Hallo,
das ist ein ganz normaler Vorgang, dass die Vergleichzahlung über das Rechtsanwalts-Konto gezahlt wird, da dieser somit über den Eingang des Geldes wachen kann um bei einer Nichtzahlung mit dem vollstreckbaren Titel aus dem Urteil heraus eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können.
Das Verfahren erstreckt sich nicht nur auf die reine Vertretung vor Gericht, sondern endet erst, wernn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist, also das Geld ausgezahlt wurde.
Dass Dein Anwalt hieraus erst einmal 3500,-€ einbehalten hat, ist nur verständlich, denn auch der Rechtsanwalt will seine Arbeit bezahlt werden.
Zu zahlen hast Du für Deinen Rechtsanwalt, denn in arbeitsgerichtlichen Verfahren hat jedes Seite selbst für seine Prozesskosten aufzukommen.
Dass der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung somit natürlich statt gegeben wurde, ist völlig klar, da Dein ehemaliger Arbeitgeber ja bereits gezahlt hat.
Ich würde die gesamt Vollstreckung zurück ziehen, da Du im Termin unterliegen wirst, da, wie schon geschrieben, Dein Arbeitgeber komplett gezahlt hat. Andernfalls wirst Du nur noch weitere Kosten für die Zwangsvollstreckung und den Gerichtstermin produzieren, welche allesamt Du zu tragen hast. Auch die Anwaltskosten für die Vertretung Deines Arbeitgebers wirst Du dann zu tragen haben.
Gerne kannst Du Dir auch eine rechtliche Auskunft hierzu bei einem anderen Anwalt einholen. Dieser wird Dir ebenfalls bestätigen, dass jede Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren seine Prozesskosten selber zu tragen hat.
Gruß
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