Dürfen:
Ja
Bist du automatisch mitversichert:
Vielleicht, kommt auf den Vertrag an
Tipp:
Vorher bei Papa nachfragen was in der Versicherung steht
Dürfen:
Ja
Bist du automatisch mitversichert:
Vielleicht, kommt auf den Vertrag an
Tipp:
Vorher bei Papa nachfragen was in der Versicherung steht
Kommt prinzipiell erstmal darauf an, was du dir von deinem Geld erwartest.
Stichworte können hier Verfügbarkeit, Rentabilität und Sicherheit (Schwankung) deines Ersparten sein.
Erfahrungen bei Geldanlagen, geplante Ausgaben, Haushaltsrechnung, da gibt es viele Dinge die zu berücksichtigen sind.
Das was auf der Gewerbeanmeldung angegeben wurde...
Zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit aber ein Einzelunternehmen... es sei denn du warst beim Notar etc... dann könnten auch andere Rechtsformen in Frage kommen.
Das du ein Gefühl der Unbedenklichkeit hast ist völlig legitim und auch nachvollziehbar.
Rein rechtlich ist es allerdings unbedenklich.
Sofern alle Angaben der prüfbaren Korrektheit unterliegen ist es kein Thema.
Um im Nachhinein die Thematik einer "angeblich potentiell angeratenen psychologischen Behandlung" auszuschließen am besten noch ein paar Wochen warten oder vllt das Erstgespräch auf eigene Rechnung laufen lassen, somit kommt es bei keiner Verschreibung oder Folgebehandlung zur Meldung an die GKV.
Wichtig jedoch, man muss halt genau schauen wie die Gesellschaft in die Zukunft fragt bzgl. absehbarer Behandlungen oder angeratenen Therapien.
Je nach Bundesland und Laufbahn greift so oder so vorab die Beihilfe oder Heilfürsorge.
In manchen Bundesländern (je nach Laufbahn) wird es nach dem Vorbereitungsdienst noch immer die Heilfürsorge geben (was der GKV gleich kommt).
Empfehlenswert ist immer die Wahl einer guten Anwartschaft auf einen anschließenden Volltarif in der PKV. Spätestens zur Pension kommt hier eine gute Vorbereitung positiv zum tragen.
Eine später bestehende PKV kann man in eine Anwartschaft umstellen (mit oder ohne Leistungstarife) sofern man pflichtig in der GKV wird, oder entsprechend auch den Vertrag auflösen.
Zunächst möchte ich einmal meinen Vorschreiber nochmals zitieren
Beste Grüße an Kevin1905
Also folgende Dinge erledigt:
Die VL mitnehmen macht mehr als Sinn!
Solltest du versierter Anleger sein und die Märkte selbst beobachten, dann ruhig auf einen ETF zurück greifen, solltest du allerdings Erstanleger sein und vers. ETF-Klassifizierungen (replizierend etc...) nicht unterscheiden können würde ich eher auf gemanagte Fonds zurückgreifen.
Gegen die Meinung vieler Leute gibt es auch hier Fonds die Netto (nach allen Kosten) ihre 7-9% p.a. machen.
Hierzu am besten bei einem lizensierten Anlageberater beraten lassen (das schließt die meisten Youtube oder FB/Instagram "Finanzgurus" aus).
Grundsätzlich ist deine Privathaftpflicht dafür erstmal gedacht.
Du solltest eine Meldung machen bei deiner Gesellschaft und auf Reaktion warten. Bitte schriftlich und nicht telefonisch den Schaden melden.
Hallo,
das Thema Betriebsrente (im besten Fall als Direktversicherung mit niedrigen Garantieversprechen) ist mit eines der umfangreichsten Bausteine der geförderten Altersvorsorge.
Generell gilt, sofern der AG Sozialversicherungsersparnisse hat, dass diese bis zu 15% an den Arbeitnehmer in Form von Zuschuss weitergegeben werden müssen.
Oberhalb des Pflichtzuschuss ist optional.
Welche Sparsumme für Sie wichtig oder richtig ist kann nur eine Versorgungsanalyse aufzeigen.
Diese berücksichtigt die zu erwartende Rente und im besten Fall die Berücksichtigung der Inflation.
Eine Direktversicherung bietet mit unter den höchsten Hebel gegenüber der Riester oder Rürup-Rente.
Sollte dennoch nicht den einzigen Baustein abbilden.
Bitte erkundigen Sie sich beim Vermittler, ob dieser Ihnen eine Analyse anfertigen kann oder lassen Sie sich bei (z.B. mir) einem Dienstleister Ihres Vertrauens einmal unverbindlichen beraten.
Können vielleicht
Da eine Aufgabe der PHV das Abwenden von unberechtigten Ansprüchen ist, wird es bestimmt recht schwer.
Aber versucht es doch einfach.
Die Beschreibung der Schadensanzeige stelle ich mir allerdings sehr schwer vor
https://files.hansainvest.com/fondstique/telegramm-ausgabe-2-2022/optionsstrategien-cash-cows-and-risikomanagement
Was man auf den ersten Blick oftmals nicht erkennt, die hohe Ablaufleistung errechnet sich aus einer komplett mitgenommenen dynamischen Anpassung.
Die Fondspalette der ERGO lässt an dieser Stelle leider zu wünschen übrig.
Habe bisher noch nie eine ERGO-Police gesehen, die nach 5-6 Jahren im Plus war.
Bzgl. der Immobilienfinanzierung machen sich andere Finanzprodukte besser.
Zum Vergleich habe ich mal eine Rentenversicherung einer meiner Mandanten geprüft, hier komme ich bei 100€ Monatsbeitrag und knapp 42J Laufzeit auf 3800€ Gesamtkosten.
z.B. www.northdata.de
Aufschluss kann auch das Impressum geben.
Hallo Chris,
1. Tipp: Nicht in Krypto einsteigen. Timingrisiko ist hier eine der größten Gefahren.
2. Tipp: Bausparer nutzen, wenn es um eine Immobilie geht. Eigentum ist nicht vorhanden, daher diesen mal für eine Kapitalanlageimmobilie in Betracht ziehen.
3. Tipp: Die bestehende Police einmal prüfen, 75€ p. Monat bis heute quasi eine Nullnummer bis jetzt
4. Tipp: Versicherungsmantel ist da, Cashreserven sind da, Börseninvestment ist da, vllt auch mal über außerbörsliche Kapitalanlagen nachdenken.
[Text von der Moderation entfernt]
Mit freundlichen Grüßen
Nils Zierenberg
Guten Tag,
im schlimmsten Fall müssten Beiträge bis zum Zeitpunkt der Kündigung beglichen werden. Diese kann man mit einem pfiffigen Schreiben umgehen in den meisten Fällen.
Im Anschluss wird Ihnen das Kapital ausgezahlt. Sollten Sie den Vertrag dennoch behalten wollen, telefonieren Sie mit der Gesellschaft.
MfG Nils Zierenberg
Guten Tag,
im Normalfall (AM oder Generali machen immer verrückte Sachen) können Sie den AV-Anteil aus der BU rauskündigen.
Hier stellt sich jetzt die Frage ob es eine Rürup-BU ist oder eine normale Private Rente mit BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) ist.
Sofern Sie nicht wieder ins EU-Inland kommen, stellt sich mir die Frage wofür der Vertrag dann noch benötigt wird.
Sobald eine Verdienstabsicht besteht muss ein Gewerbe angemeldet werden und zu versteuerndes Einkommen entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden.
Guten Tag,
verstehe zwar nicht warum man sich dafür an den Verbraucherschutz wendet aber okay
Widerrufsrecht: bei LVs 30 Tage nach erhalt der Police/Versicherungsschein.
Kündigung: monatlich kündbar
Einfach einen Brief oder ein Fax (Mail geht rein theoretisch auch, empfehle ich aber nicht) mit Angabe der Vertragsnummer und der Willenserklärung (Kündigung) zur Gesellschaft schicken.
Hier unbedingt einen Anwalt aufsuchen und nachfragen. Denn um diese Frage zu klären, braucht dieser mehr Infos um das objektiv beurteilen zu können.
Der Text beinhaltet nicht ein Fragezeichen, jedoch bei mir im Gesicht sind Fragezeichen.
Worin liegt denn jetzt das Problem?
https://service.berlin.de/dienstleistung/122107/
Sofern die Eltern einverstanden sind...
Die Eltern bestellen die Produkte (Altersprüfung)
Die Eltern nutzen die Produkte unter allen gesetzlichen Vorschriften
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