Du findest über Google diverse Musterverträge. Die würde ich ggf. auch kaufen und dann von einem Anwalt nochmal sicherheitshalber prüfen lassen.
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Vermutlich schon. Außer die Fondgesellschaft erledigt das wie eine Bank für dich.
Ich gehe aber davon aus, dass das nicht der Fall sein wird.
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Grundsätzlich ja.
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Nein, meine Kinder wünschen sich immer Sachgeschenke. Kann man so also nicht sagen. Es kommt aber natürlich immer auf die einzelne Sache an. Nicht jedes Sachgeschenk ist logischerweise gewollt.
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Vermieter
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Ich kenne die Details des Falles nicht aber grundsätzlich müsste das zulässig sein.
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Man muss ihn so oder so angeben. Es kann aber sein, dass er nicht steuerpflichtig ist.