als erstes würde ich dem vermieter die miete kürzen, bei der arge zählst du alles noch mal auf mit bildern die du machst von den schäden und dann müssen die das bewilligen weil die nicht für was kaputtes zahlen musst du sagen nimm aber bilder mit von der kamera das klappt dann weil du mit den umständen nicht mehr wohnen kannst und auch nicht mehr willst weil du ständig krank wirst und das ist nicht sinn und zweck der sache musst nur alles das sagen dann klappt das wenn nicht schreib mich an.
natürlich die düfen das sowie ihr zusammen wohnt und die alt sulden aus seiner ehe muss er auch zahlen und wenn die ex frau dreist ist dann rennt sie zum gericht und klagt für sich unterhalt ein das heist dan muss er für euch 4 aufkommen und für seine ex frau somit würde sie euch finanziel ruieniren.
geh zum gericht unterschreibe die eide stadtliche versicherung und ge dann danit zum schuldner berater denn mit der eide stadtliche versicherung gibst du zur aussage das du nichts hast wenn es keine schulden bei der stadt hast ist doch alles in ordnund.
am besten garnichts auf dem konto lassen denn die arge will kontoauszüge so sieht das amt das ihr nichts habt anlegen ist auch schlecht den da forcht die arge nach.das einzige ist wo sie nicht nachgucken sind sparbücher weil das bankgeheimnis ist. also auf ein sparbuch bringen.schonvermögen sowas gibt es schon garnicht beim amt sonst hätte ich das ja auch.
wenn ihr zu sammen wohnt dann ja dann zaählt es als bedarfs/eheliche gemeindschaft oder äheänlichegemeindschaft ich wohne mit meiner freundin auch schon lange zu sammen und bei uns zählt es auch so steht so im gesetzt der arge im sgb2 seite196 §12 absatz1.3 unter wohngemeindschaft oder auch bedarfs gemeindschaft.
mann mädel die arge wollte sehen das du was dort machen kannst und nicht nur mündlich das reicht denen nicht und deswegen zahlen die in dresden die wohnung nicht weil du die zustimmung nicht hattest selbst wenn du eine lehre hast musst du die arge fragen ob du umziehen darfst weil die arge leipzig und dresden zusammen arbeiten und sich auch untereinander informieren
wenn du ohne zustimmung umgezogen bist ja sonst nicht denn das gesetzt ist einheitlich in deutschland.wenn das amt zicken macht solltest du deinen hart 4 bescheid nehmen oder mal mit der geschäftsführerin der arge reden die heist Frau Sylvia Tempel.
nein das stimmt nicht weil das amt nur für den lebens unterhalt aufkommt und für das vermitlungs budget