Ich vermute dass der Beitrag 2016 für die Steuererklärung 2015 fällig wurde. Zusätzlich ein Beitrag für die Mitgliedschaft im Jahr 2019. Der Verein darf nur beraten wenn man im laufenden Jahr Mitglied ist. Falls das bei der VLH so ist hättest du aber aufgeklärt werden müssen. Schau doch mal mal in den Unterlagen nach was du unterschrieben hast
Bei der Erstausbildung sind Berufsausbildungskosten unter Sonderausgaben einzutragen
Ich würde es nicht weiter berücksichtigen weil es sich um geringwertige Wirtschaftsgueter handelt
Die sogenannten Familienheimfahrten sind mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer absetzbar da der Lebensmittelpunkt in A ist. Auf die Meldedaten kommt es hier nicht an. Diese sind zwar ein Indiz, es zählen aber die tatsächlichen Verhältnisse und so wie du es beschrieben hast ist A ja eindeutig Lebensmittelpunkt. Falss es dort eine eigene Wohnung gibt wären die Mietkosten in B absetzbar. Bei einem Zimmer bei den Eltern lediglich die Heimfahrten. Es gibt außerdem eine Umzugskostenpauschale wegen beruflich veranlassten Umzug, einfach google, diese ist aber gering wenn es in A nur ein Zimmer bei den Eltern und keine eigene Wohnung gab. Evtl. gibt es noch Bewerbungskosten Fahrten zur Besichtigung der Wohnung, Mietwagen für den Umzug als Werbungskosten.
Meiner Erfahrung nach ist Onlinepoker wenn es wiederholt betrieben wird, anders als reines Glücksspiel wie Lotto/Roulette/Automaten, als Gewerbe einzustufen.
Du kannst die gesamten Kinderbetreuungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen wenn es euer gemeinsames Kind ist. Es gibt ein Wahlrecht und die Kinderbetreuungskosten können unter den Eltern zwischen 0 % und 100 % verteilt werden.
Ruf am besten beim Finanzamt an, schildere deine Situation und bitte um Fristverlängerung bis Ende Dezember oder Ende Januar.
Innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Wenn die Eigentumswohnung aber in drei aufeinanderfolgenden Jahren direkt vor dem Verkauf selbst genutzt wurde ist der Verkauf auch innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerfrei. Da die Wohnung seit 2009 ausschließlich selbst privat bewohnt wird ist der Verkauf steuerfrei. ( Evtl. gibt es einen steuerpflichtigen Anteil am Verkauf der Wohnung, wenn in den bisherigen Steuererklärungen ein Arbeitszimmer geltend gemacht wurde)
Die 3.600€ können in der Steuererklärung 2015 als beruflich veranlasste Werbungskosten geltend gemacht werden.
Das wichtigste wurde ja schon richtig erläutert.
Die Frage ist dann noch ob Steuern anfallen. Falls kein Veräußerungsgewinn entstanden ist wäre ja die Steuer dennoch bei 0 Euro.
Zahnarztkosten werden bei den "außergewöhnlichen Belastungen" eingetragen. Die Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand. Bei den Werbungskosten kann auch pauschal 16€ für Kontoführung sowie 110 € für Arbeitsmittel eingetragen werden. Außerdem Telefonkosten, Anschaffungen für PC/Laptop zu 50% usw. vielleicht lohnt es sich beim ersten Mal auch zu einem Lohnsteuerhilfeverein zu gehen um nichts zu verschenken.. die Beiträge werden so um die 100 Euro liegen.
Ich trage die Kosten für die BC 50 immer zur Hälfte ein, da diese auch privat genutzt werden kann, aber dennoch beruflich veranlasst ist. Bisher wurde es immer so vom Finanzamt anerkannt. Am besten trägst du die Kosten also zur Hälfte bei weiteren Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit ein.
Für das Einkommen darüber hinaus fällt die "normale" Einkommensteuer auf den übersteigenden Betrag an.
Es können nur die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG abgesetzt werden.
Z. Bsp. Lohnkosten für Handwerker, Gartenpflege, Möbelaufbau, Hausmeisterservice, Heizungswartung usw.
Wichtig ist eine unbare Zahlung ( Überweisung / ec ) und eine ordnungsgemäße Rechnung, in der zwischen Material und Arbeislohn unterschieden wird.
Ansonsten sind alle weiteren Kosten privat veranlasst ( bis auf einige besondere Ausnahmen: steuerliche Förderung bei Baudenkmalen § 7 EStG, behindertengerechter Umbau des Eigentums, Risikoversicherungen bei sehr geringen Einkommen oder kostenfreier Heilfürsorge)
Notarkosten und Kosten für die Kaufabwicklung sind auch privat, die Belege sollten aber unbedingt aufbewahrt werden. Diese Kosten können sich steuerlich bis zu 40/50 Jahre nach dem Kauf auswirken, falls später von Eigennutzung auf Vermietung gewechselt wird.
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