Antwort
Es kommt nur darauf an, ob das Schreiben dem Vermieter zugegangen ist. Wenn du das nachweisen kannt, genügt es. Dann kann der Vermieter mit dem Schreiben machen, was er will. Er kann sich nicht mehr aus der Verantwortung stehlen, selbst wenn er das Schreiben zurückschickt. Es wirkt so und so.