Ausbildung und schließe diese im Januar 2014 ab.
Stichtag für die Familienkasse ist der Tag, an dem das Prüfungsergebnis bekanntgegeben wird (das ist i. d. Regel das Datum auf dem Prüfungszeugnis). Es gibt noch KGeld für den Monat, in dem dieser Tag liegt.
Klar, dass es ab Studienbeginn weiter Kindergeld gibt.
Es gibt aber auch KG, - wenn das Kind (falls unter 21) arbeitslos gemeldet ist oder wenn es ausbildungssuchend gemeldet ist
oder wenn das Kind sich um einen Ausbildungsplatz / für ein Studium bewirbt (Kopien sammeln und der Familienkasse vorlegen)
außerdem spätestens ab dem Monat, in dem es zur neuen Ausbildung die Zusage hat
Auch ein Sprachkurs mit > 10 Wochenstunden Aufwand dürfte Kindergeld begründen.
Bei diesen Möglichkeiten lässt sich also sicher was gestalten.
Seit 2012 ist Kindergeld nicht mehr vom Einkommen des kindes abhängig. Einzige Einschränkung, wenn schon eine Ausbildung abgeschlossen ist: Während der nächsten Ausbildung darf man nur maximal 20 h mit einem Nebenjob zu bringen