das wird auf der Seite der Deutschen RV gut erklärt http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

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habt Ihr Eigenkapital? Habt Ihr Kinder? Plant ihr Kinder? Warum arbeitest Du nur Teilzeit? Wie oft wurde Dein Vertrag schon befristet-hierzu gibts ja auch Vorgaben vom Gesetz, zu oftes verlängern ist nicht zulässig. Hast Du Dich schon mal um einen unbefristeten AV bemüht, das Gespräch mit dem Chef geführt. Diese Fragen wären noch wichtig um das genauer beantworten zu können

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zählt dann wohl zu Gesundheitsförderung und wird steuerlich bis 500 Euro begünstigt http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ertrag_lohnsteuer/einkommen_koerper_steuer/366606/Steuerfreiheit_von_Leistungen_zur_Gesundheitsfoerderung.html

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Ein Konto von dem alles existenzielle weg geht und darauf überweist jeder von seinem Konto via Dauerauftrag einen fixen Betrag- der Rest auf dem privaten Konto verbleibendes Geld gehört dann jedem selber. Dann natürlich am besten eine Bank wählen, die Gratiskonten anbietet.

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Zitat:§ 19 aus dem BEEG zum Thema: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Bedenke aber, mit Kind später wieder einen Job finden -vielleicht noch in Teilzeit, ist schwierig. Wenn Du sicher zurück kannst in den bisherigen Job, wäge genau ab

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was haben wir gelacht-meinst Du das ernst ? Wenn ja: natürlich wird da nix draus solang du noch grün hinter den Ohren bist, wenn nein: mach Dich vom Acker, und geh hier keinem auf den Nerv...

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hilft das weiter? http://www.finanzfrage.net/frage/raten--rueckzahlung--des-kfw-studienkredits-steuerlich-absetzbar

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google hilft weiter, zb. diese scheint mir nützlich http://www.stromauskunft.de/de/html/service/tarifberatung.html

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Es kann Vorschusszinsen verursachen, wenn du einen grösseren Betrag (ich glaub dzt. ab 2000 Euro im Monat) ohne 3-mtl. Kündigung verfügst, die Auflösung an sich sollte keine Gebühr verursachen. Aber dies ist ja mit einer einfachen Frage an den Bankmitarbeiter geklärt, wenns soweit ist. Sonst einen Euro drauf lassen und den Rest abheben :-)

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Naja, handelst Du nun als private Person o. nicht,wie schätzt Du dich selber ein? Hab bei den Tips kürzlich ein interessantes Urteil gelesen hierzu -schau mal http://www.finanzfrage.net/tipp/auch-wer-viel-online-mit-hohen-gewinnen-verkauft-kann-als-privater-verkaeufer-handeln

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Wenn es Dir im Job weiterhilft und der Arbeitgeber das bestätigt sollte es steuerlich absetzbar sein.-wenn Du dadurch als Arbeitsloser bessere Jobchancen hast, vielleicht Bildungszuschuss vom Arbeitsamt machbar. Kommt auf deine jetztige Situation an, mehr Infos sind nötig

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meinst Du Rentengarantie? Das find ich schon gut, weil dann, für den Fall daß Du schon in der Phase bist, in der Du mtl. Rente aus der Versicherung bekommst, Deinem Erben noch für die vereinbarte Garantiezeit diese Rentenzahlungen überlässt. Sonst bekommt später nach Deinem Versterben keiner mehr Geld aus dem Vertrag.

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Das ist verständlich-aber was genau für eine Frage hast Du? Vermutlich brauchst Du ein Visum-wie das genau funktioniert - hierzu bin ich überfragt. Vielleicht hilft Dir das weiter, gleich oben in der ersten Zeile steht näheres zum Visum: http://www.aufenthaltstitel.de/staaten/jordanien.html

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Ganz bestimmt, denn wenn man einen langen Anlagezeitraum hat, fährt man damit gut, so wurde mir gesagt, als ich mich hierzu beraten ließ. Kurzfristig sollte man dies nicht sehen. Und eben am besten monatlich besparen, dann kauft man viel Anteile bei niedrigem Wert und wenig, wenns teuer ist. Und erreicht so einen guten Durchschnittspreis.

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Diese werden nach 3 Jahren autom. gelöscht, sind es negative Einträge, macht es Sinn, den Gläubiger das bestätigen zu lassen daß die schulden bezahlt sind, damit die Schufa dementsprechend den Vermerk ändern kann.

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