es geht hier um Geschäfte mit sich selbst, d.h. der Verwalter kann mehrere Funktionen haben. Er ist Verwalter ad 1 und ad 2 kann er selbst Tätigkeiten in einer anderen Funktion erfüllen. Diese Funktion ist die, die er neben seiner Verwaltertätigkeit hat. Wenn er z.B. Tätigkeiten selbst abdecken könnte oder eine Beteiligung an einem Dienstleister hat, der wiederum für die Hausverwaltung tätig werden könnte, dann ist das ohne den §181 schwer umsetzbar bzw. unmöglich.

Unterschreibt man diese Klausel, hat er mehr Freiheiten "sich selbst oder Dritte zu beauftragen, mit denen er verstrickt ist".

Beispiel: er ist Verwalter und Installateur. Befreit man ihn gem. 181, dann kann er Installationsarbeiten am verwalteten Objekt durchführen, sonst nicht. Er stellt sich dann selbst eine Rechnung.

Man sollte also genau wissen, was er sonst noch so tut und wann das zu Konflikten bei Beauftragungen kommen kann.

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  • so wenige Kreditanfragen wie möglich, am besten gar keine
  • so wenige Konten wie möglich
  • keine Ratenverträge
  • keine/ sehr wenige Kreditkarten
  • nichts mehr auf Pump kaufen
  • minimale Anzahl von Mobilfunkverträgen
  • immer rechtzeitig zahlen
  • in eine Gegend ziehen mit Top-Rating
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ich denke, es kommt genau darauf an, wie so ein Vertrag gestaltet ist.

In meiner Familie gibt es einen ähnlichen Fall: es soll vermieden werden, dass das Haus der Eltern, das der Tochter geschenkt wird, an den Schwiegersohn geht, sollte die Tochter vor den Eltern sterben. In dem Fall geht das Haus an die Eltern zurück. Das ist dann wohl eine Schenkung unter Vorbehalt.

In einem anderen Falle geht eine Immobilie an die Enkelkinder über.

Im Fall 1 gibt es auf keinen Fall einen Pflichtteil. Bei Fall 2 bin ich mir nicht sicher.


Wenn die Eltern nun bei euch festlegen, dass nur die Tochter erbt, dann ist das so. Wieso sollte der Schwiegersohn einen Pflichtteil bekommen? Oder was ist genau gemeint? Was ist mit den Nacherben gemeint?

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hm. Ich glaube, Amazon wurde nicht wegen der Kündigungen verklagt, sondern wegen eines kleinen anderen Details: Sperrung von Konten, teils Löschung.

Amazon kann weiterhin kündigen, aber auf eine andere Art und Weise. Amazon kann entscheiden, mit wem es eine Kundenbeziehung haben und mit wem nicht.

Lies mal hier genau: http://www.sueddeutsche.de/geld/kunden-mit-vielen-ruecksendungen-verbraucherschuetzer-verklagen-amazon-wegen-account-sperren-1.1875620

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ich lasse sie machen

ich komme nicht auf die Idee, meine Steuererklärung selbst zu machen. Grund: ich will mich nicht mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen. Dafür habe ich nicht die Zeit und Lust.

Ich gebe meine Unterlagen vorsortiert an den Steuerberater. Damit sind die Kosten überschaubar.

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