Hallo
Hätte mal fragen wegen Bezug von Krankengeld. Bin angestellter und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Hätte Anspruch auf das höchste Tageskrankengeld . wurde am 28.01.2020 Arbeitsunfähig geschrieben. Die Krankheit dauert leider noch immer an. Die Krankenkasse hat mir ein Schreiben geschickt mit dem aktuellen Tageskrankengeldsatz.
Der liegt laut Aussage meiner Krankenkasse bei Netto 92,84€.
Die Krankenkasse meinte das das Einkommen aus Dezember 2019 herangezogen wurde. Mag ja richtig sein?
Muss die Krankenkasse das Tages Krankengeld nicht in Höhe von 96,23€ zahlen? Das ist der Höchstsatz aus 2020.
Bin wegen einen Kniemeniskus arbeitsunfähig seid 28.01.20 krank geschrieben.
Was ist wenn mann wegen dem Knie krank geschrieben ist bis einschließlich 05.04.2020. und im Krankengeldbezug.Habe seid gestern zusätzlich wieder starke Bandscheiben Probleme und kann mich kaum noch bewegen.
Meine Frage, Würde jetzt eine neue Krankheit dazukommen, müsste die Krankenkasse oder der Arbeitgeber weiterhin zahlen, Lohnfortzahlung 6 Wochen und dann Krankengeld?
Vielen Dank für die Antworten
L.G. Martin