Wenn Du die Rente ansparen kannst u. nicht all zu oft darüber verfügst, geht das wohl. Aber überweisen geht nicht. Und mehr als 5 Abhebungen im Jahr sollten es auch nicht sein, sagt meine Bank, sonst ist der Sparcharakter nicht mehr gegeben. Aber es gibt doch auch gebührenfreie Girokonten, wieso wählst du nicht ein solches?

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Ja, das ist schon oft so, aber nicht weil Weihnachten ist, sondern weil die Bank zum Jahresende natürlich eine schöne Bilanz hinlegen möchte, und hohe Kundeneinlagen sehen dann einfach gut aus. Das ist mehr Eigennutz als Nächstenliebe, glaube mir

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Jeder kriegts-bis max. 1800 Euro-beim Bundeserziehungsgeld ist es anders. Aber das wäre über google leicht nachzulesen, sieh mal: http://www.familienkasse-info.de/elterngeld-einkommensgrenze.php

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per Abbuchungsauftrag kommt kaum mehr vor u. hätte zum Nachteil, daß man keine Widerrufsfrist hat. Also immer Einzugsverfahren wählen. Ist sicherer!

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möchtest Du die Summe erhöhen? Oder reduzieren. Bei Reduzierung ist wohl Kündigung nötig, es sei denn du bist umgezogen. Mehr Details bitte

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das hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab- Vergleichen lohnt sich also bei der Wahl der Krankenkasse

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Denke schon, hättest ja sagen müssen, daß die Schufa negativen Eintrag hat. Das hätte Aufwand u. Zeit erspart. Aber ich weiß nicht, ob es rechtens ist.

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habt ihr das denn in keinsterweise schriftlich fixiert????

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schau Dir hierzu mal das Urteil an: http://www.pfiffige-senioren.de/trickbetrug-rechnung.htm

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Da die alte Wohnung sogesehen bis zur Beendigung der Arbeien noch der eigene Haushalt ist, denke ich ja. Hab hierzu auch folgendes Urteil gefunden:LFD Rheinland v. 18.11.2008 56/2008

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Wird ein Haus mit Mobilar gekauft, sollte der Kaufpreis für die Immobilie u. das Inventar bereits im Notarvertag aufgeteilt werden. Die Steuer wird nur für die Immmoiblie fällig, nicht für Mobiliar. Der Notar wird hierzu nochmals beraten.

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hat mich auch schon mal interessiert: http://www.finanzfrage.net/frage/darlehen-fuer-senioren-mit-immobilienbesitz-monatliche-rente-gegen-eintrag-im-grundbuch-ist-das-gut

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