Elektronikversicherung zahlt auch bei unsachgemäßer Behandlung, was ja auch vorliegt.
Antwort
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Da die Tarife jährlich neu berechnet werden, ändern sich Kleingedrucktes und Konditionen laufend. Man kann grundsätzlich in diesen neuen Tarif wechseln, jeder vernünftige Anbieter rechnet einem auch den Beitragsunterschied aus, das läuft i.d.R. auch telefonisch. Verschlechterungen ( z.B. Werkstattbindung, wie gtbasket sagt ) werden einem nicht aufgezwungen, sondern das ist eine von vielen Möglichkeiten ggf. bei der Vollkasko ein paar Kopeken einzusparen, also eine Option.
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