Hallo zusammen,
kann mir jemand die nachfolgende Antwort eines Notars verständlich "übersetzen":
"...im Hinblick auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass aus meiner Sicht der angedachte Weg über eine Eigentumsaufgabe von Frau Hoffmann nicht der richtige Weg sein kann, da in diesem Fall ein Aneignungsrecht des Miteigentumsanteils für den Fiskus begründet wird.
Gegebenfalls habe ich aber auch den von Ihnen verwendeten Begriff "Verzicht" falsch interpretiert.
Aus meiner Sicht kann eine vernünftige Lösung nur sein, dass der hälftige Miteigentumsanteil von Frau Hoffmann auf Sie übertragen wird und gleichzeitiger Freistellung der Frau Hoffmann im Innenverhältnis aus den der Grundschuld zugrunde liegenden Belastungen. Zur Sicherung von Frau Hoffmann könnten dann die Rückgewähransprüche der eingetragenen Grundschuld an sie abgetreten werden. "
Hintergrund: Trennung (nicht verheiratet), Mann soll das gemeinsame Haus behalten, Umschuldung noch nicht möglich (Kredite erst 2 1/2 Jahre alt), Ex-Partnerin verzichtet auf Ihren Miteigentumsanteil, bleibt jedoch wohl in den Krediten vorläufig noch als Schuldnerin haftbar.
Vielen Dank im Voraus!
L. Günther