Frage an Baufachleute: Gibt es bei der Höhe der Abschlagszahlungen, die nach Baufortschritt geleistet werden, allgemein gültige %-Sätze? - z.B. nach erfolgtem Bauaushub x % vom Gesamtpreis, nach Kellerfertigstellung y %, bei Rohbau fertig z %, usw. bis zu der Abnahme? Oder ist dies den Vertragsparteien überlassen, was sie vereinbaren? Bestimmt gibt es aber Erfahrungswerte dafür. Es handelt sich hier um den Vertrag zwischen dem Bauherrn mit dem Bauträger zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Meine Internetrecherche war bisher ohne Erfolg.