dass der Urlaubsanspruch immer anteilig besteht, ist eigentlich naheliegend, laut Gesetz aber nicht so, wenn man in der 2. Jahreshälfte aufhört. Dann hat man nämlich den Urlaubsanspruch fürs ganze Jahr.
ich würde einen Hausmeisterdienst damit beauftragen - dann brauchst du dir eigentlich keine weiteren Gedanken machen
in der Steuererklärung im Formular N gibt es eine Rubrik, in der man die Fahrtkosten geltend machen kann (nicht muss).
Als Fahrtkosten anerkannt wird die einfache Wegstrecke pauschal
mit 30 Cent pro km.
In der Steuererklärung kann man für Fahrten zur Arbeit bis zu 4.500 Euro im Jahr ansetzen.
Steuern fallen darauf wohl keine an. Aber ich würde mich bei einem Bankinstitut in Deutschland erkundigen, wie die Überweisung vonstatten gehen kann, ohne dass große Gebühren anfallen.
Zahlen würde ich für den Moment auf keinen Fall. Wenn du keine Ware erhalten hast, musst du auch nichts zahlen. Der Händler muss belegen, dass er eine Leistung erbracht hat und du die Ware erhalten hast. Das läuft über den Barcode auf deinem Paket, der bei der Annahme vom Boten gescannt wird. Damit belegt er eindeutig, wann er das Paket abgeliefert hat.
Wenn unklar ist, wo sich das Paket befindet, muss ein Nachforschungsauftrag beim Logistikunternehmen gestellt werden. Dazu würde ich den Händler auffordern, schließlich ist er ja in der Beweispflicht. Dabei wird dann geprüft, wann das Paket wo in der Lieferkette war und wo es demzufolge vielleicht verloren gegangen sein könnte. Zugeben will es niemand, aber Pakete können auch mal verschwinden: Vom Transportband gefallen, vom Laster geklaut, ohne Info an dich an den Nachbarn geliefert, etc.
Ob der Händler oder der Logistiker das Problem verursacht haben, ist dann zunächst deren Problem. Du bist erst zur Zahlung verpflichtet, wenn du das Paket bekommen hast. Bis dahin würde ich eventuell mal in der Nachbarschaft rumfragen, ob vielleicht irgendwo ein Paket für dich angenommen wurde. Aber auch dazu bist du streng genommen nicht verpflichtet.