Wer Deine Kontoverbindung kennt, kann rein technisch auch abbuchen. Deine Bank hat keine Möglichkeit, das Vorhandensein einer Ermächtigung zu prüfen. Sie führt jeden Einzug erstmal durch. Du kannst innerhalb der Fristen widersprechen. Dann wird Dir das Geld erstattet und der Einzieher trägt die Kosten. Somit entsteht Dir kein Schaden bei einem unberechtigten Einzug.

Widersprichst Du allerdings unberechtigterweise, kann der Einzieher Dir die entstehenden Kosten wiederum aufbrummen. Also besser erst beim Einzieher reklamieren. Seriöse Firmen werden anstandslos zurückzahlen. Bei den anderen kannst Du dann immer noch die Rückbelastung einleiten.

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Die Call Center sind in der Regel machtlos und können daran nichts ändern. Setze ein formloses Schreiben auf und sprich ein Werbeverbot aus. Dann sollte Ruhe sein. Allerdings bekommst Du dann am Telefon überhaupt keine Tipps und Hinweise.

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Das Rechenzentrum einer Bank ist meist ein zentraler Standort. Die Rechner laufen 7x24h und halten sich an die offziellen Bankfeiertage. Der 1.11. ist kein solcher Feiertag also wird auch gebucht. Sonst müssten die Banken die Überweisungen nach Filialen sortieren und versetzt buchen.

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Natürlich immer nachzählen. Wenn es nicht stimmt sofort reklamieren. Die Automaten zählen das Geld mit. Falls ein Schein stecken geblieben ist, lässt sich das auch nachvollziehen.

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Hängt unter anderem davon ab, wie die jährliche Rendite Deines Depots aussieht. Wenn die Darlehnszinsen niedriger sind als die Depotrendite, lohnt sich die Kreditaufnahme. Ist die Performance des Depot niedriger als der Darlehnszins, ist es wahrscheinlich besser das Depot zu versilbern.

Die steuerlichen Nachteile der Kursgewinne hängen auch von der Laufzeit ab. Wenn Deine Altersvorsorge in 5 Jahren greifen soll, wäre eine Depotauflösung weniger gut als wenn Du noch 25 Jahre bis zur Rente hast.

Eine Immobilie ist auch eine Altersvorsorge. Sie sichert Dir im Alter mietfreies Wohnen ab. Wenn Du sie jetzt schon Cash bezahlst, sparst Du vom ersten Tag die Miete (sprich die Rate). Mit diesem Geld kannst flexibel in weitere Sicherungsmaßnahmen investieren.

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Der nominale Wert der Grundschuld sagt nichts über den Wert aus. Die Grundschuld wird unabhängig von der konkreten Darlehnaufnahme eingetragen. Sie kann höher oder auch niedriger als der Verkehrswert sein.

Sie kann nach vollständiger Tilgung des Darlehn auch einfach im Grundbuch stehen bleiben und Jahre später für ein neues Darlehn wiederverwendet werden.

Die Beleihungshöhe bestimmt die Bank. Sie sagt Dir, wieviel Geld sie Dir geben möchte. Diese Summe richtet sich dann nach dem ermittelten Verkehrswert. Die Bank wird Dir aber nicht mehr Geld geben wollen als sie über eine eingetragene Grundschuld absichern kann.

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Du würdest dann quasi Dein Eigenkapital in die Bausparvertrag pumpen. Das dürfte sich kaum rechnen, denn Du könntest ja auch ein deutlich kleineres Darlehn aufnehmen. Das kleinere Darlehn hätte dann ein geringeres Risiko, da ja viel weniger als 100% beliehen werden und wäre dadurch auch günstiger. Der Spread zwischen 100% Beleihung und 60% ist schon spürbar groß.

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Die Zahlungsströme werden permanent überwacht, um Geldwäsche und Terrorismusunterstützung zu unterbinden. Im Zweifel werden die Zahlungen angehalten, eingefroren und der Vorgang geprüft. Die Bank werden für falsche Zahlungen an Schurken haftbar gemacht.

Hier für gibt es einige feste Regeln und viele individuelle Regeln. Die IBM vertreibt sogar ein Produkt, dass über eine Art "Intelligenz" verfügt und auch zweifelhafte Transaktionen über mehrere Etappen identifizieren kann. So findet man auch heraus, wenn Geld erst durch mehrere Hände fließt bevor es beim Bösewicht landet.

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Bin/war Kunde der Dresdner. Da gab's das umsonst. Jetzt haben die mir nach der Fusion mit den Gelben auch 25 EUR abgebucht. Habe ich nach Reklamation erstattet bekommen.

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Grundsätzlich ist eine Sondertilgung für eine Bank ja von Nachteil. Ihr entgehen Zinsen. Andersherum reduziert jede Sondertilgung die Ausfallhöhe.

Bisher kann ich sagen, dass Sondertilgung fast immer angesprochen und verhandelt werden mussten. Zinsnachteile habe ich nicht kennengelernt.

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Geschäfte müssen keine beschädigten Schein annehmen. Die Bundesbank nimmt Scheine, von denen mehr als die Hälfte noch vorhanden ist zurück. Deine Hausbank sollte diesen Umtausch für Dich regeln können.

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