Liebe Experten,
ich habe eine Frage, und zwar ein Einzelunternehmer, der einen Onlineshop betreibt, dessen Umsatz er beim Finanzamt auf nicht höher als 17500 Euro für das erste Jahr geschätzt hat, darf daher für seinen Onlineshop keine Umsatzsteuer und auch keine Mehrwertsteuer beziehen oder? Ist das soweit richtig?
Wenn dieser Einzelunternehmer jetzt aber überraschenderweise in der ersten Woche bereits einen Umsatz von 200.000 Euro macht, was passiert dann? Muss man (der Steuerberater, ich werde mir einen nehmen:)) dies dann sofort dem FInanzamt melden und ab der nächsten Woche direkt Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer auf die Waren des Onlineshops draufrechnen, das heißt die Preise erhöhen?
Und gilt für diesen ab dann erst, also ab der 2. Woche Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer Pflicht?
Gilt für diesen auch rückwirkend für die 1. Woche Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer Pflicht, obwohl er diese in der 1. Woche auf die Waren seines Onlineshops gar nicht draufgerechnet hatte?
Mich würde das sehr interessieren, wie das ab der 2. Woche verläuft und ob er vom Finanzamt auch rückwirkend für die erste Woche steuerplichtig wird, obwohl er zu dem Zeitpunkt noch keine bezogen hat (weil er dies als Einzelunternehmer ja nicht durfte)
Ich würde mich über Antworte SEHR freuen :)
Herzlichen Dank schon mal und alles Liebe,
amanda