Für gewöhnlich sofort.

Je nachdem wie neu dein oder sein Konto ist, und ob die Konten verifiziert sind, kann es aber auch mal PayPal gehalten werden. Habe von 7 Tagen bis 1 Monat gehört, sind wohl Richtwerte.

Normalerweise kannst du aber auch davor schon den Erhalt der Ware bestätigen dann geht‘s direkt rüber.

Aber wie gesagt, die PayPal Algorithmen kennt niemand.

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Eine Altersprüfung gibt es bei PSN Karten meines Wissens nicht. Ich sehe darin kein Problem.

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Das Weiterleiten von privaten Nachrichten verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG und begründet einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

Strafbar ist es nur in seltenen Ausnahmefällen; kommt auf den genauen Inhalt der Nachrichten und den Zweck der Veröffentlichung an.

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Das klingt ja nicht gerade, als wärt ihr anwaltlich vertreten. Hier kann euch niemand helfen außer ein professioneller Verteidiger.

Im Übrigen, wenn ihr verurteilt wurdet, dürfte im Urteil auch stehen, worauf das Gericht sich stützt und wie es zur Überzeugung kommt, dass ihr die Täter seid. Daran sollte man anknüpfen.

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Soweit ich weiß muss man bei PayPal bei der Eröffnung ein Bankkonto hinterlegen. Oder zumindest sollte man dies nach der Eröffnung. Dann kann sie es auf ihr Bankkonto umbuchen, auch ohne Online Banking.

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Ja, dies gilt für alle Online-Marktplätze, vergleichbar mit eBay oder Amazon. Ohne Hinterlegung einer USt-ID Nr. kannst du auf eBay Kleinanzeigen nicht gewerblich verkaufen, da eBay das Konto in dem Fall für den Verkauf von Waren gar nicht freischalten oder aktivieren würde. Falls es schon aktiviert war, wird es deaktiviert, bis die USt-IdNr. hinterlegt wurde.

Abmahnungen drohen nicht. Wenn du eine USt-IdNr. erhalten hast, musst du diese aber auch im Impressum zwingend angeben. Hier könnten Abmahnungen möglich sein, falls sie fehlt.

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Die Polizei kann keine Anzeigen ablehnen. Die Polizei darf zwar sagen, dass sie nicht glaubt, dass die Anzeige Erfolg haben wird. Aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen sie die aber in jedem Fall.

Du kannst also eine Anzeige erstatten und abwarten. Wie ich vermute wird es bei dem Betrag und den Umständen allerdings tatsächlich zu nichts führen.

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Ein Vertrag kommt über Angebot und Annahme zustande. Das Angebot muss hinreichend bestimmt sein, d.h. man müsste sich zumindest mal ungefähr über den Preis verständigt haben, und du müsstest dies wissend angenommen haben. Meiner Meinung nach liegt hier beides nicht vor. Im Endeffekt kann es jedoch auch Aussage gegen Aussage sein, ohne Zeugen wird es schwer das zu beweisen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls ja würde ich davon Gebrauch machen. Andernfalls bleibt abzuwarten wie "energisch" der Händler versuchen wird, sein Begehren durchzusetzen, Mahnungen, Inkasso etc. Den freundlichen Dialog zu suchen und seine andere Sichtweise darzulegen wird hier wohl das beste sein, vielleicht zeigt sich der Händler ja kulant. Für alles andere wird ein Anwalt nötig sein.

Angaben ohne Gewähr.

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Den Betrag, den du von Google erhalten hast.

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Können kannst du schon, vermutlich wird Instant Gaming das nicht aktiv prüfen. Durch die bewusst falsche Angabe änderst dadurch aber den dir zu Last fallenden Steuersatz von 19% auf 0% und sparst gut Geld, aber naja, ob das seine Richtigkeit haben kann?

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ebay Kleinanzeigen Versuchter betrug? Anzeige erstatten?

Hi, ich wollte auf ebay Kleinanzeigen ein iPhone kaufen. Der Verkäufer meinte es wäre 4 Monate alt, der Akku hat noch 90 Prozent Kapazität und das Display hätte 2 Kratzer ansonsten wäre der Zustand Top. Ich hab mir das Handy daraufhin selber angeschaut. Die Garantie war schon abgelaufen also deutlich älter als 4 Monate woraufhin er meinte das er es sich vor 4 Monaten gebraucht gekauft hat...... Die Akkukapazität lag bei 81 Prozent... da meinte er das er schon länger nicht mehr nachgeschaut hat. Das Display hatte neben den besagten 2 tiefen Kratzer unzählige Microkratzer, die Oleophobe Beschichtung war schon weg und das Display hat sich rau angefühlt. Selbstverständlich habe ich das iPhone nicht genommen und darauf hingewiesen das er doch die Kleinanzeige ändern soll.

Er hat das Handy immer noch so in ebay stehen. Nach einem Hinweis von mir kam nur die Antwort:

"Ich weiß nicht was du jetzt von mir willst, kümmer dich einfach um dich :)"

Wenn ich mir überlege das es Menschen gibt die ihr ganzes Geld sparen um sich mal was zu Gönnen und dann an so einem ich sag mal "Menschen" geraten wird mir echt übel.

Würde eine anzeige bei der Polizei was bringen? Immerhin at er ja schon versucht mich zu betrügen.

Mir geht es auch nicht mal darum das er mich betrügen wollte sondern er darum das er nicht andere schädigt.

Ich versteh echt nicht wie man so Asozial sein kann, dass ist mir absolut unbegreiflich

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Ich würde es eher eBay Kleinanzeigen melden - das ist vor dem Hintergrund, dass du nur andere schützen möchtest, wesentlich effektiver und wahrscheinlich auch um ein Vielfaches schneller und einfacher getan, als ein langwieriges bürokratisches Vorgehen bei der Polizei, die im Endeffekt höchstwahrscheinlich auch nicht das Herunternehmen des Angebots von der Plattform bewirken könnte.

Dass ein Melden bei eBay Kleinanzeigen Erfolg bewirkt halte ich allerdings auch für äußerst unwahrscheinlich. Im Endeffekt hast du eigentlich nichts zu melden, solange du nicht selbst Betrugsopfer wurdest. Dass du andere schützen möchtest ist zwar moralisch lobenswert, wird aber weder Polizei, noch eBay besonders interessieren.

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Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig. Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, z.B. Verträge zu schließen oder zu kündigen.  

Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkten Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. 

Die Beweislast dafür, daß Geschäftsunfähigkeit vorlag, liegt allerdings bei dem, der den Einwand erhebt. Die Chancen stehen - realistisch betrachtet - also sehr schlecht und sind vor allem Dingen mit enormen Aufwand verbunden, dass es sich in den allermeisten Fällen kaum rentieren dürfte.

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Vermutlich wollen sie nur einen Nachweis über das Einkommen. Du kannst den Nachweis auf verschiedener Art erbringen. Einfach mal anrufen, die Situation schildern und nachfragen - die Tel-Nr. deines Sachbearbeiters steht vermutlich auf dem Schreiben, da werden dir alle Fragen beantwortet.

Eine Steuernummer hat mit Bafög per se nichts zutun. Deine freiberufliche Tätigkeit musst du dem Finanzamt sowieso mitteilen. Dann wird dir automatisch eine Steuernummer erteilt. Deine Einnahmen und Ausgaben musst du erfassen, bspw. mit einer EÜR. Auch das sollte als Verdienst-Nachweis ausreichen.

Ob es sich wirklich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, ist auch ungewiss, das muss und wird das zuständige Finanzamt entscheiden.

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Das kommt drauf an, wie es sich auf die Einkommensverhältnisse und anhand dessen auf die Berechnung deines Anspruches auswirkt.

Anrufen, Bescheid sagen, nachfragen. Meiner Erfahrung nach ist das Bafög Amt da äußerst kulant und wird dir das nicht unnötig übel nehmen (d.h. keine Bußgelder, ggf. aber zu viel gezahltes Bafög zurückzahlen, wenn die neue Berechnung anderes ergibt).

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Ja, deine Bilder sind zum einen urheberrechtlich geschützt, zum anderen handelt es sich bei nicht erlaubter Verbreitung um einen Eingriff in dein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Du kannst verlangen, dass die Bilder gelöscht werden.

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Strenggenommen: Machst du das auf einen längeren Zeitraum mit Gewinnerzielungsabsicht, dann ja.

Nicht so strenggenommen: Das wird keinen jucken, weil bei den Beträgen sowieso 0,00 Steuern anfallen.

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Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

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Auch Juristen haben hervorragende Aussichten auf einen Beamtenstatus, wenn sie nach den Examen zum Staat gehen. Der Staat sucht händeringend nach guten Juristen, da würde ich mir keine Sorgen machen, dass du da zu kurz kommst. Generell ist man als Jurist auch nicht an eine einzige Ausbildungsstelle oder Behörde gebunden, sondern kann zumindest theoretisch frei entscheiden, welchen Weg man einschlagen möchte.

Meine Empfehlung wäre wegen den besseren Karrierechancen und höherem Verdienst Jura. Aber das ist nur eine Seite vom Blatt. Die andere ist, was dir lieber gefällt. Du kannst nebenbei an der Uni Jura „hören“, ohne als Student eingeschrieben zu sein. So kannst du ein Semester lang reinschnuppern, ob es dir wirklich gefällt, und dich danach vielleicht besser entscheiden. Auch Dipl. Finanzwirt hat sicherlich seine Vorteile, es kommt drauf an, worauf man mehr Wert legt und was für einen das richtige ist. Mach doch eine Pro-Kontra Liste für jeweils beide besuche, und gewichte deine Prioritäten, versuche anhand dessen abzuwägen.

Probieren geht über Studieren ;-)

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Wie du beschreibst, wurde Reverse Charge bereits von dem Leistungserbringer im EU-Ausland angewendet, da er Person X die Leistung steuerfrei erbracht hat. Einseitig kann X das nicht wieder umkehren. Wäre es eine „Privatausgabe“, würde X dem EU-Leistungserbringer die Steuer schulden, aber gerade die wurde dann nicht erhoben.

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Bogen zur steuerlichen Erfassung ohne Gewerbe?

Es ist eine ziemlich lange Geschichte. Ich bin 17 Jahre und möchte mit meinem Hobby nebenbei etwas verdienen. Es ist nichts großes, also ich hatte nicht vor eine riesige Gewinnerzielung zu beabsichten. Ich hab mich direkt beim Gewerbeamt informiert und zunächst hieß es, es fällt unter Freiberufler und ich bräuchte mich nur beim Finanzamt melden und kein Gewerbe anmelden. Beim Finanzamt einen formlosen Brief abgegeben wo meine Vorstellungen drauf stehen (300€ im Monat und davon noch die Materialkosten abgezogen, die ziemlich teuer sind). Ich mache übrigens Kunsthandwerke aus Epoxidharz (zb Schlüsselanhänger). Vom Finanzamt hab ich keine Antwort bekommen gehabt aufgrund des niedrigen Einkommen.

Einen Monat später wollte ich aber vom Gewerbeamt nochmal schriftlich haben, dass ich kein Gewerbe anmelden muss. Die andere Bearbiterin meinte dann, dass ich 'eigentlich' Gewerbe bräuchte und hat mich gefragt wie hoch der Gewinn wäre. Da er aber eben ziemlich niedrig ist, solle ich warten bis ich 18 bin, da es ansonsten ein langer Prozess ist. Allerdings sollte ich mich beim Finanzamt melden. Dort wieder gemeldet und einen Bogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. Hab mit dem Sachbearbeiter persönlich telefoniert und nochmal nachgehakt und ihm ebenfalls meine Gewinne genannt. Er meinte, ich benötige den Bogen nicht und ich solle nochmal einen formlosen Brief senden und dort mitteilen, dass ich weit unter dem Grundfreibetrag und allen möglichen Grenzen liege.

Zwei Monate später bekomme ich von einem anderen Sachbearbeiter des Finanzamtes einen Brief und wurde aufgefordert, den Bogen der steuerlichen Erfassung auszufüllen. Auch dort hab ich noch mal persönlich hintelefoniert. Nun hab ich den Bogen ausgefüllt und abgesendet.

Aber wie sieht es dann mit dem Gewerbeamt aus? Ich hab beim Gewerbeamt gesagt, ich mache circa 100€ Gewinn im Monat. Beim Finanzamt hab ich auf 1500€ Gewinn im Jahr geschätzt. Das Gewerbeamt sagte mir, bei 100€ Gewinn solle ich es noch nicht beantragen und das Ganze herrauszögern bis ich 18 bin (im Januar). Aber bezüglich den Bogen bin ich dann Kleinunternehmer und eigentlich wird das Gewerbe benötigt...

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Die Gewerbeanmeldung als Minderjähriger ist in der Tat etwas komplizierter, da auch das Familiengericht involviert ist. Dennoch entbinden dich die Hürden nicht von der gesetzlichen Verpflichtung. Wenn du auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht Geschäfte tätigst, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn die Sachbearbeiterin meint, du sollst die Anmeldung hinauszögern, bis du 18 bist, meint sie wahrscheinlich auch, dass du das Gewerbe nicht aufnehmen sollst und erst starten sollst, wenn du 18 bist. Wie hoch die Gewinne tatsächlich ausfallen, spielt bei der Gewerbeanmeldung keine Rolle. Theoretisch wäre es schon ab nur 1 Cent nötig.

Das ganze trifft natürlich nicht zu wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Das entscheidet letzten Endes das Finanzamt.

Im Übrigen rate ich von formlosen Briefen an das Finanzamt ab. Alles, was da nicht streng nach Routine geht und formkorrekt abgegeben wird, hat Potential chaotisch zu geraten und ewig lange zu dauern.

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