Da hat der Käufer Pech gehabt, um das mal so salopp auszudrücken. Die Polizei wird da nichts machen.
Nein, du brauchst dir da keine Sorgen zu machen. Du hast alles richtig gemacht.
Da musst du leider abwarten. Sowas dauert oft recht lange. Wenn du es schon gemeldet und angezeigt hast, kannst du nichts mehr tun.
Strafrechtlich würden auf dich keine Konsequenzen zurück fallen. Allerdings darfst du mit 14 auch noch gar keine Verträge abschließen. Das das Gym erst ab 15 ist, hat außerdem gute Gründe. Warte lieber noch deinen 15. Geburtstag ab.
Bei einer Einigung kann der Preis sicher reduziert werden. Das würde ich dem Verkäufer dann aber als sehr kulant anrechnen.
Ich denke mal, das fällt unter das Urheberrecht und ist damit illegal. Vor allem bei so großen Marken ist das gefährlich! Lass es lieber
Gar nicht. Du zahlst alles. Die komplette Rechnung. Sobald du die Teile, die du nicht willst, zurück geschickt hast und die Sendung bei Zalando angekommen ist, kriegst du das Geld für die retournierten Sachen zurück überwiesen.
Ähm... ja? Wenn du da eine Nachricht bekommst, dass das so gemacht werden muss, dann musst du entweder drauf zahlen oder den Rock einfach nicht bestellen.
Geh zum Anwalt. An deiner Stelle würde ich nix machen und mir zu aller erst einen Anwalt nehmen. Mit dem die Sache besprechen und dann auf ihn hören. So hast du gleich von Anfang an jemanden zur Unterstützung
Ich habe dir jetzt einfach mal den Makler rausgesucht, der den Verkauf damals für mich gemacht hat, samt Bewertung. Kannst ja einfach mal schauen. Ich weis, wie stressig es werden kann und meiner Erfahrung nach, ist der gut in dem was er tut. Die Firma heißt von-poll.
Sprich mal unter 4 Augen mit deinem Lehrer / deiner Lehrerin. Vielleicht triffst du ja auf Verständnis und / oder ihr findet eine Lösung. Wenn das nicht so ist, kannst du da leider nix machen. Schamgefühl ist rechtlich gesehen kein wertiger Grund, um am Schulschwimmen nicht teilzunehmen.
Also zu erst mal: Ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen wünsche ich!!!
Zum zweiten: Beim Amt anrufen und die Situation schildern. Die wissen wo du hin musst und leiten dich weiter.
So haben Makler schon mal einen Fuß in der Tür und falls du mal verkaufen willst, denkst du wahrscheinlich eher an den Makler den du schon kennst
Ich habe meine Wohnung damals vom gleichen Makler Bewerten und Verkaufen lassen und einen super Preis erzielen können. Habe mich gleichzeitig auf Immowelt usw umgesehen um zu prüfen, ob die Bewertung im Rahmen liegt. Würde ich dir auch empfehlen. So kannst du sicher gehen und wenn dir etwas komisch vorkommt, z.B. eine andere Immobilie in ähnlichem Zustand in deiner Nähe mehr wert ist, kannst du den Makler darauf ansprechen. Wenn du magst, suche ich dir mal das Unternehmen raus, bei dem ich damals war.
ich würde erstmal sagen: ja das stimmt. geringwertige Wirtschaftsgüter können nur bis 800 € abgesetzt werden, so hab ich zumindest bisher gelesen.
Hab aber etwas gegoogelt und man kann wohl die Abnutzung steuerlich absetzen?
https://www.gkanzlei.de/blog/was-bedeutet-afa-absetzung-durch-abnutzung/
man darf mich gerne korrigieren, aber so wäre das denke ich möglich.
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So kannst du zumindest schon mal die Einzugsberechtigung widerrufen
Auch, wenn du alleine wohnst, kannst du nicht mehr verdienen, ohne, dass es angerechnet wird. Wenn du mehr verdienen und sparen möchtest, dann musst du dir direkt eine Vollzeitstelle suchen, bei der du nicht vom Amt abhängig bist.
Sinn ist es ja, dass du die Person im Haushalt unterstützt, die gerade kein Geld hat.
Hast du eine Anzeige erstattet? das klingt schon heftig.
Wie der Kollege sagt: es kommt wirklich drauf an welche Art von Anzeige es war, bzw. auch die Schwere. grundsätzlich bedeutet es nicht, dass du nicht eine Ausbildung bei der Polizei absolvieren kannst. Wenn du noch minderjährig warst, als du angezeigt wurdest, ist das sowieso nochmal was anderes.
Hab dir mal das rauskopiert:
"Das Verletztengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Behandlungsbedürftigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Allerdings ist auch die Zahlung des Verletztengeldes in der Regel begrenzt auf max. 78 Wochen. Wenn eine stationäre Behandlung auch nach Ablauf der 78 Wochen noch nicht abgeschlossen ist, besteht der Verletztengeldanspruch auch darüber hinaus fort."
"Wenn die/der Versicherte nach einem Arbeitsunfall zwar wieder „allgemein“ arbeitsfähig ist, aber nicht mehr in seinem/ihrem alten Beruf arbeiten kann, endet der Anspruch auf Verletztengeld i.d.R. trotzdem. Es ist dann aber Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob ggf. eine Umschulung / Fortbildung / berufliche Qualifizierung notwendig ist. In diesem Fall besteht ggf. ein Anspruch auf eine „berufliche Rehabilitation“ und während einer solchen Maßnahme erhält der/die Versicherte Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt nur 68 % bis 75 % des Verletztengeldes, ist dafür aber sozialversicherungsfrei."
Von wo wir denn das Verletztengeld gezahlt? Ich würde da noch einmal nachfragen.