Trennung von Grundschuldbestellung und Kaufvertrag möglich?
Ein Käufer möchte ein Einfamilienhaus erwerben. Im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht für Person X eingetragen. Person X kann bis zu zwei Monaten nach Abschluss des Kauvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer von seinem Vorkausrecht Gebrauch machen. Es wäre also möglich, dass Person X zu einer Zeit von seinem Recht Gebrauch macht, wenn der Darlehensvertrag vom Käufer nicht mehr zu widerrufen ist.
Käufer und Verkäufer sehen eine Möglichkeiten, dieses Risiko zu kontrollieren:
- Man einigt sich darauf, dass der Kaufpreis 3 Monate nach Beurkundung fällig ist. Bei Abschluss des Kaufvertrags wird noch keine Grundschuld für eine finanzierende Bank des Käufers eingetragen.
- Circa 1,5 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags kann der Käufer auf dem Markt eine Finanzierung wählen und die Grundschuld eintragen lassen.
- Die Grunderwerbssteuer kann der Käufer direkt nach Beurkundung des Kaufvertrags in bar bezahlen.
Ist diese Trennung von Grundschuldbestellung und Kaufvertrag grundsätzlich möglich? Entstehen dadurch relevante Mehrkosten?
Wie reagieren Banken auf Finanzierungsanfragen zu Kaufverträgen, die bereits abgeschlossen sind? Gibt es dafür einen Zinsaufschlag?
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