Weil keine Phantasie, keine Story mehr für diese Werte da ist.

...zur Antwort

Eine solche Kreditvergabe ist für die Bank in der Regel aufwendig, risikoreich und kompliziert.

Manche Institute schließen daher eine solche Kreditgewährung in ihren Vergaberichtlinien von vornherein aus.

Eine Möglichkeit besteht durchaus, wenn man mit einer sog. Zustellungsvollmacht arbeitet. Darin bevollmächtigt der Türke eine in Deutschland lebende Person für Ihnen rechtlich wirksam Post zu empfangen bzw. entgegenzunehmen. Auf dieser Basis kann dann der Kredit abgewickelt werden, insbes. eine evtl. Zwangsversteigerung in das Objekt betrieben werden.

Vielleicht kann die Christina von der Interhyp zu dieser Möglichkeit noch etwas ausführen.

...zur Antwort

Mit den angegebenen Ausgangszahlen, haben Sie gute Voraussetzungen für eine Kreditgewährung.

Holen Sie sich aber Angebote von verschiedenen Banken ein.

Zur Ermittlung des günstigsten Angebots vergleichen Sie den angegebenen Effektivzins. Welche Bank bietet den niedrigsten Effektivzins an?

Aber Achtung: nicht alle Kosten muß die Bank bei der Berechnung des Effektivzinssatzes einfließen lassen, deshalb ist der Effektivzins nur ein, wenn auch wichtiger, Anhaltspunkt.

Fragen Sie deshalb nach den Kosten, welche nicht im Effektivzins enthalten sind und lassen Sie sich das am besten schriftlich geben. Das schützt vor unliebsamen Überraschungen.

...zur Antwort

Man weiss zu wenig über diese Krediterhöhung, deshalb kann man die Frage im Grunde nicht abschließend beantworten.
Ist es so, daß das Beleihungsobjekt in Bezug auf seinen Wert kaum belastet ist, dann ist ein Erhöhungskredit ohne weiteres und schnell möglich. Zum Beispiel Auszahlung gegen u.a. Notarbestätigung.
Ist es aber so, daß das Beleihungsobjekt schon bereits in Bezug auf seinen Wert voll beliehen ist, dann könnte es Probleme geben.
Auch die Ursache der Kostensteigerung spielt eine Rolle.
Hätte man die Kostensteigerung schon bei Analyse der Unterlagen sehen müssen oder hat der Kreditnehmer einfach Kreditmittel zweckentfremdet genutzt?
Es soll auch schon vorgekommen sein, daß der Kreditnehmer für Kreditmittel ein Auto gekauft hat, anstelle es zur Bezahlung von Baurechnungen zu verwenden.
Die Bank sollte an sich die Baurechnungen vorlegen lassen und diese direkt an den Bauhandwerker aus dem Kredit bezahlen.
Ist es ein Kunde, der glaubte viel selbst machen zu können und am Endeffekt doch feststellen muß, daß er sich fachlich und vor den Anzahl der Gewerken übernommen hat?
Dann könnte es ein Sanierungsfall werden, wobei die Bank den Kunden dann eng an die Hand nehmen muß. Manche Kredite werden auch nur deshalb gemacht, weil man dem Vermittler, der an sich sonst viel gutes Geschäft bringt, einen Gefallen tun "muß", und dem man deshab halt mal auch ein weniger gutes Geschäft abnimmt. 

...zur Antwort

Nützliche Tipps:

Wenn Sie Ihren Erhöhungs-Antrag über einen Vermittler der Bank einreichen:

Der Vermittler bekommen eine Vermittlungsprovision (die oft im Konditionentableau der Bank schon eingearbeitet ist) direkt von der Bank, von welcher der Kunde oft nichts weiß. Gleichzeitig holen sich Vermittler aber noch eine Vermittlungsprovision direkt vom Kunden. Erkundigen Sie sich, damit sie nicht doppelt abkassiert werden!



Wenn Sie den Erhöhungsantrag direkt bei der Bank einreichen:


Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Gebühren (zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Schätz- oder Wertermittlungsgebühren, Sicherheitsprüfgebühren, Teilauszahlungszuschläge ) Ihnen im Erhöhungs-Kreditvertrag in Rechnung gestellt wurden. Da die Bank ihr Objekt bzw. Ihre Baumaßnahme aber bereits kennt, fallen aber solche Gebühren nicht mehr oder nur in geringem Umfange an. Dies wäre ein Grund, warum diese Gebühren zu mindestens teilweise entfallen könnten bzw. sogar ein geringerer Kreditzins für den Erhöhungskredit in Frage käme. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!

 

Denken Sie auch daran, nicht alle Banken und Vermittler halten sich an Gesetz und Vorschriften. Es sollen auch unter Banken und Vermittler schwarze Schafe geben, wie überall auch.

...zur Antwort

Ich denke man sollte nicht nur die Interessensphäre des Verkäufers oder Beraters beleuchten, sondern auch mal die Seite des Kunden beleuchten.

 

Ich habe auch erlebt, daß gute Berater beim Kunden abgeblitzt sind. Warum? Weil der Kunde mit der Kenntnis und Erfahrung des Beraters dann günstiger über Internet gekauft hat. Manche Kunden wollen auch nur bei einem gut aussehenden und versierten Berater kaufen, weil das offenbar auch und in nicht geringem Maße ihrem Selbstbild zugute kommt. Der eventuell einfach gekleidete Verkäufer mit 2 Tage Bart läßt offenbar keine gute Rückschlüsse auf die Seriösität des Beraters zu.

 

Also Vorsicht, nicht immer die Verkäufer oder Berater verteufeln. Auch auf der Kundenseite ist nicht immer alles optimal.

...zur Antwort
Zweiter Riester oder bAV – was ist sinnvoll bei AVWL-Zuschuss des Arbeitgebers?

Ich versuche mal wieder zu verstehen, was einer meiner Arbeitskollegen mit seinem „Berater“ abgeschlossen hat.

Bei uns in der Firma gibt es AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen. Ich habe versucht, dem Kollegen zu erklären, dass er dafür entweder einen eigenen Riester mitbringen kann, um die AVWL abzugreifen, oder über die Firma was neues abschließen kann (Schlagwörter: Eichel-/Comfort-Rente, bAV, Entgeltumwandlung) und dann zusätzlich das Kapital von einer bAV aus der vorherigen Firma dahin übertragen kann. (*)

Kollege: Ach keine Ahnung, er kennt sich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht aus, er wird mal mit seinem Berater darüber sprechen, der wird ihm das alles dann schon erklären – DVAG – „mit dem sind wir ja auch privat gut befreundet und wir vertrauen ihm voll und er macht alle diese Angelegenheiten für uns.“

Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will. Und gerade unter Freunden soll ja auch viel Schindluder passieren.

Jedenfalls hat er wohl mit dem Berater einen neuen (zweiten - er hatte schon einen!) Riester-Vertrag für die AVWL abgeschlossen. Ich dachte ja, dass die Entgeltumwandlung das Mittel der Wahl gewesen wäre, und wenn nicht bAV, dann zumindest das Mitnehmen des schon vorhandenen Riesters.

War das eine gute Lösung?

Bin ich da einfach nur zu mißtrauisch und skeptisch?

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Für diesen Kollegen ist es wohl schon zu spät, noch etwas zu ändern, vor allem, weil er dem Berater zu 100% vertraut und ihn nicht vor den Kopf stoßen will, aber mich interessiert das Thema grundsätzlich, und es könnte ja noch für andere Kollegen oder natürlich für mich selbst interessant sein. Man kann ja immer mal wieder seine Strategie überdenken und schauen, ob man noch in die richtige Richtung fährt. ;)

Ich selbst habe eine Riester-Rentenversicherung (seit 2005), die bAV Entgeltumwandlung mit den AVWL (seit 2013) und einen weiteren beitragsfrei gestellten bAV-Vertrag, bei dem ich noch unschlüssig bin, ob ich das Kapital auch noch in den neuen übertragen soll (2006 abgeschlossen).

(*) In der vorherigen Firma wurde ein bAV-Vertrag für alle Mitarbeiter abgeschlossen und von der Firma jährlich eingezahlt, sozusagen als „Betriebsrente“. Der Mitarbeiter hat dafür nichts selbst zahlen müssen. Bei einem Austritt wird die bAV auf den MA umgeschrieben. Da mir das Zustandekommen dieser Verträge damals schon ziemlich suspekt war (Chef ist ein guter Freund vom Chef einer Bezirksdirektion einer Versicherungsgesellschaft – alle Mitarbeiter bekommen eine bAV-Betriebsrente über diese Gesellschaft, obwohl es andere, bessere bAV-Angebote gab…), habe ich selbst nach Verlassen der Firma dieses Kapital ohne Zögern in meinen neuen Vertrag übertragen.

...zum Beitrag

Ich würde bei den Antworten hier generell mir erstmal überlegen, ob es sich hier um die Antwort eines Verkäufers, eines Beraters oder eines Analysten handelt. Man sollte also zwischen den Zeilen lesen Entsprechend würde ich die Antworten bewerten. Das ist mein gutgemeinter Rat.

...zur Antwort

Diese Antwort bezieht sich auf die Ausführungen von Niklaus (...Das ist schon etwas komplexer...) zu meinem Kommentar vom 10.04.2015.Leider ist die Eingabe an entsprechender Stelle wohl wegen eines technischen Fehlers bzw. weil es sich bei Niklaus um einen Fragant-Kommentator handelt nicht möglich.

Ich bedanke mich bei dem hier hoch dekorierten Herrn Niklaus für seine erhellenden Ausführungen.

Dem interessierten Leser sei anheim gestellt, einfach mal bei Google mit "Vor- und Nachteile der Betriebsrente" zu recherchieren.

...zur Antwort

Zur Zeit sind Betriebsrenten in der Regel nicht rentabel, weil die Förderung in der Einzahlungsphase wieder in der Auszahlungsphase verpufft. Von der Betriebsrente werden in der Auszahlungsphase volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen (aktuell ca. 18 %). Darüber hinaus ist die im Rahmen der Entgeltumwandlung angesparte Betriebsrente dann voll zu versteuern, nicht nur mit dem Ertragsanteil.

Unter Berücksichtigung dieser Abzüge kann daher von der Betriebsrente durchaus nur noch etwa die Hälfte übrigbleiben.

Auf den umgewandelten Betrag fallen keine Sozialabgaben an. Das ist schön. Aber dadurch fällt die gesetzliche Rente und ggf. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc. auch ein wenig niedriger aus.

Die Kostenbelastung der verkauften Altersversorgungsmodelle ist oft zu hoch – und damit ist die Rendite zu niedrig.

Für viele Betriebsrenten gewährende Unternehmen kommt hinzu, daß mit dem momentan niedrigen Zinsniveau keine hohen Renditen am Kapitalmarkt erzielt werden können. Noch fest zugesagte hohe Verzinsungen für Altverträge belasten und feste Ertragszusagen für das Neugeschäfte entfallen daher. Das klingt nicht gerade attraktiv.

Wenn es also Änderungen bei den Betriebsrenten geben soll, dann muß über die Spareffekte sehr intensiv nachgedacht werden. Ansonsten ist die reine Entgeltumwandlung kein Zukunftsmodell zur finanziellen Absicherung im Alter.

...zur Antwort

Dies ist eine Folge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) von 2003.

Der seit dieser Zeit durchgeführte Vertragsbruch gegenüber den bereits in den 70-er Jahren abgeschlossenen Altverträgen wird bisher erfolglos von ca. 8 Millionen Betrogenen vor Gericht gebracht.

Die komplett privat finanzierte Altersvorsorge, zu der der Arbeitgeber keinen Pfennig und keinen Cent dazugegeben hat, kann nur von unfähigen Politikern und beamteten Richtern als "Betriebsrente" deklariert werden.

Hier wird eklatant das ZWEIKLASSENRECHT dokumentiert. Wenn deutsche Politiker aktuell und berechtigt von den Griechen Vertragstreue verlangen, dann müssen sie diese auch den eigenen Bürgern zugestehen.

 Ansonsten gehört in den Bericht der eindeutige Warnhinweis auf die Unzuverlässigkeit der Politiker. Widerstand ist gefordert. (Kommt aber keiner!)

...zur Antwort

Wer das Thema "Betriebsrente" vertiefen will, sei folgende Stelle empfohlen: http://www.bz-jobs.de/ratgeber/2341_Betriebsrente-Vor-und-Nachteile.html

...zur Antwort

Nur Nebenbei zur Betriebsrente bemerkt:

Künftige Betriebsrenten werden bei Arbeitnehmern, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 6.050 € pro Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt, gleich dreifach gekürzt.

Die gesetzliche Rente fällt infolge der ersparten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus und gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell bis zu 18,8 % der Betriebsrente zahlen.

Schließlich wird die Betriebsrente nachgelagert und daher mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. So kommt es, dass die Netto-Betriebsrente im Alter in vielen Fällen auf die Hälfte absinken kann. (Von dem was in den Taschen von Versicherung und Vermittler landen mal hier ganz abgesehen, was im Grunde einen 4. Kürzungsfaktor darstellt.)

Wenn man aber in der Beitragsphase die Hälfte des Bruttobeitrags bei den Sozialabgaben und Steuern einspart und andererseits in der Rentenphase die Hälfte der Brutto-Betriebsrente für die dreifache Kürzung abgeben muss, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.

...zur Antwort

Künftige Betriebsrenten werden bei Arbeitnehmern, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 6.050 € pro Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt, gleich dreifach gekürzt.

Die gesetzliche Rente fällt infolge der ersparten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus und gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell bis zu 18,8 % der Betriebsrente zahlen.

Schließlich wird die Betriebsrente nachgelagert und daher mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. So kommt es, dass die Netto-Betriebsrente im Alter in vielen Fällen auf die Hälfte absinken kann. Von dem was in die Taschen von Versicherung und Vermittler landen mal hier ganz abgesehen, was im Grunde einen 4. Kürzungsfaktor darstellt.

Wenn man aber in der Beitragsphase die Hälfte des Bruttobeitrags bei den Sozialabgaben und Steuern einspart und andererseits in der Rentenphase die Hälfte der Brutto-Betriebsrente für die dreifache Kürzung abgeben muss, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.

...zur Antwort

Das sind sehr spezielle Rentenanlagen, bei welcher der Verkäufer davon ausgeht, daß der Zeichner den Renteneintritt nicht mehr erleben wird, da dieser hybride ist also nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. .

...zur Antwort

Wenn dir dein Arbeitgeber die DV mehr oder weniger voll finanziert, lohnt sich eine DV.

 

Wenn du in die Private Krankenversicherung wechselst, lohnt sich die DV sogar noch mehr, denn dann mußt du in der Rente keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente bezahlen.

 

Also am besten schnell in die Private Krankenversicherung wechseln!

...zur Antwort

Das Leben besteht nicht nur aus Altersvorsorge.

Aber wenn die Altersvorsorge das Allerwichtigste im Leben wäre, dann würde ich in die Schweiz oder nach Norwegen auswandern. Denn dort haben die meisten Menschen keine Probleme mit der Altersvorsorge. 

Das ist dann eine gute Altersvorsorge. Aber leider leben wir hier in Deutschland, wo alle nur an sich denken und versuchen ihre Eier ins Trockene zu bringen.

...zur Antwort

Ja und wenn das Geld knapp wird, [....] vom Support gelöscht. Da gibt es ja Kindergeld und Sozialversicherung [....] vom Support gelöscht.

...zur Antwort

Aber klar doch, je früher desto besser. Und umso größer sind natürlich die Steuervorteile in der Ansparphase. Und je nach gewählten Altersvorsorge sogar die Ersparnisse an Sozialabgaben.

Ein Schwabe würde da so richtig einen Orgasmus kriegen, wenn er wüßte mit welchen großen Vorteile er seine Altersvorsorge verbinden kann.

Sicherlich wird die Altersvorsorge auch mal ausgezahlt, aber das ist noch lange hin. Warten wir es erst mal ab und sparen an und machen unsere schönen Ersparnisse.

...zur Antwort