Antwort
Sorry, etwas skurill diese Frage. Es hätte als Bsp. auch genügt, Leiche verursacht Schäden in Mietwohnung durch Mietrückstand o. Geruchsbildung. Aber nun gut, grds. ist es wohl so, daß man der Leiche ja kein Verschulden zuordnen kann. Und das ergibt dann folglich keinen Schadenersatzanspruch. Evtl. haften die Erben dann dafür, sollte es welche geben. Hier lies auch das, da gings um ein Urteil daß in eine ähnliche Richtung ging: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw1281.htm