Hallo,

Ich würde gerne wissen, wie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Objekten aus der Türkei für das deutsche Finanzamt ermittelt werden muss. Ist hierfür eine Einkommensermittlung nach deutschem Steuerrecht notwendig und eine Anlage V auszufüllen, welche dann als Basis für die Anlage AUS genommen wird?

Oder sind die Steuerunterlagen aus der Türkei maßgeblich?

Vielen Dank.