Hallo, also was mir so als erstes einfällt ist, Beantragung eines deutschen Kraftfahrzeugscheines - gegebenenfalls mit TÜV-Gutachten, falls es kein Modell ist, welches auch in Deutschland zu haben ist, TÜV und AU Abnahme und natürlich die Anmeldung an sich. Achten sollte man auch darauf, ob es sich um ein seriösen Verkäufer handelt, da die Nachweise, wie in Deutschland mit dem Kraftfahrzeugschein als Eigentumsnachweis es vielfach im Ausland nicht gibt. Auch muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Gruß alphabet
Hallo,
eine Verzinsung kommt nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrages mit 4 % in Betracht. Der Eintritt der Fälligkeit ist aber nicht der Rentenbeginn, sondern das Datum des Rentenbescheides.
Gruß alphabet
Hallo,
ich vermute einmal, dass Du die Anlage 6 zweimal anlegen musst über jeweils 0,5 Kinder.
ansonsten sehe ich das auch nicht plausibel.
Gruß alphabet
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