HUK / Aachener Bausparkasse kündigt Altverträge der HUK (W Tarif)
Hallo,
folgende Situation liegt aktuell aus gegeben Anlass bei uns vor:
Wir waren bei HUK Coburg Bausparkunde (W Tarif mit 4% Verzinungs). Die HUK Bausparkasse ist jetzt mit der Aachener Bausparkasse zusammengegangen. Heute flattert wie wohl bei anderen Bausparkunden auch ein Brief ins Haus, dass der Bausparvertrag gekündigt werden soll mit der Begründung, dass die Bausparsumme erreicht wird und der Vertrag zur Auszahlung bereitsteht. Mir ist bekannt, dass die Bausparkasse nach aktuellen Urteilen den Vertrag kündigen darf sobald die Bausparsumme erreicht ist.
Bei uns ist das meiner Meinung aber anders. Ich habe die Einzahlunen in den Bausparer schon vor 3 Jahre gestoppt. Die Bausparsumme ist daher bislang nicht erreicht - auch mit der jährlichen Verzinsung.
Die HUK/Aachener Bausparkasse begründet jetzt die Kündigung damit,** dass mit dem zu zahlenden Bonuszins (dieser wird am Vertragsende gezahlt und hat eigentlich nichts mit der jährlichen Verzinsung zu tun, die Bausparsumme erreicht sei.**
Darf Sie den Bonuszins, der am Vertragsende (bei Verzicht auf das Dahrlehn) fällig wird mit in die Berechnung der gesamten Bausparsumme berückscihtigen? Ist das rechtlich sauber?
Also z.B.
- 10 T € BSP Summe
- eingezahlt sind aktuell 8.5 T€,
- jährliche Zinsen von 340 €.
Ergäbe ja eigentlich ein neus Bausparguthaben von 8.84 T € - damit dürfte die HUK / AAchener den Vertrag nicht kündigen - da die Bausparsumme nicht erreicht ist.
Durch den am Vertragsende fälligen Bonuszins (bei Verzicht auf das Dahrlehn) käme man natürlich über 10 T€. Da wir aber noch nicht gekündigt haben dürfte dieser ja gar nicht berücksichtigt werden.