Soweit ich informiert bin, sind als e-mail abgegebene Bürgschaftserklärungen nicht gültig. Sie müssen immer persönlich und mit Vorlage des Personalausweises abgegeben werden. Per e-mail kann sich ja jeder als irgendwer ausgeben. Somit erübrigt sich auch die Frage, ob die Person an die abgegebene Erklärung gebunden ist.
Ich halte es für keine sehr gute Geldanlage, da Du ja nie weißt, ob Du irgenwann, wenn Du die Dinge mal zu Geld machen willst oder musst, auch einen Käufer dafür findest.
Wenn Dein Freund den Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzt, ist das möglich. Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt auf Führung eines Fahrtenbuches besteht, damit die Firmennotwendigkeit dokumentiert wird.
Austreten - , das ist die einzige Möglichkeit, jedoch nicht die Lösung! Du kannst tatsächlich nichts machen. Ab dem nächsten Jahr haben alle den gleichen Beitragssatz, und damit wars das erst mal. Den Rest sehen wir dann im nächsten Jahr.
Wie von Walter bereits erwähnt, hängt alles erst mal von Deinem Arbeitgeber ab. Der wird natürlich nicht erfreut sein, wenn Du einer selbst. Tätigkeit nachgehst, in der Du bei ihm bereits angestellt bist. Also Achtung. Ansonsten darfst Du das natürlich. Bei Gewerbe = Gewerbe anmelden. Ist es eine Tätigkeit mit geringen Jahreseinkommen, 17.500,00 €, greift die Kleinunternehmerregelung. D. h., Du musst es dem Finanzamt melden und bekommst im Gegenzug einen Meldebogen zugeschickt. Dann nur noch Einnahmen/Ausgabenrechnung machen, Belege sammeln und alles in Deiner jährlichen Steuererklärung mit angeben.
Die Schufa kann auch Daten sammeln, von denen du das nicht weißt. Wenn Du z. B. Wegen eines Kredits nachfragst (auch wenn Du den dann nicht nimmst), wenn Du wegen einer Wohnung Vermieter kontaktierst, wenn Du einen Handyvertrag abnimmst, etc.. Wie Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten. Du hast aber das Recht, Deine Schufaakte einzusehen, in dem Du eine Selbstauskunft verlangst. Kostet eine Kleinigkeit, aber dann kannst Du prüfen, ob evt. falsche Einträge gemacht wurden. Diese kannst Du dann löschen lassen.
Diese Angst brauchst Du, so meine ich, nicht zu haben. Wir haben ein völlig anderes Wirtschaftssystem als die Amis. Außerdem sind unsere Banken auch durch andere Gewährsträger abgesichert. Du kannst Dich übrigens bei den Banken erkundigen, bis zu welcher Summe Dein persönlches Vermögen abgesichert ist. Falls das in Deinem Fall dann zu wenig ist, legst Du den Betrag, der über die Absicherung hinaus geht, einfach unter Deine Matratze!!!
Absetzbar sind nur gefahrene Kilometer zur Arbeit. Privatfahrten fallen da wohl nicht drunter. D.H., Deine Eltern müssten Dich als geringfügig Beschäftigen einstellen, dann hättest Du hier auch die Möglichkeit, die Fahrten abzusetzen.
Das hängt von der Wertstellung der Buchung ab. Wenn auf Deinen Kontoauszügen der Betrag mit Wert 27.08. gebucht ist, kannst Du auch bereits am 27.08.darüber verfügen. In den meisten Fällen erfolgt die Wertstellung aber später. Sollte der Scheck zurückgerufen werden. wird Dir die Bank die Sollbuchung zum selben Tag in Rechung stellen wie die Gutschrift.
Was heißt eigentlich bald mal? Aber bei Heirat kannst Du die Versicherungen einer Person ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen und bei der zweiten Person mit einsteigen. Das ist, glaube ich, die einzige Möglichkeit, ohne große Aufwendungen aus einer Versicherung heraus zu kommen.