Selbstverständlich ist auch Burn out bei allen BU-Versicherungen als Ursache mitversichert - es sei denn, psychische Erkankungen seien durch die Versicherungsbedinungen ausgeschlossen (gibts erst ganz neu und bei keiner Hand voll Tarife), oder durch einen individuellen Leistungsausschluss auf Grund von Vorerkrankungen (im Versicherungsschein dokumentiert) nicht mitversichert.

Das ist doch einer der größten Vorteile einer BU: Es kommt auf die (gesundheitliche) Ursache nicht an - also darauf, ob eine bestimmte Erkrankung die Ursache war. Oder ein Unfall.

Es kommt aber darauf an, dass man als Kunde beweisen kann, dass die Erkrankung eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit hervorgerufen hat. Das ist schon schwieriger. Unter anderem auch aus dem Grund, weil Berufusnfähigkeit stets eine voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung voraussetzt. Das muss bei Burn out ja nicht unbedingt gegeben sein. Manche können ja nach 5, 6 Monaten "Pause" durchaus wieder mit neuer Kraft im alten Beruf arbeiten. Viele Ärzte diagnostizieren auch nicht unbedingt 'Burn out', sondern eine Depression. Und manchmal ist das eine die Vorstufe für das andere.

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

ob eine BU für Studenten wirklich mit einem niedrigeren Beitrag verbunden ist, hängt vor allem vom angestrebten Beruf ab. Bei einigen Berufen ist das ganz extrem der Fall (körperliche Tätigkeiten, aber auch pädagogische z.B. Heilpädagoge, Erzieher...), bei einigen wird der spätere Beruf günstiger sein und manchmal bekommt ein Student die BU zum gleichen Preis, wie derjenige, der im angestrebten Beruf bereits tätig ist.

Inzwischen differenzieren auch immer mehr Anbieter sogar die Studiengänge und den Fortschritt im Studium: Studenten eines Lehramts, von Kunst oder Sport können schlechtere Konditionen haben, als IT'ler, BWL'er oder Mediziner.

Daher (und aus weiteren Gründen) kann man die Frage nicht einfach mit Betrag X beantworten.

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

keine Ahnung, wie es die Kollegen machen:

Ich hielte es für sinnvoll, zunächst zu prüfen, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsausschlüsse bekommen kann. Demnach erst einmal die eigene Gesundheitshistorie aufarbeiten und dann gegebenenfalls via anonymisierter Risikovoranfrage die Einschätzung einiger Anbieter einholen.

Stellt sich dann heraus, dass man voraussichtlich nicht zu normalen Bedingungen versicherbar ist und Leistungsausschlüsse erheblich wären, können die Aktionsangebote von Alter Leipziger, Gothaer, Standard Life, Württembergische und Volkswohl Bund einen sehr guten Baustein der Absicherung darstellen. Denn es sind die normalen Versicherungsbedingungen, die normalen Beiträge - nur, dass die Versicherer ihr Risiko durch maximale BU-Rentenhöhen, eingeschränkte Berufsgruppen, oder Ausschluss von Nachversicherungsmöglichkeiten und reduzierter Dynamik begrenzen. Oder weitere Bedingungen (weitere Verträge [Württembergische], BU als Zusatz zu einer Rentenversicherung [Standard Life] ) zum Abschluss stellen. Wenn es passt, kann man sogar mehrere Aktionsangebote miteinander kombinieren und so auch Absicherungen von 1.500 bis 2.000 EUR / Monat realisieren. Oder man realisiert wie bei der Alten Leipziger mit ihren '3 Fragen' die 1000 EUR BU-Rente ohne Leistungsausschluss und stellt einen weiteren Antrag (wo auch immer) über die Differenz an gewünschter Absicherung, bei der man dann ggf einen solchen Leistungsausschluss leichter akzeptieren kann.

Wie bei jeder BU muss man sehr sorgfältig die Antrags-Fragen lesen. Da gibt es viele Überraschungen. Sowohl positive, als auch negative. Und manchmal gibt es sogar zwei unterschiedliche Antragsformulare für die gleiche Aktion des gleichen Versicherers...

Wünsche viel Erfolg!

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

je nachdem, welchen Beruf man erlernt, könnte es auch sinnvoller sein, noch vor der Ausbildung als Schüler eine BU abzuschließen.

Sinnvoller im Sinne von: Zwar eine gewisse Zeit länger die Beiträge zahlen, aber in der Summe über die Jahre hinweg weniger.

Herzliche Grüße Matthias Helberg

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Hallo,

ja, das sehen Sie falsch. Im Leistungsfall müssen Sie dem Versicherer beweisen, dass Sie berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind. Dieser Nachweis ist für den konkret ausgeübten Beruf (BU-Absicherung) sicherlich deutlich leichter zu erbringen, als für Erwerbstätigkeiten irgendeiner Art (EU-Absicherung).

Mit beispielsweise Störungen der Konzentrationsfähigkeit, oder Nervenleiden, psychischen Erkrankungen, Bandscheibenvorfall, Einschränkung der Sehfähigkeit, Tinnitus können Sie Ihren Job vermutlich nicht mehr zu mehr als 50% ausüben, oder? Aber sind Sie damit überhaupt nicht mehr zu einer Erwerbstätigkeit über mindestens 3 Stunden am Tag fähig (z.B. Zeitungen austragen, Pförtner, Gartenhelfer...) ?

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

die Regelaltersrente gibt es in D für jüngere Leute derzeit ab 67. Viel längeren Versicherungsschutz zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Und da man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mal so einfach verlängern kann und heute niemand mit Gewissheit sagen kann, in welcher finanzieller Situation er sich in 30 oder 40 Jahren befindet, kann die Standard-Empfehlung meines Erachtens nur lauten: Bis 67. Sollte man dann ein paar Jahre vorher feststellen, dass man den Versicherungsschutz nicht mehr benötigt, kann man den Vertrag ja kündigen.

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

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Test hilft mir nicht weiter

Schönen Dank fürs Teilen!

Herzliche Grüße Matthias Helberg

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Hallo,

einer der kürzesten Abfragezeiträume derzeit sind 3 Jahre über alles: Abmulant, stationär und Psyche. Geht aber nur über eine befristete Sonderaktion bis maximal 1.000 EUR BU Rente.

Viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

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Hallo,

das Nettoeinkommen versteht sich - der Name lässt es erahnen - als Einkommen, bei dem Steuern und Sozialabgaben bereits abgezogen sind.

Eine private Berufsunfähigkeitsrente wird stets brutto ausgezahlt: Steuern und zumindest Krankenkassenbeiträge müssen (in aller Regel und individuell unterschiedlich) also noch davon herunter gerechnet werden. Und Geld für das Alter muss vielleicht auch noch zurück gelegt werden...

Das spricht also eher dafür, dass die BU-Rente höher sein muss, als das Nettoeinkommen.

Dies kann man wiederum so nicht empfehlen, ohne die gesamten Einkommens- und Absicherungsverhältnisse zu kennen: Gibt es noch andere Einnahmen, als die aus einer Erwerbstätigkeit? Wird in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, bestehen dort Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, wie viel des jetzigen Nettoeinkommens muss in jedem Fall auf bei Berufsunfähigkeit erzielt werden usw.

Und dann ist da noch die Frage, ob man die Absicherung in der richtigen Höhe überhaupt bekommen kann (Annahmerichtlinien der Versicherer) und falls ja schließlich, ob man sie sich auch leisten kann.

Eine pauschale Aussage zu den 80% ist also eher oberflächlich, als sinnvoll.

Herzliche Grüße Matthias Helberg

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Hallo,

nein er muss normalerweise nichts melden. Es gibt aber einige Tarife, die eine Möglichkeit beinhalten, bei Arbeitslosigkeit die versicherte Rente und damit den Beitrag vorübergehend zu reduzieren. Falls man also die Beiträge nicht mehr zahlen kann, macht es durchaus Sinn, in die Versicherungsbedingungen zu gucken, und / oder beim Versicherer nachzufragen.

Viele Grüße

Matthias Helberg

-Versicherungsmakler-

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Hallo,

das hängt einzig von den Versicherungsbedingungen des betroffenen Vertrages ab.

Es reicht nicht aus, bereits 6 Monate lang den Beruf nicht ausüben zu können. Zusätzlich sollte eine Klausel vorhanden sein, dass das Fortbestehen über die 6 Monate hinaus als Berufsunfähigkeit gesehen wird (sogenannte Fiktion) und eine zweite Klausel, aus der hervorgeht, ob dann rückwirkend ab Beginn geleistet wird.

Zusätzlich stellt sich dann noch die Frage, ob eine Karrenzzeit vereinbart wurde.

Wie gesagt: In die Versicherungsbedingungen gucken.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

was passiert, wenn man Fragen im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht richtig oder nicht vollständig angibt, kann man hier sehen: http://bit.ly/Apo6PQ .

Wenn man nicht versteht, wie ein Versicherer eine Frage meint, kann man ihn bitten, sie (schriftlich) zu erläutern. Oder man interpretiert sie so, wie man sie versteht - mit dem Risiko, später vor Gericht klären zu müssen, ob die eigene Interpretation gerechtfertigt war.

Das Bekanntwerden einer Diagnose "Burn-Out-Syndrom" wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung eines Antrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

Vielleicht ist die Lösung, zu warten, bis man die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr angeben muss?

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

nein, benötigen wird man als Student meistens noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich erwirtschaftet man als Student in der Regel noch nicht seinen eigenen Lebensunterhalt. Das ist aber der Grundgedanke einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Kann man dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sein Einkommen in seinem ausgeübten Beruf erwirtschaften, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen ersetzen. Würde einen allerdings wirlich schon als Student das Schicksal treffen - wer finanziert einem dann den Lebensunterhalt?

Es kann sinnvoll sein, bereits als Student eine BU abzuschließen: Weil man ein geringeres Eintrittsalter hat und dadurch einen geringeren monatlichen Beitrag zu zahlen hat; weil man vielleicht eine günstigere Berufsgruppe hat, als in dem späteren Beruf; weil man (vielleicht) noch gesund genug für einen Abschluss ist.

Die Aufarbeitung der eigenen Gesundheitshistorie ist der erste und vielleicht der wichtigste Schritt - und leider scheitern daran auch schon viele junge Leute. Wenn man die Chance hat, richtig versichert zu werden und es irgendwie bezahlen kann, sollte man es auch tun.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

der größte vermeidbare Fehler ist die mangelnde Aufarbeitung der eigenen Gesundheitshistorie, bevor man einen Antrag stellt. Unterlaufen dort Fehler, kann es sein, dass man jahrelang Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, der Versicherer aber die Rente nicht zahlen muss und die Beiträge behalten kann. Ich nenne das BU-GAU, denn das ist für den Versicherten zweifelslos schlimmer, als erst gar keinen BU-Vertrag zu bekommen.

Es ist vollkommen richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wovon man denn im Alter leben soll, falls man vorher berufsunfähig wird. Man hat also zwei "Baustellen" zu bearbeiten.

Ansonsten ist das Thema so komplex, dass sich nicht ohne Grund ganze Websites, Blogs und Bücher mit dem Thema befassen. Im Gegensatz zu einer Beratung bei einem Versicherungsberater oder Versicherungsmakler haften die jedoch nicht für ihre Aussagen...

Schöne Grüße aus Osnabrück

Matthias Helberg Werbung durch Support gelöscht

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Hallo,

wie wäre es denn erst einmal mit ein paar Jahren 'Lehrzeit' bei einem gestandenen Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler unterscheiden sich von der Ausschließlichkeit ein bisschen mehr, als nur dadurch, dass man mehr Anbieter und Tarife in der Auslage hat: Beratungspflichten, Risikoanalysen, Haftung, Herangehensweise, Umdeckungen, Zielgruppendefinition, Kundenansprache, Vergütungsfragen, Vertragsgestaltung z.B. von Courtagezusagen, Nachfolgeregelung, Standing gegenüber Produktanbietern - es gibt so viel, was sich unterscheidet.

Das lernt man nicht von einem Monat auf den anderen. Und oftmals auch nicht bei einem Pool.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

wenn man erst einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann man sich beruflich verändern, wie man will. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ändern sich dadurch ohne weiteres nicht. Weder nach oben, noch nach unten.

Die Frage ist nur, wie man dann versichert ist. Ist 'Student' für den Versicherer ein Beruf? Oder wird vielleicht der im Rahmen der Ausbildung erlente Beruf geprüft, falls man während des Studiums berufsunfähig wird? Oder kann man als Student vielleicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden?

Das sind die Fragen, die meines Erachtens vorrangig geklärt werden sollten. Kommt dann ein Versicherer dabei heraus, bei dem man sich nur den Startertarif 'leisten' kann, mag das in Ordnung sein. Risiko dabei: Die Beiträge erhöhen sich vom zunächst abgesenkten Beitragsniveau auf das erhöhte Beitragsniveau gerade zu der Zeit, wo man am Studieren ist und eher weniger als mehr Geld zur Verfügung hat.

Es ist auch nicht jeder Startertarif gleich. Manchmal wird nur die Höhe der Beiträge verschoben, manchmal werden aber auch Versicherungsdauer oder Leistungsdauer verkürzt und man hat nur eine Option, den Vertrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den dann geltenden Konditionen zu verlängern. Das könnte ungünstig werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsmakler

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Hallo,

für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Krankengeld der Gesetzlichen Krankenkasse und / oder Krankentagegeldversicherung einer Privaten Krankenversicherung.

Für den Fall, dass man nicht wieder gesund wird und Dauerschäden verbleiben: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung; evtl. Absicherung Schwerer Krankheiten.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg - Versicherungsmakler -

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Hallo,

es gibt viele Gründe, weshalb man keine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen könnte und viele Versicherte haben diese Erfahrungen bereits gemacht. Falsche oder unvollständige Angaben im Antrag sind der Grund, weshalb Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten können. Wenn man unter 50% berufsunfähig ist, gibt es i.d.R keine Rente. Wenn man einen alten oder neueren, aber schlechten Vertrag hat, kann abstrakt oder konkret auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Wenn die Ursache der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen ist (z.B. Atomunfall), gibt es keine BU-Rente.

Gleichwohl muss man nicht bange sein, wenn man die Fallstrricke kennt und von Anfang an das Thema professionell angeht. In meinem Blog berichte ich gerade über BU-Leistungsfälle meiner Mandanten: 4 Versicherer, 1 Makler, 1 Ergebnis: Berufsunfähigkeitsrente anerkannt.

Herzliche Grüße aus Osnabrück

Matthias Helberg

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Hallo,

eine Krankentagegeldversicherung gehört meiner Meinung nach wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Grundausstattung für (fast) alle Erwerbstätige. 25 - 30% weniger Einkommen nach 6 Wochen Krankheit können sich viele Haushalte einfach nicht leisten. Der Grund, eine Krankentagegeldversicherung in jungen Jahren abzuschließen, ist der gleiche wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Jüngeres Eintrittsalter, (hoffentlich) gute Gesundheitshistorie, niedrigere Beiträge. Hat man erst einmal das eine oder andere 'Zipperlein', wird man vielleicht gar nicht mehr, oder nunr noch zu verschlechterten Bedingungen, versichert.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

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