Also wie die anderen hier ja schon erklärt haben, ist die Rating Agentur Scope seriös, da gibt es nichts zu rütteln. Die Deutsche Finance Group hat sich aber auch einen Namen gemacht. Gerade wenn man bedenkt, mit wem die mittlerweile alles zusammenarbeiten, ist dass für so ein Unternehmen aus München schon echt ne Leistung. Eon, Goldmann Sachs und Ascesion sind ja nur ein paar der Partner die man bei denen findet.

https://www.deutsche-finance-group.de/investment-plattform/institutional-partners/

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Trage Deine Daten auf jeden Fall in die Robinsonliste ein: https://www.robinsonliste.de/

Das ist eine offizielle Sperrliste für Werbetreibende. Wenn Du da drinstehst und trotzdem angerufen wirst, ist es deutlich leichter, die Anrufer in Regress zu nehmen.

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Ich nehme mal an, Du bist um die 18 wenn Du aktuell Deinen Führerschein machst?! Dann kommt es darauf an, ob Dein Führungszeugnis wirklich sauber ist. Und bei Deinem Alter könnte es auch sein, dass die Einblick ins Erziehungsregister nehmen - ob das etwas drinsteht, ist Deinen Äußerungen nicht zu entnehmen. Wenn beides sauber ist, dürfte es damit erledigt sein. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass man Dich ohne entsprechende Vorbelastung zur Haarprobe o.ä. bittet, bevor man Dich zur Prüfung zulässt.

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Das kann vieles bedeuten - zum Beispiel, dass die Polizei erst vor kurzem Kenntnis von der Tat oder Deiner möglichen Beteiligung erhalten hat. Oder dass die Ermittlungen lang und aufwändig gewesen sind und Du deshalb erst jetzt vernommen wirst. Eine gewisse Rolle wird vielleicht auch die Personalsituation bei der Polizei spielen, die manchmal eben auch dazu führt, dass Vorgänge von geringerer Dringlichkeit eben erst spät bearbeitet werden. Um was es dabei geht, wirst Du wissen und vielleicht lässt sich ja auch daraus ableiten, warum es erst jetzt zu Deiner Einvernahme kommt.

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Grundsätzlich sind solche Ablöse-Regelungen in Arbeitsverträgen höchst fraglich. Wenn Dein Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber aber schon unterzeichnet war als die Zusammenarbeit mit dem Zeitarbeitsunternehmen begann, dann kann es keinen Anspruch geben.

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Das ist je nach Bank unterschiedlich. Klar ist, dass Du Geld nur einmal abheben kannst, auch wenn Buchungen noch nicht auf dem Konto sichtbar, also wertgestellt, sind. Die Wertstellung kann vor allem bei Feiertagen manchmal ein paar Tage dauern. Beispiel: Ich habe am letzten Samstag mit der Girocard in einem Geschäft 200,-- bezahlt, auf dem Konto sichtbar wertgestellt wurde die Summe allerdings erst heute. Trotzdem war das Geld in dem Augenblick weg als ich den Bezahlvorgang abgeschlossen hatte.

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Nein, das musst Du nicht. Im Gegenteil: Es könnte ja sein, dass sich dieses Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe ausbauen lässt. Oder aber dass Du sehr bald einen neuen Job als Angestellte(r) findest. So lange Du Arbeitslosengeld erhältst, gelten die Zuverdienstregeln, die auch für einen Nebenjob gelten.

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Mahnung schreiben mit Fristsetzung, per Einschreiben zusenden. Wenn die Frist verstrichen ist ohne Zahlung und ohne andere Vereinbarung, gehst Du zum zuständigen Gericht und beantragst für 23,-- Euro einen gerichtlichen Mahnbescheid über die 300,-- EUR zuzüglich Verzugszinsen und Kosten. Wenn er darauf noch immer nicht reagiert, kannst Du 14 Tage später einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Du per Gerichtsvollzieher pfänden lassen kannst. Allerdings: Den Gerichtsvollzieher zahlst Du vorab erstmal selbst. Und wenn jemand schon 300,-- EUR nicht zahlen kann, dann wird er wohl 300,-- EUR zuzüglich dann sicher nochmal 150,-- EUR erst recht nicht zahlen können und Du bliebest auch auf den Kosten für den GV sitzen. Entweder Dein Schuldner zahlt spätestens nach Zugang des gerichtlichen Mahnbescheids oder - wahrscheinlich - vorläufig gar nicht mehr.

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Das erweiterte Führungszeugnis enthält auch nur Eintragungen von verurteilten Straftaten. Anders als im normalen Führungszeugnis heißt das beim erweiterten, dass auch Urteile eingetragen werden, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe von weniger als 90 Tagessätzen beinhalteten. Vor allem aber dient dieses spezielle Zeugnis als Instrument des Kinder- und Jugendschutzes und muss von allen vorgelegt werden, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden wollen. Deshalb sind entsprechende Urteile zu Straftaten mit sexuellem Hintergrund auch länger im erweiterten Führungszeugnis zu finden als im normalen.

Soweit die Exegese, zum konkreten Fall: Wenn es so ist wie Du geschrieben hast und es nie zu Urteilen gegen Dich gekommen ist, dann wird auch Dein erweitertes Führungszeugnis keine Einträge aufweisen.

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Im Rahmen Deines Budgets kannst Du mit Deinem Geld machen, was Du willst. Wenn Du allerdings - bei eröffnetem Insolvenzverfahren - Vermögen oder Einkünfte verschweigst oder ausgibst, die eigentlich Deinen Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter zustünden, dann wäre das eine Insolvenzstraftat.

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Mit welcher Begründung hat das Arbeitsamt denn die Absage erteilt? Was war deine erste Ausbildung?

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Hallo,

existiert bereits das Vollstreckungsgesuch?

Die GEZ meldet nicht direkt an die Schufa, wenn aber wahrscheinlich eine Pfändung eingeleitet wurde, wird eine Vermögensauskunft gefordert. Diese wiederum wird in das Schuldnerregister eingetragen, welches die Schufa abfragt und übernimmt.

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Da stimme ich meinen Vorrednern zu. Zum einen sind Lernfluss bzw. Lernstruktur noch vorhanden und zum anderen schätze ich ablenkende Faktoren aus dem Umfeld bei Berufsanfängern normalerweise geringer ein (basierend auf dem Lebensalter, was aber sicherlich eher als Faustregel gilt).

Generell denk immer daran: Es gibt nichts, was man nicht lernen kann. Einzig allein die erforderliche Zeit und der Aufwand variieren und das natürlich mitunter sehr stark.

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Für die Tätigkeit eines Justizfachwirts benötigst Du keine tiefergehenden Kenntnisse in Mathe. Allerdings wird der Dienstherr schon darauf schauen wie Deine Zeugnisse insgesamt aussehen und Du wirst eine schlechte Note zumindest im Gespräch erklären müssen. Insgesamt kann ich aber nur zur Bewerbung raten, denn im mittleren Justizdienst ist der Bedarf an Neueinstellungen derzeit und in den kommenden Jahren recht groß, Deine Chancen sind also generell recht gut.

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Beide Vorschreiber haben recht, deshalb solltest Du unbedingt Abrechnungen für alle drei Jahre nachfordern. Denn: Hast Du einen Anspruch auf Rückzahlung aus den kompletten drei Jahren, muss der Vermieter sie Dir auch auszahlen. Ergeben sich umgekehrt Ansprüche des Vermieters an Dich (was ich bei den beschriebenen Parametern nicht glaube), dann kann er Dich nur für das zurückliegende Jahr in Anspruch nehmen. Für die anderen beiden Jahre hätte er dazu die Abrechnung fristgerecht erstellen und Dir übergeben müssen. Also: Du kannst nur gewinnen.

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Wende Dich mal an Herrn Strohm: https://herrstrohmsuhrsachen.com/

Er ist der kompetenteste Spezialist für Luxusuhren, den ich kenne und er wird Dir sicher weiterhelfen können.

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Soweit ich weiß, ist eine ADAC-Mitgliedschaft immer an eine Privatperson gebunden. Für Unternehmen und Flottenbetreiber gibt es von den großen Versicherern spezielle Angebote zu Schutzbriefleistungen und Pannenhilfe, die in der Regel sogar recht günstig sind. Frag einfach mal bei der Versicherungsgesellschaft nach, bei der Ihr Eure Fahrzeuge versichert habt.

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WLAN in Nebenkosten?!?

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meiner Nebenkosten Abrechnung, das alles hat aber eine kleine Vorgeschichte.

Ich habe am 30.3. meine Wohnung auf den 31.6. gekündigt da ich eine neue gefunden habe.

Gründe waren.

Ständig ist der Keller vermüllt und zugestellt was meine Nutzung verhindert. Stellt Dinge wo sie nicht mehr möchte wochenlang vors Haus, entfernt es aber nicht wenn etwas zu bruch geht wie Glas. Weigert sich meine Terassen Tür zu reparieren.

Dann standen Besichtigungen im Raum.

Die Corona Maßnahmen erlauben hier aber nur 2 Haushalte was eine Besichtigung nach Ihren Wünschen unmöglich gemacht hat. (Sie, Ich und Besichtiger) in meiner 30m² Wohnung wo der Abstand nicht gehalten werden kann.

Ihre vorderungen:

Meine Haustiere entfernen

Sie macht die besichtigung alleine in meiner noch möbelierten Wohnung.

oder das vollständige frühzeitige räumen der Wohnung Anfang Mai.

Meine Angebote wurden alle abgelehnt, also habe ich mich geweigert die Besichtigung zu erlauben (habe Polizei gefragt)

Wir haben uns schrecklich verstritten und ich wurde von meinem Eigentlichen Vermieter angerufen. (Sie hat mich nur zur Untermiete reingenommen ohne das mit zu teilen)

Mit meinem Vermieter habe ich dann Besichtigungen vereinbart.

Nun zu meinem Eigentlichen Problem.

Mir wurde von ihr eine Nebenkosten Abrechnung geschrieben. In der sie Geld verlangt, (es waren rechen Fehler in der Abrechnung das wurde vom Vermieter korrigiert)

Und dort war eine Auflistung für das Internet über 90€

Als ich aber eingezogen bin war sie noch super freundlich und hatte mir vor meiner Mutter mehrfach versichert das ich mir kein WLAN holen brauch und ihres kostenlos nutzen könne da sie es sowieso hat und sich die Signale nicht stören.

Leider alles nur Verbal und nicht Schriftlich (Erste Wohnung definitiv ein Fehler)

Mein Problem jetzt ist das sie mir diese internet kosten in die Abrechnung geschrieben hat, und ihr Lebensgefährte lügt und auch behauptet das ein Betrag vereinbart war.

Das haben wir nicht schriftlich, es steht auch nicht im Mietvertrag.

Das einzige was ich habe ist das sie mir damals das WLAN passwort geschickt hat, ohne das ich darum gebeten habe ohne Kosten oder der gleichen zu erwähnen.

Darf sie es dann wirklich mit abziehen oder besteht die Möglichkeit das ich gewinnen würde wenn ich dagegen vor

Was ratet ihr mir?

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Sie kann Dir die Kosten für die Nutzung ihres W-LAN nur in Rechnung stellen wenn es im Vertrag eine Vereinbarung dazu gibt. Gibt es die nicht, hat sie Dir den Zugang zu ihrem W-LAN freiwillig und kostenlos gewährt.

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Wenn Du das Fahrzeug mit so einem Drosselring modifizierst und für diesen Ring kein Teilgutachten hast, aus dem hervorgeht, dass es für dieses Fahrzeug zugelassen ist, dann erlischt bei Einbau streng genommen die Betriebserlaubnis für das Mofa. Polizisten kontrollieren immer mal, ob an einem Fahrzeug Teile verbaut sind, die nicht original sind und damit ein Teilgutachten oder eine eigene Betriebserlaubnis erfordern. Kurzum: Du brauchst ein solches Teilgutachten wenn Du das Teil einbauen willst.

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Hi,

generell ist es so, dass bei einem Erben sowohl Vermögen als auch Schulden geerbt werden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, schlägt man normalerweise das Erbe aus. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen.

Nun zu deiner Frage: Hast du das Erbe innerhalb der 6 Wochenfrist ausgeschlagen? Wenn ja, dann kommst du nicht für die Schulden auf. Hast du das Erbe jedoch nicht ausgeschlagen, hast du es angenommen (auch wenn du das nicht explizit angegeben hast, dass du es annehmen möchtest) und somit kommst du für den Betrag leider vollständig auf und auch mit deinem Privatvermögen auf.

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