Hallo,

das kommt ganz darauf an, ob die Gemeinde das nötig hat. Es gibt auch noch einige Gemeinden, deren Baugebiete ruck zuck voll sind ohne Vorzugspreise.

Hier zählt vielmehr der Grundstückspreis in dieser Gemeinde und das gesamte Umfeld. Ist eine Gemeinde absolut nicht kinderfreundlich ausgelegt, werden dort nicht viele Familien hinziehen - andersherum schon.

Ich spreche aus Erfahrung, da unsere Gemeinde aufgrund des fast vorbildlichen Ausbaus von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen... bei Familien recht begehrt ist - aber trotzdem preislich moderat.

Gruß alphabet

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Kein Impressum, kein Kontakt aber 10 % Zinsen --> sofort alles Geld investieren in das Portmonaie des Betrügers

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Hallo,

als Alternative zu Elster kann man sich auf für einen schmalen Euro eine Steuersoftware kaufen, die man ebenfalls von der Steuer wieder absetzen kann.

Da bei Dir keine allzu großen Spezialfälle vorliegen, denke ich, dass Du hiermit ganz gut fahren solltest.

Gruß alphabet

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könnte auch in einem unschönen Verfahren wegen Sozialbetruges enden.

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Hallo,

wenn Du in die neue Wohnung Deines Lebensgefährten einziehst, dieser aber den Einzug Deiner Tochter berechtigt in seine Wohnung verweigert, besteht noch eine Hoffnung.

Diese Konstellation kann als gewichtiger Grund für einen eigenen Wohnungsbezug Deiner Tochter unter 25 Jahren gewertet werden. Jedoch bedarf es immer einer Einzelfallprüfung.

Gruß alphabet

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Hallo,

hier gilt es aber aufzupassen!!

Erlangt die Rentenversicherung zu der Erkenntnis, dass Du ja doch mehr als 3 Stunden erwerbsfähig bist, da Du ja einem Dazuverdienst nachgehst, wird diese hier ganz schnell eine Nachprüfung vornehmen und Dir ggf. die Rente entziehen.

Also unbedingt darauf achten, dass diese Grenze nicht überschritten wird.

Gruß alphabet

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Halo,

es kann auch noch neben den steuerlichen Aspekten zu einer Versicherungspflicht in der Renten-oder Krankenversicherung kommen.

Weiterhin ist eine Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in der Regel zuvor mit dem Arbeitgeber abzusprechen, da eine selbständige Tätigkeit die Tätigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigen darf.

Gruß alphabet

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Alternativ gibt es noch die Produkte von Lexware oder Sage.

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Hallo,

ja einen Bildungskredit kannst Du aufnehmen, musst aber bedenken, dass das Jobcenter diesen als Einkommen ansetzt.

Sollte es eine Perspektive aus dem Hartz-IV Bezug geben mit der Weiterbildung an der Schule, kann das Jobcenter Dir die Maßnahme fördern - Ob ein dieses so ist, ist aber größtenteils im Ermessen des Sachbearbeiters.

In Anbetracht Deiner aber bereits gemachten Ausbildung, wird man Dich aber vermutlich auf eine Tätigkeit in diesem Tätigkeitsbereich verweisen. Ggf. hat man gar noch andere Jobs für Dich, denn bei Hartz-IV-Bezügen kannst Du Dir nicht aussuchen, welchen Job Du annehmen möchtest.

Einzigste Alternative wäre, den Bildungskredit klar zu machen und hiervon zu leben. Eventuell hast Du auch Anspruch auf ein Meister-Bafög - näheres hierzu: Google.

Gruß alphabet

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Hallo,

das ist ein ganz normaler Vorgang, dass die Vergleichzahlung über das Rechtsanwalts-Konto gezahlt wird, da dieser somit über den Eingang des Geldes wachen kann um bei einer Nichtzahlung mit dem vollstreckbaren Titel aus dem Urteil heraus eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können.

Das Verfahren erstreckt sich nicht nur auf die reine Vertretung vor Gericht, sondern endet erst, wernn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist, also das Geld ausgezahlt wurde.

Dass Dein Anwalt hieraus erst einmal 3500,-€ einbehalten hat, ist nur verständlich, denn auch der Rechtsanwalt will seine Arbeit bezahlt werden.

Zu zahlen hast Du für Deinen Rechtsanwalt, denn in arbeitsgerichtlichen Verfahren hat jedes Seite selbst für seine Prozesskosten aufzukommen.

Dass der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung somit natürlich statt gegeben wurde, ist völlig klar, da Dein ehemaliger Arbeitgeber ja bereits gezahlt hat.

Ich würde die gesamt Vollstreckung zurück ziehen, da Du im Termin unterliegen wirst, da, wie schon geschrieben, Dein Arbeitgeber komplett gezahlt hat. Andernfalls wirst Du nur noch weitere Kosten für die Zwangsvollstreckung und den Gerichtstermin produzieren, welche allesamt Du zu tragen hast. Auch die Anwaltskosten für die Vertretung Deines Arbeitgebers wirst Du dann zu tragen haben.

Gerne kannst Du Dir auch eine rechtliche Auskunft hierzu bei einem anderen Anwalt einholen. Dieser wird Dir ebenfalls bestätigen, dass jede Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren seine Prozesskosten selber zu tragen hat.

Gruß alphabet

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Hallo,

wahrscheinlich bist Du in der vergangenen Zeit Bezieher von Krankengeld gewesen - ich gehe einfach einmal davon aus. Hieraus ergibt sich für Dich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Spezieller sogar kannst Du mit diesem Arbeitslosengeld-Anspruch Arbeitslosengeld nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip nach § 145 SGB III beantragen.

Dieser Paragraph bedeutet, dass Du zwar nicht arbeitsfähig bist, aber fiktiv als Arbeitsfähiger geführt wirst, damit Du Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kannst, bis die Rentenversicherung über Deinen Rentenanspruch entschieden hat und dieser rechtswirksam wurde.

Rechtswirksam wird dieser Bescheid, wenn Du die Widerspruchsfrist verstreichen lässt. Ansonsten kannst Du Widerspruch und Klage einlegen, aber der Bescheid wird erst mit Entscheidung der Klage in vermutlich 2-3 weiteren Jahren rechtswirksa.

Dieses hat zur Folge, dass Du den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III beanspruchen kannst bis zur Rechtswirksamkeit.

Hierzu kannst Du die Damen und Herren des SoVD zwecks weiterer Erläuterungen auch gerne hinweisen, damit dieser wichtige Punkt nicht vergessen wird.

Gruß alphabet

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Hallo,

alle Fragen, die Du zur Kommanditgesellschaft hast, werden bei Wikipedia unter Kommanditist beantwortet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditist

Gruß alphabet

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Hallo,

zieht man die Kaltmiete von 600,-€ von der Warmmiete 800,-€ ab, so erhält man normalerweise die Nebenkosten.

Somit sollten eigentlich 200,-€ monatlich auf die Betriebs-/Nebenkosten gezahlt sein und über die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.

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Hallo,

Kindergeld wird für Kinder - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - gezahlt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt auch dann, wenn das Kind in einem Mitgliedsstatt der EU wohnen.

Da die USA zweifelsohne nicht zur EU gehören, kannst Du trotz "Unterghalt" zu zahlen, kein Kindergeld beanspruchen.

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Hallo,

sicherlich willst Du fragen, ob Du Grunderwerbssteuer einsparen kannst.

Soweit ich weiß, ist auch auf Garagen eine Grunderwerbssteuer zu entrichten.

Die Möglichkeit der Ersparnis hast Du meines Wissens aber, indem Du die Einbauküche über einen separaten Kaufvertrag kaufst, da diese nichts mit der Immobilie zu tun hat.

Gruß alphabet

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Hallo,

gut dass Du eine Versicherung hast, denn ansonsten müsstest Du für Schäden aufkommen.

Ob die Versicherung im Hinblick auf die noch fehlenden Bilder + KVA Probleme macht, kann man im Vorfeld nicht sagen - es könnte aber sein.

Die Höhe des Kostenvoranschlages und ob überhaupt eine Leistung notwendig wird, wird die Versicherung bei Schadensübernahme für Dich klären. Zum einen wird diese mit Garantie nicht einen solch utopischen Preis akzeptieren und zum anderen besteht sogar noch die Möglichkeit, dass diese überhaupt nicht oder nur geringfügig leistet, da, wie Du schreibst, keine Abdrücke sichtbar und somit verblieben sind.

Gruß alphabet

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Hallo,

die einzigste Alternative, die zu den hier schon gemachten, völlig richtigen Aussagen möglich ist, ist sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen.

Dieser hat als Vertragspartner der Schufa auch die Möglichkeit, eine Eintragung, welche durch ihn initiiert wurde, wieder löschen zu lassen.

Hierfür ist es aber selbstverständlich unumgänglich, dass die offene Forderung mitsamt aller offenen Kosten beglichen wird.

Also solltest Du ein Telefonat mit dem Versandhaus führen. Am besten lässt Du DIch direkt mit dem Forderungsmanagement von denen verbinden und hoffst, dass die sofortige Begleichung der Rechnung diese zur Rücknahme des Eintrages bewegen können. Verpflichtet hierzu sind sie nicht.

Gruß alphabet

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Hallo,

wenn es eine berechtigte Zahlung war, ist es kaum möglich das Geld zurück zu erhalten. War es hingegen eine unberechtigte Zahlung ist derjenige unberechtigt bereichert und muss die Zahlung zurück geben. Auch im Schweizer Recht ist ein solches verankert. Das Problem wird jedoch sein, dass Du eine Klage in der Schweiz anstrengen musst.

Gruß alphabet

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Hallo,

da kann er sich zu den über 3,1 Millionen Arbeitslosen hinzu gesellen, welche größtenteils der Deutschen Sprache mächtig sind und viele sicherlich auch höher qualifiziert.

Ansonsten gibt es wie in Italien auch Zeitungen, Jobvermittler usw.

Gruß alphabet

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