Ein Kind soll nach Meinung der Mutter ein eigenes Girokonto bekommen. Der Vater ist der Meinung, dass das Kind kein Girokonto benötigt. Sorgerecht haben beide Elternteile. Kann die Mutter ohne Unterschrift der Vaters überhaupt ein Girokonto für das Kind eröffnen? Wie prüft das Geldinstitut die Angaben der Mutter, wenn diese beim Antrag auf Girokonto angeben würde, dass sie das alleinige Sorgerecht hat? Gibt das zuständige Jugendamt Auskunft über das Sorgerecht, wenn Anfragen von Geldinstituten über das Sorgerecht gestellt werden?