Wer Deine Kontoverbindung kennt, kann rein technisch auch abbuchen. Deine Bank hat keine Möglichkeit, das Vorhandensein einer Ermächtigung zu prüfen. Sie führt jeden Einzug erstmal durch. Du kannst innerhalb der Fristen widersprechen. Dann wird Dir das Geld erstattet und der Einzieher trägt die Kosten. Somit entsteht Dir kein Schaden bei einem unberechtigten Einzug.
Widersprichst Du allerdings unberechtigterweise, kann der Einzieher Dir die entstehenden Kosten wiederum aufbrummen. Also besser erst beim Einzieher reklamieren. Seriöse Firmen werden anstandslos zurückzahlen. Bei den anderen kannst Du dann immer noch die Rückbelastung einleiten.