Hallo Mirarose,

wenn Sie noch keinen Rechtsbeistand haben,

empfiehlt sich die Mitgliedschaft im VDK

und dann haben Sie im Rahmen der Mitgliedschaft

Anspruch auf Sozialrechtsschutz.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=essenc

Sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein,

haben Sie ggf. im Rahmen der Mitgliedschaft Anspruch Sozialrechtsschutz

und können einen professionellen Rechtsbeistand hinzuziehen!

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Berücksichtigung von Sozialrechtsschutz, können Sie ggf. nach Deckungszusage einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.

Ohne fachkundigen Sozialrechtsbeistand stehen Ihre Aussichten nicht gerade positiv.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo kuecki,

So wie Sie Ihre akuelle Situation beschreiben,

müßte bei Ihnen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung zum Tragen kommen!

Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III § 145 SGB III Minderung der Leistungsfähigkeit

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf

https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-bei-arbeitsunfaehigkeit.html#:~:text=Versicherten%2C%20deren%20Krankengeld%20ausgelaufen%20ist,Rentenversicherung%20keine%20Erwerbsminderung%20festgestellt%20hat.

Da Sie bereits den VDK eingeschaltet haben, sollte Ihnen der VDK auf Ihrem weiteren Weg erfolgreich weiterhelfen können!

Siehe hierzu auch das folgende VDK Video des VDK Baden-Württemberg vom 22.12.2020.

https://www.google.com/search?source=hp&ei=jDHzXtLSJbiCi-gPldeCqAw&q=vdk+nahtlosigkeitsregelung&oq=vdk+nahtlosigkeitsregelung&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQAzIFCAAQsQMyBQgAELEDMgUIABCxAzIFCAAQsQMyBQgAELEDMgIIADIFCAAQsQMyAggAMgUIABCxAzIFCAAQsQM6BQgAEIMBUOFHWIVLYJpPaABwAHgAgAGTAYgB2gSSAQMwLjWYAQCgAQGqAQdnd3Mtd2l6&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwjSyL-2pZrqAhU4wQIHHZWrAMUQ4dUDCAg&uact=5#fpstate=ive&vld=cid:d739087c,vid:PgGyuYIj4d8

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Melike,

den Antrag auf Weitergewährung sollten Sie Sie ca. 4 Monate vor Ablauf der zeitlichen Befristung bei Ihrer zuständigen DRV einreichen!

Der Selbsteinschätzungsbogen R0215 ist Ihre Möglichkeit den Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Einschränkungen, den Auswirkungen auf Ihren Alltag sowie Ihres Berufslebens detailliert zu beschreiben!

Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand beim Ausfüllen helfen!

Z.B. vom VDK!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=essenc

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Bernd574,

wer aufgibt, der hat schon verloren!

Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente scheitern,

weil aussagefähige Arzt-Entlassungsberichte fehlen!

Dies ist zwar seit vielen Jahren bekannt,

wird aber trotzdem sträflich vernachlässigt!

https://www.youtube.com/watch?v=jCEO_t4euiY

https://www.youtube.com/watch?v=3mcYBv4eaLA

https://www.rentenburo.de/Merkbl%C3%A4tter

Also,

checken Sie Ihre eigene,

medizinische Beweisführung

und bringen Sie dieselbe auf Vordermann!

Suchen Sie sich ggf. einen kompetenten Rechtsbeistand,

wenn Sie mit dem bisherigen Rechtsbeistand nicht weiterkommen!

Es gibt immer einen Weg!

Zum Beispiel:

https://rentenbescheid24.de/wer-wir-sind/rentenberater-peter-knoeppel/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Cloea,

Körper, Geist und Seele = Psychosomatik!

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychosomatik

Aus eigener, leidvoller Erfahrung sollten Sie von Ihrem Vorhaben, in das Hamsterrad zurückzukehren, Abstand nehmen!

Ehrenämter, solange kein Stress aufkommt, OK!

Statt dessen sollten Sie Ihre ganze Aufmerksamkeit Ihrer eigenen Gesundheit widmen und in diesem Zusammenhang voll für den Wiederaufbau Ihrer eigenen Psyche- und körperlichen-, dauerhaften Stabilisierung aktiv werden!

Jeden neuen Tag, raus an die frische Luft, bei jedem Wetter, viel Bewegung an der frischen Luft, Schwimmen, Wandern, Radeln, Tanzen, Reisen!

Machen Sie den Erhalt Ihrer eigenen Gesundheit zu Ihrem Beruf!!!!!!!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Dani1975,

unbefristet heißt nicht für alle Ewigkeiten!

Die DRV kann jederzeit stichprobenartige Nachforschungen anstellen!

Wenn aus Ihren aktuellen Arzt-/Entlassungsberichten unmißverständlich ersichtlich ist, daß sich Ihre gesundheitliche Situation nicht zum Positiven verändert hat, dann sollte eine neue Begutachtung für Sie keine Probleme darstellen!

Die Frage, ob ein Widerspruch von Ihrer Seite gegen einen Bescheid eine aufschiebende Wirkung hat, kann Ihnen nur Ihr Rechtsbeistand nach Akteneinsicht zuverlässig beantworten!

Z.Beispiel der VDK:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Ursula1987,

je nachdem, wann Sie geboren sind,

haben Sie mit dem Schwerbehindertenausweis

ggf. Anspruch auf eine vorzeitige Alters-Rente

wegen Schwerbehinderung

sowie auf diverse Nachteilsausgleiche!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Astrid544,

als juristischer Laie sind Sie gut beraten, von Angang an einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen!

Wenn keine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz besteht, dann wäre der VDK in die engere Wahl zu ziehen!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/72455/suche-beratungsstelle?dscc=ok

Auch Gewerkschaftsmitglieder haben in der Regel im Rahmen der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Sozialrechtsschutz!

Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz, so können Sie sich nach Deckungszusage einen Fachanwalt aussuchen!

__

Im Rahmen der medizinischen Beweisführung kann Ihnen das Gutachten der Agentur für Arbeit hilfreich sein und in der Regel haben Sie Anspruch auf Einblick in dieses Gutachten!

https://www.youtube.com/watch?v=jCEO_t4euiY&t=2s

__

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo MH2010,

das A&O bei der ganzen Sache ist konsequente Vorbereitung und für juristische Laien sollte die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes eine Selbstverständlichkeit sein!

https://www.youtube.com/watch?v=jCEO_t4euiY&t=2s

https://www.youtube.com/watch?v=H0Kw-J97Oac&t=3s

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/5624/mitgliedschaft?pk_campaign=cpc&pk_kwd=%2Bvdk%20%2Brechtsberatung&dscc=ok

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Martin458,

die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente kann niemand vorhersagen!

Grundsätzlich müßen Sie auf Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen, fehlt da auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

Selbstverständlich ist es unverzichtbar, den Antrag zeitnah bei der DRV einzureichen und sowohl die zuständige Krankenkasse als auch die zuständige Agentur für Arbeit zeitnah davon in Kenntnis zu setzen!

Wenn Sie nicht mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung arbeitsunfähig nachweisen können, werden Sie weder von der DRV noch von der Krankenkasse wirklich ernst genommen!

In der Regel werden sowohl Krankenkasse als auch Agentur für Arbeit früher oder später auf einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente bestehen!

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Zusammenhang mit der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung!"

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/elterngeld/nahtlosigkeitsregelung-setzt-die-bereitschaft-voraus-den-vermittlungsbemuehungen-der-agentur-fuer-arbe/

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie in der Regel jederzeit wieder zurückziehen (ohne Nachteile), solange kein rechtskräftiger DRV-Rentenbescheid bei Ihnen vorliegt!

https://www.youtube.com/watch?v=jCEO_t4euiY

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Elvis746,

die beste Lösung ist, wenn Sie mit der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle einen Beratungstermin vereinbaren und sich dort vor Ort rechtsverbindlich beraten lassen, welche Wahl für Sie die Bessere ist!

Alternativ bei den Bürgerdiensten in Ihrem Rathaus nach einem Beratungstermin nachfragen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Kinderbachi,

bevor Sie irgendwelche Planungen in dieser Richtung machen, sollten Sie sich unbedingt in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle gründlichst und verbindlich beraten lassen, damit Sie da in keine Falle tappen!

Unter folgendem Link des Bmas finden Sie grundsätzliche Hinweise zum Thema ab Seite 22!

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente.pdf;jsessionid=FE550F76B9EDD796738598D5936A7335.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=1

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Meggi59,

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Sozialamt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Vanessa391,

laut Statistiken der DRV werden mittlerweile über 50 % der Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten bei Frauen auf Grund von psychischen Erkrankungen bewilligt!

Wenn Ihnen vom Arbeitsamt ein Ausbildungsplatz streitig gemacht und nicht bewilligt worden ist, so müßen dafür in Ihrer eigenen Krankenakte triftige Gründe dafür vorliegen!

Wenn Ihnen der Amtsarzt attestiert, daß Sie pro Woche nicht mehr wie 15 Stunden belastbar sind, so deutet dies ebenfalls darauf hin, daß ernsthafte Einschränkungen vorliegen, denn die Amtsärzte sind mit derartigen Aussagen in der Regel eher zurückhaltend!

Wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV nicht einreichen laufen Sie Gefahr, daß Ihnen seitens der Arbeitsamtes das ALG streitig gemacht wird, denn es gibt eine gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht!

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/66.html#:~:text=(1)%20Kommt%20derjenige%2C%20der,Nachholung%20der%20Mitwirkung%20ganz%20oder

Selbst wenn Sie nun den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen heißt dies aber noch lange nicht, daß dieser Antrag auch tatsächlich bewilligt wird!

Es spricht also nichts dagegen, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV einzureichen und zunächst einmal abzuwarten, wie die DRV darauf reagiert und gleichzeitig kommen Sie gegenüber dem Arbeitsamt Ihrer Mitwirkungspflicht nach!

Wird der Antrag bewilligt, haben Sie in jedem Fall sichergestellt, daß Sie finanziell nicht mit leeren Händen dastehen und können in Ruhe weitere Lösungsmöglichkeiten in Betracht ziehen!

===

Damit die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, müßen Sie in Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen!

Fehlt da auch nur ein Monat, ist in der Regel Fehlanzeige!

Von dieser knallharten Regelung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, welche Sie unter folgendem Link der DRV ab Seite 5 nachlesen können!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

===

Wenn Sie parallel dazu trotz Ihrer gesundheitlichen Problematik eine Lösung für Ihren Ausbildungswunsch suchen wollen, so wenden Sie sich doch unverbindlich an:

https://www.cjd.de/angebote/berufliche-bildung-und-rehabilitation/

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Rente629,

die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bestehen aus 2 unverzichtbaren Bausteinen!

Baustein 1:

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

Sie müßen in Ihrem eigenen DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate!

Fehlt auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

Baustein 2:

Medizinische Voraussetzungen:

Ohne das Vorhandensein der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen spielen die medizinischen Voraussetzungen keine Rolle!

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, müßen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte an Hand aussagefähiger Arzt-/Entlassungsberichte detailliert und unwiderlegbar nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt abgesunken ist!

Ohne diesen Nachweis besteht keine Aussicht auf Erfolg!

===

Ob Sie Arbeitsunfähig sind und Krankengeld erhalten, hat zunächst auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keinen Einfluß!

Auch eine Schwerbehinderung begründet noch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!

===

Machen Sie also Ihre Hausaufgaben, stellen Sie sicher, daß Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und bringen Sie Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann, denn ohne knallharte, medizinische Beweisführung bestehen keine Erfolgsaussichten!

===

Sichern Sie sich einen kompetenten Rechtsbeistand, wie z.B. den VDK mit Sozialrechtsschutz für Mitglieder!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

===

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Miezal,

solange Sie mit Ihrem Hinzuverdienst ( unter 6.300 Euro im Kalenderjahr )- und mit Ihrer geleisteten Arbeitszeit (unter 3 Stunden pro Arbeitstag)- unterhalb den gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen bleiben, gibt es Ihrerseits keinen Grund zur Beunruhigung; sofern die medizinischen Voraussetzungen weiterhin vorliegen!

Das Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber ist eine Formalität und wenn Ihr Arbeitgeber mit seinen Angaben im o.a. Rahmen bleibt, dann ist alles gut!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo vma988,

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt!

Alternativ kann Ihnen ggf. bei den Bürgerdiensten im Rathaus weitergeholfen werden!

Auch die DRV-Versichertenältesten in Wohnortnähe können Ihnen ggf. weiterhelfen!

(Google-Suche)!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort

Hallo Lucky3112,

juristische Laien habe gegen die Mühlen der Sozialversicherungsträger einen schweren Stand und ohne kompetenten Rechtsbeistand kaum eine Chance auf Erfolg!

Sichern Sie sich einen kompetenten, versierten Rechtsbeistand!

Wenn Sie nur über geringe, finanzielle Mittel verfügen, dann haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe und in diesem Zusammenhang muß beim zuständigen Amtsgericht ein entsprechender Antrag gestellt werden!

https://www.123recht.de/ratgeber/verfahrensrecht/Der-Anspruch-auf-Beratungs-und-Prozesskostenhilfe-__a153324.html

Wird dem Antrag stattgegeben, können Sie ggf. einen versierten Fachanwalt für Sozialrecht auf Staatskosten mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen!

Andernfalls bleibt Mitgliedschaft im VDK, dort ist der Sozialrechtsschutz mit enthalten!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

Legen Sie dann Ihrem Rechtsbeistand nach Terminabsprache alle Ihre Unterlagen vor, denn nur nach Einblick in Ihre Akten kann sich Ihr Rechtsbeistand einen detaillierten Überblick über Ihre Probleme verschaffen und Ihnen dann ggf. mit Rat und Tat weiterhelfen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

...zur Antwort