Meine Advocardversicherung lehnt die Kostenübernahme meiner Anwaltsberatung mit folgender Begründung ab:
Der Rechtsstreit bezüglicher der Nutzungsentschädigung eines Wohnhauses tritt mit dem Entstehen der Nutzungsentschädigung ein und nicht erst mit dem Datum der Geltendmachung, so dass Kostenschutz wegen Vorvertraglichkeit weiterhin nicht besteht.
Mein Anwalt sagte jedoch, dass die Versicherung in vollem Umfang verpflichtet ist zu bezahlen, er jedoch wegen der knapp 200 Euro keine Klage anzustreben empfiehlt und jetzt von mir die Kosten gefordert hat.
Kann ich doch noch zu meinem Geld kommen?