Hallo, ich habe am 23.11.2001 eine Immobilie beim Notariat gekauft. Einer der 2 Verkäufer war damals nicht anwesend, da in Schweden lebend. An seiner Stelle hat der Verwalter der Immobilie als vollmachtloser Vertreter unterzeichnet. Die Genehmigung des Verkäufers ist am 17.12.2001 unterschieben worden, und am 03.01.2002 dem Kaufvertrag beigefügt worden.

Meine Frage ist nun: Kann ich am 9.12.2011 die Immobilie verkaufen, ohne das ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist ? Anders gefragt: Lag mit Vertragsabschluss am 23.11.2001 einm "schuldrechtliches verpflichtungsgeschäft" vor?