dies hab ich ganz aktuell gefunden zu Deiner Frage-demzufolge ist es nicht erlaubt, für die Berechnung Gebühren zu kassieren http://www.geldtipps.de/immobilien/finanzieren/entgelt-fuer-die-berechnung-von-vorfaelligkeitsentschaedigung-unzulaessig
erlaubt ist es wohl, schau mal http://www.gutefrage.net/frage/kann-e-on-auch-3-jahre-spaeter-nachzahlungen-vordern
vielleicht hilft das weiter-gefunden bei steuerznetz: Zitat:Die Härtefallregelung ist zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Danach kann das Finanzamt auf die elektronische Datenübermittlung verzichten, wenn sie für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 4.2.2009, S 0321.1.1-3/3 St41).
Davon ist laut dem Bayerischen Landesamt auszugehen,
wenn ein Steuerpflichtiger nicht die für die elektronische Übermittlung notwendige technische Ausstattung hat und deren Beschaffung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden wäre.
wenn ein Steuerpflichtiger mangels persönlicher Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
tja, hier müssen unsere Politiker endlich klare Verhältnisse schaffen-ab einem bestimmten Stichtag an muß es so sein, daß Bankenmanager haften, wenn sie eine Firma in den Abgrund wirtschaften, derzeit leider noch Zukunftsmusik. Aber das Problem wurde ja nun wirklich erkannt, ich hoffe, hier tut sich bald was.
unverhofft kommt oft, wie oft bestellt man Handwerker die dann doch nicht kommen oder es treten unerwartet Probleme auf und der Fertigstellungstermin verschiebt sich nach hinten. Ich denke, wenn Du Ende Oktober/Anfang Nov. inserierst, würde es ausreichen. Dann weißt Du auch, wie es mit den Arbeiten vorangeht.
das haben sich schon öfters Leute hier gefragt, siehe: http://www.finanzfrage.net/frage/welche-versicherungen-sollten-beim-hausbau-abgeschlossen-werden
coole Frage-hol mir schon mal ne Tüte Chips und warte auf eine heiße Diskussion :-) ich finde Bausparen super, man sichert sich den Zins heute schon für Zeiten, wo dann die Zinsen wieder teurer werden. Und staatl. Prämien gibts auch - ich bin Bausparer-ideal für Leute mit Immowünschen!
Wenn man unter der Grundsicherung liegen wird, ist die Rürup Rente nicht unbedingt zu empfehlen- da ist man dann eindeutig zweiter Sieger wenn man Vorgesorgt hat-traurig, aber wahr!
meines Wissens nach erst wenn daraus Reparaturen o. Anschaffungen erfolgen-dann sinds Werbungskosten
ich bin kein Experte, hab hierzu aber dies im Netz gefunden, nämlich das das Geld des Stebevierteljahres voll angerechnet wird- ich hoffe, das war Deine Frage? http://sozialrechtsexperte.blogspot.co.at/2013/03/die-witwenrente-ist-auch-im-sog.html
ein klärendes Gespräch mit dem Chef steht an, dann hast Du Gewissheit. Sonst behalt den Job b.a.w. und befolge den Rat der Arge, und halt Augen u. Ohren auf nach einer Teilzeitstelle, die zu Dir passt. Es gibt auch anderswo nette Kollegen u. Chefs, ganz sicher...
Nein, die Abschlußgebühr ist immer 1 Prozent- sicher bekommt der Bankberater wenn er nach Erfolg bezahlt wird Prämien, diese werden aber zwischen Bausparkasse u. Bank verhandelt und Dir entsteht kein direkter Vorteil, direkt bei der Bausparkasse abzuschließen. Idealerweise machst Du es aber bei der Bank, weil der Deine gesamte fiannz. Situation mit begutachten kann, wenns dann um die Auswahl des richtigen Tarifs geht und um später die Finanzierung des Eigenheims mit Bankkredit und Bausparkredit.
lies hierzu, was z.B. die AOK dazuschreibt, es kommt drauf an, wie Du versichert bist, ob privat o. gesetzlich und ob Deine Eltern viellleicht sogar eine Zahnzusatzversicherung haben, die was beisteuert. Lies mal was unter dem Link zum Thema zu finden ist: http://www.aok.de/bundesweit/familie/zahnspange-143839.php
die Laufzeit verlängert sich und insgesamt wirds etwas teurer,aber vorübergehend sicher kein Problem
Berechtigtes Interesse (zB. Kaufinteressent) ist nötig, dann kann man beim Bezirksamt erfragen, das am selben Ort wie der Grund ist, wer der Eigentümer ist.
Ja, ohne Legitimation läuft wg. dem Geldwäschegesetz nichts mehr mit Barzahlung.
der Wechsel aus technischer Sicht ist unproblematisch-natürlich kann man das nicht pauschal beantworten ob es sich immer lohnt- genaueres findest Du gut erklärt auch hier: http://www.test.de/Strom-Der-Wechsel-lohnt-1132700-0/
verlasss Dich doch auf Testergebnisse, zB http://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherung-Neue-Testsieger-4374390-0/
Aber Du hast zum Quartalsende doch sicher Kontoauszüge gesandt bekommen- wenn Du diese auch nicht abrufst, macht die Bank das wg. Rechnungsabschluß für gewöhnlich. DA hättest Du es ja auch merken müssen,daß Lastschriften zurückgingen. Sorry, aber das ist echt dumm gelaufen, wenn Du Dich so wenig um Dein Konto kümmerst. Nachdem Du alles bezahlt hast hoffentlich:Geh zu Rewe und frag ob sie die Anzeige zurücknehmen-viel Glück...
das hätte Dir auch google beantwortet http://www.riester-faq.de/haeufige-riester-fragen/wer-erhalt-die-kinderzulage-bei-der-riester-rente.html