der Plan geht nur auf, wenn die Schenkung 10 Jahre zurückliegt- sonst wird die Schenkung wertmässig dem Nachlaß zugerechnet und die Tochter müsste Pflichtteilsansprüche bedienen!
Die rechnerische Grundlage für den Garantiezins bilden doch die Staatsanleihen des Euroraums der Länder mit AAA Bonität- ich denke also nicht. Das Bundesfinanzministerium dürfte ja hoffentlich auch unabhängig davon entscheiden, welche Partei den Minister stellt!
die politischen Unruhen in nordafrikanischen Ländern beflügeln den Tourismus in Spanien-in Spanien macht der Tourismus 10 Prozent des BIP aus-ich fürchte also, das ist eine saisonale Bewegung.
ist doch keine Schenkung wenn er eigentlich Kredit abstottert- vielleicht stellst du die Frage noch mal genauer
tut mir leid, aber wenn Du dort um Hilfe in finanz. Form anfragst, mußt Du das auch machen ohne murren-die haben doch auch Verantwortung dafür, sorgsam mit den Geldern der Allgemeinheit umzugehen.
Die Prämie bekommst Du vermutlich jährlich gutgeschrieben und nicht 50 % auf den gesamten Vertrag. Abgeltungssteuer mußt Du natürlich bezahlen für Zinsen/Prämienerträge, das ist aber nicht nur dieses Jahr so sondern war auch die Jahre vorher schon, beim Überschreiten des Freistellungsauftrags. Laß das Sparbuch mal nachtragen dann siehst Du an den Buchungen, was passiert. Die Prämie bekommt man soweit ich weiß immer nur auf die Einzahlungen des vergangenen Jahres, sprich auf Deine 1200 Euro dann 50 %. Könnte sich doch noch gut ausgehen mit dem Freibetrag wenn Ihr verheiratet seid.
ich denke Du darfst, google sagt hierzu http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-arbeit-selbstaendig.htm
Ersatzkontoauszüge kosten, wenn Du sagst es ist ein Brief, ist es vielleicht eine extra für Dich erstellte Bestätigung. Kann schon gut möglich sein, daß die Bank für diesen Aufwand 10 Euro für gerechtfertigt hält. Ich frag deshalb immer vorher nach, welche Kosten anfallen werden...zumind. bei Banken, dann gibts keine bösen Überraschungen
Sorry, etwas skurill diese Frage. Es hätte als Bsp. auch genügt, Leiche verursacht Schäden in Mietwohnung durch Mietrückstand o. Geruchsbildung. Aber nun gut, grds. ist es wohl so, daß man der Leiche ja kein Verschulden zuordnen kann. Und das ergibt dann folglich keinen Schadenersatzanspruch. Evtl. haften die Erben dann dafür, sollte es welche geben. Hier lies auch das, da gings um ein Urteil daß in eine ähnliche Richtung ging: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1281.htm
google hilft auch hier weiter, zB dieser Artikel gibt Aufschluß http://ratgeber.t-online.de/privatinsolvenz-beantragen-was-sie-dazu-brauchen/id_55158578/index
hatten wir doch gerade erst http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-bei-prozesskostenhilfe-seinen-anwalt-frei-waehlen
Bitte www.schufa.de gratis Selbstauskunft einholen
Der Chef kann das sicher so machen, solang er die Mindestlöhne einhält, steht ihm nach oben hin offen, wem er wieviel geben kann/will. Ist doch seine Firma u. sein Geld.