Die freiwillige Pflegeversicherung soll kommen, aber noch ist nichts konkret beschlossen, es ist nur sicher, daß es keine private PflichtVersicherung werden soll. Der Staat will - ähnlich wie bei der Riesterrente - Zuschüsse zahlen. Aber wie viel der Staat dazu geben wird - ist auch noch nicht klar, warte noch ein Weilchen, dann werden sicher genauere Erklärungen der Politik kommen.
Bin kein Rentenprofe, aber wenn Dein Freund eine Frührente bekommt, dann doch weil er krank war/ist, er kann nun nicht einfach versicherungspflichtig arbeiten (also über 400 Euro Verdienst), das paßt nicht zum Rentenbezug! Nicht, daß ihm dann die Rente weggenommen wird, würde Euch raten, laßt Euch erst mal von der Rentenversicherung beraten, ob und wie das ginge. Zu Deinen Steuern kann ich Dir leider nichts sagen.
Ich kenne das so (Freundin arbeitet bei der Gemeinde), wenn Du Dich tatsächlich nicht mehr bei Deiner alten Freundin aufhälst, dann solltest Du dort nicht mehr gemeldet sein, nach dem Melderecht bist Du sogar verpflichtet, Dich innerhalb weniger Tage beim neuen Wohnsitz anzumelden. Solltest Du Dich wieder mit Deiner Ex-Freundin versöhnen und bei ihr einziehen, kannst Dich ja wieder ummelden, es gibt da kein Problem. Deine alte Freundin kann Dich wohl bei der Meldebehörde anschwärzen, dann schreiben Sie Dich an und verlangen eine Abmeldung.
Also das finde ich auch unerhört, wenn Du die vom Vermieter geforderte Mietkaution gezahlt hast, dann hat er das Geld doch auf einem Mietkautionskonto und brauchte - meiner Meinung nach - nicht noch zusätzlich von Dir eine Bürgschaft verlangen. Rate Dir: Sprich mit dem Vermieter, er soll die Bürgschaft nicht verlangen, sonst würde ich mich, nach einer anderen Wohnung umsehen.
Bin keine Fachmann mit privaten Pflegeversicherungen, aber ich denke klar, daß die Versicherung viel höhere Prämien verlangen muß und wohl auch die Leistungen einschränkt, wenn sie Dich ohne Gesundheitsprüfung versichert. Die wissen ja gar nicht was Du hast, evtl. Schlaganfall, beginnende Demenz, Krebs usw. - Du könntest -verzeih den Ausdruck- ein "Faß ohne Boden" sein und hohe Kosten verursachen, daher meine ich, daß diese Prämien ganz schön teuer sein müssen.
Bist Du sicher, daß die Krankenkasse die Kur abgelehnt hat? Meist zahlt die Rentenversicherung Kur und Reha. Ich würde Dir raten, schau Dir die Begründung der Ablehnung genau an, hast Du (wie es bei der RentenV öfter vorkommt) einfach zu wenig Versicherungszeiten für eine Kur, und stimmen Deine Zeiten, dann ist ein Widerspruch meist sinnlos. Ist die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen, würde ich die Sache mit Deinem Hausarzt besprechen, hält er die Kur wirklich für nötig, dann soll er Dir für den Widerspruch gute Argumente und ein Attest liefern.
Ja Glückskecks, die Nummer im Sozialversicherugnsausweis ist die Rentenversicherungsnummer, nach den ersten zwei Ziffern kommt immer Dein Geburtsdatum, dann der erste Buchstabe Deines Geburtsnamens - so sieht man meist schnell, daß es die die eigene und richtige Versicherungsnummer ist, auch wenn man heiratet bleibt der Buchstabe des Geburtsnamens so drin.
Die Pflegekassen (jede Krankenkasse hat nun auch eine angegliederte Pflegekasse) soll nach § 45 SGB XII (Pflegegesetz) kostenlose Pflegekurse für Angehörige anbieten. Soweit ich weiß, wird das auch regelmäßig angeboten.
Natürlich kann auch der Vater, wenn er Zuhause bleibt und die Kindererziehung tatsächlich übernimmt, diese Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung beantragen, Formulare gibt bei der Gemeinde oder im Internet. Allerdings (so weiß ich es von mir), muß der Ehegatte, die Ehegattin auf diesem Formular mit-unterschreiben und die Richtigkeit bestätigen.
Es ist sicher eine gute Idee von Dir für die evtl. späteren (hohen) Pflegekosten noch zusätzlich privat vorzusorgen. Denn wenn man in ein Pflegeheim kommt, normale Rente hat (oder der Ehegatte noch auf finanzielle Versorgung angewiesen wäre) ist man meist trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung darauf angewiesen, Vermögen zu verbrauchen oder von den Kindern Geld zu bekommen. Würde Dir raten eine Versicherung zu nehmen, die schon bei Pflegestufe I bezahlt, da kann man meist noch Daheim sein und sich mit dem zusätzlichen Geld vielleicht eine Pflegehilfe leisten oder einen ambulanten Dienst besser bezahlen. Wenn Du nicht pflegebedürftig wirst, ist das Geld natürlich weg, Du deckst mit den Beiträgen ja dieses Risiko ab, und hast Glück, bleibst gesund und fit, dann bleibt Deine Kohle im Versicherungstopf und wird an die anderen Pflegebedürftigen Deiner Versicherung ausgezahlt.
Die Pflegeversicherung kann für Umbauten einen Zuschuss geben, ich meine, die Terrasse gehört zur Wohnung dazu, also müßte es auch da möglich sein, finanzielle Hilfe von der Pflegeversicherung zu bekommen. Stell auf jeden Fall einen Antrag. Bedingung: Deine Mutter müßte auf jeden Fall eine Pflegestufe haben.
Du meinst sicher die Anrechnung der Kindererziehungszeiten (können aber auch Väter bekommen), da wird pro Kind 1 Jahr in der Rente angerechnet, bei Geburten ab 1992 sogar 3 Jahre. Es wird so berechnet als hätte man etwa den Durchschnittsverdienst eines Deutschen gehabt.
Das wäre ja schön, aber ich fürchte da geht gar nix, der Bauernhof wird evtl. im Außenbereich sein und da dürfen nur Austragshäuser (vom Altbauern) oder neue Kuhställe oder Scheunen gebaut werden. Liegt der Hof im Dorf, siehts vielleicht besser aus, einfach mal beim Bauamt nachfragen.
Ich kenne einige Fälle in der die Krankenkasse eine Kur bewilligt hat, einmal sogar für fast 3 Monate, da war das Kind aber sehr übergewichtig. Die Kassen sehen wohl ein, daß es vernünftig ist, etwas zu unternehmen, bevor die Kinder älter und kränker werden und dann erst richtig Kosten verursachen. Stelle einfach einen Antrag bei Deiner Krankenkasse.
Ich glaube nicht, daß es sich der Staat leisten kann den Soli abzuschaffen. Der Aufbau Ost wird noch viele Jahre dauern, auch wenn einige Regionen sicher schon die alten Länder teilweise wirtschaftlich überholt haben. Aber es wäre schön, wenn das oberste Gericht den Solizuschlag als verfasssungswidrig einstufen würde, dann hätten die Bürger wieder mal mehr Geld zur Verfügung. Aber ich fürchte, es wird nicht klappen.
Erst mal Gratulation zum Kind. Deine Freundin bekommt 3 Jahre Beiträge für Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Das sind momentan insgesamt 81 Euro Rente. Dazu erhält Deine Freundin auch noch (ab Geburt des Kindes) 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Sie ist in dieser Zeit, gegen Erwerbsminderung geschützt, das heißt, wenn sie bis zum 10. Geburtstag des Kinder nicht mehr arbeiten würde, bekäme sie im Falle einer Erwerbsminderung immer noch eine Rente (wenn sie vorher beschäftigt war, wovon ich jetzt mal ausgehe). Die Kindererziehungszeit kann sie gelegentlich bei der Gemeinde beantragen, das eilt aber nicht, kann sie auch erst machen, wenn das Kind schon 3 Jahre alt ist.
Ganz wichtig ist: eine tragbare Belastung, die auch noch "finanzielle Luft" zum Leben läßt. Nicht jahrzehntelang geknebelt sein. Recht auf Sondertilung (falls man mal erbt), günstige Zinsen und die dann lange Zeit sichern.
Ich kenne so einen ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis: die Arge rechnet natürlich das Einkommen Deines Partner an, aber ich meine, daß sie von seinem Nettolohn, nach Abzug von Freibeträgen auch den Unterhalt den er für seine Kinder zahlt abziehen müssen. Denn das sind ja Unterhaltskosten von denen er sich nicht drücken soll. Dann dürfte nicht mehr allzuviel übrig bleiben, was man für Euch anrechnen kann. Das Haus, das ihn finanziell belastet kann wohl nicht angerechnet werden, da Ihr ja nicht darin, sondern in Miete wohnt. Vielleicht solltet Ihr einen Termin mit der Arge machen und Euch die neue (geringere) Zahlung vom Amt erklären lassen.
Die Kosten der Eigentumswohnung kannst Du sicher nicht absetzen, das wäre zu viel, aber ich denke, die Kosten die sonst für eine Miete für so ein Zimmer ausgeben müßtest, die sollten steuerlich absetzbar sein.
Ich habe selbst Kinder unter 6 Jahren und die sind noch nicht schuldfähig. Das geht erst ab 7 Jahre los (aber nur eingeschränkt). Aber die Eltern habe für Kinder in diesem Alter eine erhöhte Aufsichtspflicht.