Hallo,
ich bin mit meinem Abitur so gut wie fertig und arbeite derzeit in Teilzeit bis zum Beginn meines Studiums. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich nun Anspruch auf Kurzfristigkeit habe (auch wenn ich länger als 2 Monate beschäftigt bin). Leider hat meiner Chefin das abgelehnt, mit der Aussage, dass ihr diese "Theorie" wohl durchaus bekannt ist, sie damit bei der letzten Betriebsprüfung aber Schwierigkeiten hatten.
Nun habe ich bereits rausgefunden, dass ich zumindest nicht die Arbeitslosenversicherung bezahlen muss.
Zur eigentlichen Frage: Muss ich auch die Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung leisten, wenn ich privat versichert bin oder macht es Sinn, dass ich mich - sofern möglich - von der Pflicht befreien lasse?
Mein Vertrag ist bis zum 30.09. befristet und danach werde ich vermutlich aber als Minijob weiter im selben Betrieb arbeiten.