Ja, durchaus. Wer noch keine professionelle Arbeit gesehen hat, mag glauben, dass er etwas damit anfangen kann.... Hat man null Ahnung, was in etwa eine Immobilie als Kauf- oder Verkaufpreis bringen könnte, mag es ein Anhaltspunkt sein, für wichtigere Anlässe einer Bewertung kannst Du das voll vergessen.
Die Frage stellt sich doch in der Praxis nicht wirklich: Wenn er den Zahlungsanspruch anerkennt, dann hat er doch unmittelbar für die vergangene Zeit und den lfd. Zeitraum zu überweisen. Insofern sieht man doch umgehend, ob er die Zahlungen tatsächlich leistet. Insofern würde ich die Klage erst zurücknehmen, wenn der Unterhalt angewiesen wird, auf die eine Woche kommt es nun auch nicht mehr an. Zahlt er erst ab dem nächsten Ersten, ist die Klage eh nicht obsolet, da der rückständige Zeitraum "hereingeholt" werden muss, also die Klage aufrecht erhalten bleibt.
Ist das nicht toll, Antwortpünktchen zu bekommen...rofl...? Also antworte ich jetzt wiederum 1 Stunde später auch noch einmal absolut exakt dasselbe:
Schau einfach mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Testamentsvollstrecker
"Regelmäßig wird die Person des Testamentsvollstreckers vom Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB) benannt. Alternativ kann der Testamentsvollstrecker allerdings auch durch einen vom Erblasser ermächtigten Dritten (§ 2198 Abs. 1 BGB) oder vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament (§ 2200 Abs. 1 BGB) bestimmt werden.
Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt erst mit dessen Annahme, die dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären oder anderenfalls zu verweigern ist. Zur Übernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht keine Verpflichtung."
Mensch, bin ich gut...!
Was schriftlich? Dass sie Dir die Violine irgendwann einmal schenken will oder schriftlich Dir geschenkt ? Im zweiten Fall abholen... im ersten Fall knicken...
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre, also ja, Erträge sind steuerfrei.
Elektronikversicherung zahlt auch bei unsachgemäßer Behandlung, was ja auch vorliegt.
Einen Bankgutachter und einen Baugutachter gibt es eigentlich nicht. Die Bank benötigt Unterlagen und Zuarbeit, damit sie eine bankinterne Beleihungswertermittlung machen kann, mit Verkehrswertgutachten hat das nichts zu tun, können die auch nicht. Ein Baugutachter begutachtet i.d.R. Schäden und ähnliches, ist aber auch kein gelernter Sachverständiger für Verkehrswertermittlung. Ein Makler kann es vielleicht kaufmännisch einigermaßen, gelernt hat er aber weder das Eine noch das Andere, ferner hat er immer noch kaufmännische Interessen, die seine Sicht der Dinge beeinflussen, z.B. Vertriebschancen, Vorgabe des Eigentümers usw. Es gibt eigentlich nur einen wirklichen unabhängigen Fachmann: Sachverständiger für Verkehrswertermittlung, Sachverständiger für Bewertung oder auch Sachverständiger für Immobilienbewertung genannt. Mit dem muss man halt einen Preis aushandeln - umsonst ist der Tod ( ..fast..) ! Bei Beauftragung beachten: Es sollte ein öffentlich bestellter oder ein zertifizierter Sachverständiger sein !
Was heißt schon "Kundenfang - Gag" ? Im Prinzip ist jede Werbeaktion sinngemäß ein Kundenfang - Gag, was sonst ? Es ist eine Aktion, die sich rechnet oder eben nicht. Da die comdirekt nicht den Geruch hat, ein Wald-und-Wiesen-Anbieter zu sein, ferner schon so manche "etwas andere" Aktion durchgezogen hat, gehe mal davon aus, dass dies wohlüberlegt und letzten Endes zielorientiert ist. Was das mit Quatsch zu tun hat, erschließt sich mir nicht, auch nicht der etwas naive Gedanke, dass das nicht sein kann, weil somit kein Verdienst abfällt... Mit einem neuen Kunden kann man eine ganze Menge verdienen...
Die Kfz.-Haftpflicht - Versicherung fragt wie jede Haftpflichtversicherung ( Privat-, Berufs-, Kfz.-Haftpflicht ) nach dem Verschulden, sie zahlt also nur dann, wenn der VN einen Schaden schuldhaft herbei geführt hat. In diesem Beispiel ist das nicht der Fall, also zahlt sie auch nicht.
Da die Tarife jährlich neu berechnet werden, ändern sich Kleingedrucktes und Konditionen laufend. Man kann grundsätzlich in diesen neuen Tarif wechseln, jeder vernünftige Anbieter rechnet einem auch den Beitragsunterschied aus, das läuft i.d.R. auch telefonisch. Verschlechterungen ( z.B. Werkstattbindung, wie gtbasket sagt ) werden einem nicht aufgezwungen, sondern das ist eine von vielen Möglichkeiten ggf. bei der Vollkasko ein paar Kopeken einzusparen, also eine Option.
Jawohl, das mußte einmal gesagt werden ! Bin entschieden auch dieser Meinung. Außendienstler sollten eigentlich grundsätzlich umsonst arbeiten, Banken sollten zugeben, dass sie eigentlich alles falsch machen und Kunden sollten nicht überlegen müssen, was sie unterschreiben, sondern lieber sofort alles wieder anfechten, was sie evtl. vielleicht nicht gewußt haben könnten oder was Geld kostet oder was ev. nicht genug Rendite abgeworfen hat.
Nach diesen Angaben wäre ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ( Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Wenige, kommt auf Geb.datum an ) gegeben und zwar in Höhe der halben EMR, weil über 3 Stunden und unter 6 Stunden arbeitsfähig. Ansprechpartner über die gesetzliche KV einholen. Den (ungefähren)Anspruch der EMR ersieht man aus dem letzten Best.schreiben der Deutschen Rentenversicherung.
Na ja, sagen wir einmal, eine ziemlich misanthropische Antwort ( "schreib ab, sei vorsichtiger" usw. ), mit solchen Antworten ist einem sicher sehr gedient. Nun, Beweis hin oder her, zumindest ist es einmal schwarz auf weiss ein sehr intensives Indiz für ein privates Darlehen. Scheinbar bestreitet der Schuldner seine Schuld nicht, sondern er ist nur mal wieder knapp bei Kasse. Jetzt würde ich keinen Zirkus machen, sondern den nächsten Fünfziger einfordern. Zahlt er ihn dann endlich, geben Sie ihm doch schriftlich, dass er bereits 2x 50,- Euro zurückgezahlt hat, ist doch nett von Ihnen ( z.B. Vom privaten Darlehen vom xten.xten.08 in Höhe von Euro yy bestätige ich hiermit den Erhalt von der zweiten Rate in Höhe von 50,- Euro, zusammen also bis heute 100,- Euro, vereinbarungsgemäß wird die nächste Rate bis zum Ende November fällig, Unterschrift links von Ihnen, rechts vom Schuldner, Datum dazu, und eingetütet ist der Beweis ). Erst wenn er wirklich seine Schulden bestreitet, würde ich ( frühestens )solche Aussagen akzeptieren wie die von Matrix, dann ahebn Sie aber immer noch recht gute Papiere.
Nette Antwort von wfwbinder, trotzdem gibt es wie immer zwei Seiten der Medaille: Der Staat ist durchaus sehr daran interessiert, dass man aus besagten Gründen bitte nur ja den Bund der Ehe eingeht, ferner bin ich glücklich verheiratet und habe hierzu keine negative Grundeinstellung. Dennoch nimmt die Ehe dem Staat eine ganze Menge von Verantwortlichkeiten weg, die er gerne an die neuen Ehepartner delegiert, so kommt er viel besser weg bei fast allen Sozialleistungen, bei Anrechenbarkeiten, bei Pflegeleistungen, Hartz IV u.v.m. Ein Splittingvorteil ist da wohl das Mindeste, was er raus zu rücken hat....!
Das ist auch vernünftig von Deinem Makler. Diese lächerlichen Bündelrabatte sind Augenwischerei, denn jede einzelne Sparte nach Preis- Leistungsaspekt betrachtet, bringt Dir viel mehr. Ähnlich Dauerrabatte = Krücke für Versicherungsvertreter Jemanden auf seinen Vertrag festzunageln. Ein Makler benötigt statt solcher Krücken viel mehr die Möglichkeit, bei Bedarf, neuen Anbietern, besserer Konzepten oder miesem Leistungsverhalten der gewählten Versicherung jederzeit wechseln zu können. So hat mir das mein Makler erklärt, mit dem ich bisher bestens gefahren bin. Außerdem: Wer immer nur auf den Preis schaut, vergreift sich gerne in der Leistung.
Meines Wissens kann der in Frage gestellt werden, dies ist aber in einem wie von Dir geschilderten Fall höchst ungewöhnlich. Wenn die Versicherung nicht den von ihr selbst beauftragten Gutachtern traut, hat sie aber eher schlechte Papiere, wenn Du sie via Anwalt auf dieses Gutachten festnagelst. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Gutachten, für wen und für was auch immer, nie ein Dogma darstellt, Gegengutachten, Schiedsgutachten oder Obergutachten ist immer möglich.
Wenn das Kind volljährig ist, muss es das selbst machen. Sollte dies die Mutter machen, dann ist dies für den Vater völlig ohne Belang. Da der Unterhalt gefordert werden muss und erst ab diesem Zeitpunkt fällig ist, würde der Vater gemütlich zuwarten können und bis zur korrekten Forderung ( vom Kind selbst ) keinen Unterhalt zahlen / nachentrichten müssen.
Gebühren weiss ich als informierter Mensch vorher, besch.. worden bin ich noch nicht.
Dem ist nichts hinzu zu fügen, völlig korrekt. Maklervertrag muss sein, denn der Makler muss sich den Gesellschaften gegenüber legitimieren können, außerdem hat der Kunde damit einen Nachweis in der Hand.