Ist es möglich, daß man von einem Vertrag über ein verkauftes Grundstück, der bei einem Notar abgeschlossen wurde wieder zurück treten kann, solange der Käufer nicht den Kaufpreis bezahlt hat und man es sich aus diversen Gründen anders überlegt. Immer davon ausgehend es wurde noch keine Meldung an den Notar seitens der Verkäufers vorgenommen, das der Betrag bezahlt wurde und somit auch keine Eintragung im Grundbuch über den Eigentumswechsel durch den Notar veranlasst wurde.