eine Klage führen wg. arglistiger Täuschung? Dann müssten viele verklagt werden, die Produkte an der Börse verkaufen. Anleihen haben Risiken und die sollte der Anleger kennen.

Was sollten all die sagen, die griechische Anleihen haben/hatten? Wäre alles so sicher wie angegeben, würde doch jeder die bestverzinste Anleihe kaufen, oder nicht?

Sieht man sich den letzten Finanzbericht der WGF an, so liegt auf der Hand, dass Risiken vorhanden sind. Die Firma hat ein neg. Eigenkapital.

Was tun? Anwalt nehmen oder warten, was in Sachen Insolvenz passiert. Letztendlich kommt es auch auf die Summe an, die investiert wurde.

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für Österreich kann ich nicht sprechen. Würdest du hier einen Werkvertrag abschliessen, dann sähe ich eher einen Dienstleistungvertrag, denn du lieferst kein Werk ab, sondern arbeitest auf Stundenbasis.

In D hast du als Student Grenzen bei den Stunden und/ oder dem Verdienst, um weiterhin in den Genuss des Studentenstatus kommen zu können wie auch bei den Sozialversicherungen teils nicht zahlen zu müssen.

Wie das nun in Ö ist? Keine Ahnung.

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auch wenn so ein Vorgehen kein Verstoss mehr ist, so hat eine Eheschliessung nur im Sinne der Kirche keine Auswirkungen vor dem Gesetz. Man gilt weiterhin als nicht verheiratet mit der kirchlich angetrauten.

http://kuerzer.de/cSNrykFc5

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nö, zahlt er selbst. Und das ist auch gut so für die Versicherten, die solche Kosten mittragen würden.

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es geht hier um einen Massenmarkt und die Gründe werden auch genannt. Die Stückzahlen bei den PCs fallen. Der Grund ist zu finden bei den Tabletts.

Viele Menschen benötigen kein Office. Viele benötigen einen Internetbrowser, ein Mailprogramm und ein Paar Apps. Das reicht. Und hier greifen viele nicht mehr wie früher zum PC oder Laptop, sondern zu einem Tablett.

Auch Microsoft beginnt an dieser Tendenz zu leiden. Denken wir doch an die "Cloud". Hier werden viele Programme in Internet abgebildet.

Wer z.B. ab und zu Excel oder Word benötigt, der kann auch in der Cloud (z.B. bei Google) die Dateien bearbeiten. Dazu benötigt man keinen PC und auch kein Office.

Bei den Jungen ist der Trend wohl immens. Hier kaufen die Eltern keinen PC mehr, sondern ein Tablet, das die Kids allemal cooler finden.

Für mich ist es schlüssig, dass die Stückzahlen bei den PCs nicht mehr die Dynamik haben wir früher.

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ich kann dir leider nicht genau sagen, ob Gewerbe oder nicht. Ich kenne nur von Bekannten, dass Programmierung freiberuflich sein soll.

Schau mal hier http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm - hier findest du eine Auflistung und Erklärungen.

Übrigens: deine Zusammenhänge von kein Gewerbe, unter 17.500 Euro und Kleinunternehmerregelung passen nicht zusammen.

Ob Gewerbe oder nicht, richtet sich nach der Tätigkeit.

Kleinunternehmer können Freiberufler und Gewerbetreibende sein. Die Grenze von 17.500 Euro gilt generell.

Eine Steuernummer für die Selbständigkeit brauchst du allemal, ein Gewerbe anmelden musst du nur, wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist.

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Aktien mit Festgeld zu vergleichen, halte ich für kühn. Aktien können schwanken oder bei einer Insolvenz einen Totalverlust bedeuten. Und auch wenn du hier grosse Werte suchst und dann einen Fall konstruierst, der dem entspricht, was du suchst, dann gut. Aber was, wenn du Shell durch BP austauschst? DAs Chaos und den Unfall in den letzten Jahren vergessen? Hier siehst du das Risiko.

Wer in Aktien geht, dann gar noch in Einzelwerte, der sollte schon die Risiken kennen.

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sie kann diese Selbständigkeit über mehrere Varianten lösen: durch Einzelunternehmerschaft oder eine Kapitalgesellschaft. Wie sie das mit dir löst? Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten: GbR, Minijob, auch du selbständig. Was dein Arbeitgeber dazu sagt, weiss ich nicht. Den musst du selbst fragen.

Ich würde vor der Gründung zu einem kompetenten Steuerberater gehen.

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worauf fokussiert sich deine Frage nun? Inflation? Wirtschaft? Währungsunion?

Die Frage ist so komplex, dass wohl wenige Sätze nicht reichen werden. Dass wir eine höhere Inflation bekommen, sehen viele. Und ich gehe auch davon aus. Daraus kann man jedoch keine Folgerung auf Wirtschaft oder Währung schliessen.

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der beste Weg geht über den Steuerberater, denn bei selbst. Tätigkeiten kann man einiges falsch machen - so meine pers. Erfahrung. Lieber vorher fragen als nachher teuer bezahlen.

Dennoch zu deinen Fragen:

  • ans FA wenden wg. der Tätigkeit
  • Fragebogen vom FA ausfüllen
  • dann bekommst du ne Steuernummer (für die freiberufl. Tätigkeit)
  • bis 15.000? Dann kannst du dich auch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden (kein Ausweis der USt, kein Vorsteuerabzug)
  • Steuererklärung: du gibst eine weitere Einkunftsart an, die für selbsändige Tätigkeiten
  • Steuersatz? Der ergibt sich aus der Summe deiner Einkünfte

Du musst noch prüfen, ob du eine gewerbliche Tätigkeit machen wirst. In dem Falle musst du noch ein Gewerbe anmelden.

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du buchst dann, wenn das Geld geflossen, die Rechnung bezahlt ist.

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nein, den gibt es nicht. Aber hier wäre ein Beispiel der dt. Energieagentur http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis/service/downloads/formular-energieausweis/energieausweis-formular-download.html

Der Inhalt, die Punkt, die abgedeckt werden müssen, sind gesetzlich geregelt. Das Layout wie weitere Informationen kannst du selbst festlegen.

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ja, es muss mehr getan werden

ich glaube bzw. befürchte, dass alles jetzt schnell gehen wird - vermutlich nicht zum Besseren.

Und damit wird die Politik gezwungen sein, dass mehr getan wird. Und wenn sie nicht nur reagieren will, dann sollte sie das Zepter fester in die Hand nehmen.

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das Auto stehen lassen? Das Problem wird dir von den Behörden abgenommen, denn es wird zu einer Zwangsstillegung kommen. Und damit steht das Auto auch.

Wenn du säumiger Zahler bist, dann kannst du das nur dadurch ändern, dass du rechtzeitig zahlst. Vielleicht hilft es ja, rein auf Haftpflicht zu reduzieren, wenn nicht schon passiert.

Ein Versicherungswechsel steht an, nur sind die Versicherer hier gut vernetzt und man wird sich nicht um dich reissen.

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entweder du hast die Regelung als KU beantragt oder eben nicht. Unterjährig kannst du hier nichts mehr ändern, sondern erst im Folgejahr.

Solltest du wirklich 200.000 Euro Umsatz in so kurzer Zeit machen, dann wird das logistisch schon unmöglich sein, wenn du von bis zu 17.500 Euro ausgegangen bist.

Die Regelungen für den KU sind gültig, egal welchen Umsatz du machst. Änderungen ergeben sich an den Jahresgrenzen.


Bei so vielen Fragen solltest du dringend einen Steuerberater nehmen.

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Verrechnung der Kaution mit Mietschulden des Nachmieters?

Hallo, vielleicht weiß hier jemand Rat. Eine Freundin hat im Oktober 2011 ihre Wohnung gekündigt und auch für einen Nachmieter ab 15.12.2011 gestellt, dass sie selbst auch zum 14.12. ausgezogen ist. Die Schlüsselübergabe hat ordnungsgemäß statt gefunden, Beanstandungen gab es keine. Der Nachmieter hat wohl irgendwie beim Amt etwas verschlammt, dass von dort bis heute keine Miete bei dem Vermieter eingegangen ist. Angeblich Fehler beim Amt, was auch immer. Jetzt hat der Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass er ihre Kaution einbehalten wird und mit den Mietschulden des Nachmieters verrechnen wird, weil sie nicht für einen solventen Nachmieter gesorgt hat. Außerdem hat er die Wohnung dem Nachmieter jetzt fristlos gekündigt, die Schlüsselübergabe eingefordert und gesagt, dass alles in der Wohnung jetzt ihm gehören würde als Sicherheit und nichts daraus entwendet werden darf. Ich frag mich, ob das alles erlaubt ist. Darf der Vermieter das überhaupt? Bis heute hat sie ihre Kaution nicht zurück erhalten, weil der Vermieter ja noch ein paar Monate (ich glaube 6) zurück behalten darf wegen der Nebenkostenabrechnung etc. Darf er wirklich die Kaution zurück behalten, weil der NAchmieter Schulden hat? Sie ist ja früher aus der Wohnung aus gezogen, doch der Vermieter war mit dem Nachmieter einverstanden und hat ja schließlich den Mietvertrag unterschrieben. Sie hat Sorge ihr Geld nie wieder zu bekommen. Danke für Eure Mühe. Nici

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das geht nicht. Die Kaution ist Teil des gekündigten Mietvertrages. Die kann er nicht verrechnen mit dem neuen Mietverhältnis.

Die Freundin kann ihn verklagen wg. Herausgabe der Kaution. Wie er an das Geld kommt bei dem neuen Mietverhältnis, ist seine Sache. Damit hat die Freundin nichts zu tun.

Es ist Aufgabe des Vermieters, die Solvenz des Mieters zu prüfen, nicht die eines Mieters. Sollte es eine Zusatzvereinbarung zur Haftung deiner Freundin gekommen sein, dann ist der Fall mglw. anders, aber von so einer Vereinbarung sprichst du nicht.

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