aufgrd. Deines Alters könnte sich die Rentenzahlung als die bessere Variante rausstellen- wieviel Zinsen würdest Du denn dzt. erhalten im Monat, wenn Du den fälligen Betrag anlegen würdest? Ist eigentlich ein Rechenspiel. Hol Dir Angebote ein u. vergleiche dann.

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Du kannst drauf bestehen, daß das Nachlassverzeichnis in Deiner Anwesenheit gemacht wird-ggf. sogar eine eidesstaatl. Versicherung einfordern, daß wirklich nicht mehr da war, als das, was Dir genannt wurde. In der Praxis aber eher unüblich da zu aufwendig.Die Erben müssen auf alle Fälle Auskunft über sämtl. dagewesenes Vermögen geben.

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Tod düfte doch Grund genug sein für eine vorzeitige Kündigung. Ich stimme dem Vorredner zu.

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für einen Hund halte ich nur eine Haftpflichtversicherung für sinnvoll- Krankenversicherungen zahlen selten die kompletten Kosten für Tierarztbehandlungen- unterm Strich kommt man damit dann auch nicht billger weg.

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das ist erlaubt, siehe hier:

http://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2010/04/09/waesche-waschen-mit-brunnenwasser-erlaubt-bundesverwaltungsgericht-hat-entschieden.html

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die Gemeinden haften nicht bei Unfällen in Stadtparks, wie aktueller Artikel aus dem Netz zeigt Haftung: Rodeln erfolgt auf eigene Gefahr

[10.01.2011] - Eine Gemeinde hat auf potenziell gefährliche Rodelpisten im Stadtpark weder hinzuweisen noch muss sie diese sperren. Rodler müssen vielmehr selbst aufpassen.

Ein Schlittenfahrer hatte die Stadt Bochum auf Schadensersatz verklagt. Er war beim Rodeln im Stadtpark über einen Mauerabsatz gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Er machte die Stadt verantwortlich. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Auf die möglicherweise gefährlichen Stellen des Rodelhanges hätte sie hinweisen oder den Hang fürs Rodeln sperren müssen.

Der Rechtsstreit ging bis vor das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter dort sahen das anders: Rodeln erfolgt weitgehend auf eigene Gefahr. Wer sich auf einen Schlitten setzt, muss für seine eigene Sicherheit sorgen. Er darf sich insbesondere nicht darauf verlassen, dass ein Hang durchgängig befahrbar ist. Zumal es sich hier um ein Gelände im Stadtpark handelt, das nicht in erster Linie als Piste konzipiert ist (OLG Hamm, Urteil vom 3. 9. 2010, Az. I-9 U 81/10).

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Mein Bankberater entnimmt abgelaufene Verträge immer aus meinem Finanzordner u. vernichtet sie - ich gehe also davon aus, Du mußt sie nicht aufbewahren. Ist ja über Mikrofilm alles nachvollziehbar mittlerweile.

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um welche Art von Buchung handelt es sich? Ein Geldeingang der Dir nicht gehört? Ein Dauerauftrag der ausgeführt wurde, obwohl Du ihn löschen wolltest? Eine Lastschrift? Bitte um genauere Angabe

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Nein, die Feier kann auch auswärts stattfinden. Wenn der Chef geht, ist aber sozusagen Zapfenstreich. Ab da kein Versicherungsschutz mehr.

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Zu dieser Thematik habe ich kürzlich gelesen, daß es zu einem Prozess durch 2 Instanzen bis vor den BFH kam. (BFH AZ VI B 66-08) Steuerermässigungen sind wohl nur zu erwarten, wenn nachweislich ein Umzug auf grd. Krankheit nötig wurde. Dazu düfte ein ärztliches Gutachten erforderlich sein.

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