nicht braucht, warum nicht behalten und abwarten. Auf der Bank gibts derzeit ja auch kaum Zinsen. Ich würde für halten plädieren!
ja, das bedarf einer Baugenehmigung-da es ja ein Bauwerk ist- meine Meinung. Ein Anruf bei Deiner Gemeinde wird aber die Frage ganz korrekt beantworten können. Vielleicht gibts Unterschiede in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
Schweden-Norwegen und dann Deutschland- meine Einschätzung
sehr ausführlich-für mich leider nicht verständlich, wo genau Dein Problem liegt. Dass Du eins hast, zweifelsfrei zu glauben-da Du aber eine Betrugsklage am Hals hast, würde ich Dir schnellstens den Gang zum Anwalt empfehlen. Offensichtlich hast Du etwas unrechtes getan-die Schuld nun bei der Beratung der Arge zu suchen-vermutlich sinnlos. Du mußt Dir das jetzt mal rechtlich genau erklären lassen und gäbe es eine Vielzahl Urteile zu ALG 1 die alle in diese Richtung gehen, wie es Dein Problem tut, weiß der Anwalt darüber am meisten.
würde das nochmals schriftlich mit Einschreiben machen, wenn Du noch in der 6 Wochen Widerrufsfrist liegst. Dann rückbuchen, das dürfte so passen. Telefonisch kündigen ist nicht zuverlässig
sie hat gute Chancen bleiben zu dürfen, gefunden hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-wen-das-gesetz-besonders-schuetzt_aid_16952.html
der Kurs orientiert sich stark an China, du kannst hierzu mehr Infos finden über: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/australien-der-dollar-leidet-mit-den-rohstoffen-12452698.html
die Frage hast Du doch einige Threads weiter unten schon gestellt--auch dementspr. Antwort gabs schon, wozu eine neue Diskussion eröffnen?
fürchte nein http://www.finanzfrage.net/frage/haushaltsnahe-dienstleistung-anerkannt-wenn-ich-mir-vom-handwerker-in-werkstatt-etwas-bauen-lasse
der Handwerker sollte Dir das aber auch erklären können
das ist denkbar, siehe hierzu 20 U 107-12 OLG Köln
wie schön, verliebt! Aber wieso kommst Du auf Änderung der St.klasse? Hast Du nun St. Klasse 1? Habt Ihr Kinder? Bist du bisher also alleinerziehend mit Kind -dann lies das: http://www.alleinerziehend.net/artikel98.html
wenn nicht, mehr Details bitte
das geht, auch die Haftpflicht für den Hund übrigens
schau mal, so eine Frage hatte ich auch mal in ähnlicher Form: http://www.finanzfrage.net/frage/zahlt-die-teilkasko-nur-dann-den-klau-eines-navis-wenn-dieses-fest-eingebaut-war
53 % der Deutschen wären dafür...80 % der Deutschen sind gegen ein weiteres Rettungspaket für die Griechen....hab ich unlängst in einer gr. dt. Boulevardzeitung gelesen. Vielleicht wäre es sogar die beste Lösung....grds. eine Gefahr, die da ist, würde ich sagen.
Die ersten 3 Monate bleibt die Rente gleich hoch wie die, die der Vestorbene hatte. Dann wird diese auf 55 / 60 Prozent bei der gr. Witwenrente bzw. auf 25 % bei kl. Witwenrente angepasst.
Wohl kaum, es sei denn der Gläubiger willigt ein, daß Du die Schulden abarbeitest, in der Praxis kaum denkbar...der Tauschhandel ist längst vorbei.
sieh mal, ähnl. Frage gabs schon mal....: http://www.finanzfrage.net/frage/hat-angestellter-anspruch-auf-gehaltsvorschuss-gegen-arbeitgeber-bei-notlage