Das kann man grundsätzlich schon, aber warum sollte man das machen? Ein Riester-Banksparplan ist idR am Ende deutlich teurer, als eine Riester-Rentenversicherung. Grund ist, dass bei den Riester-Sparplänen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Rentenversicherung nicht enthalten sind. Diese wird bei Sparplänen erst beim Rentenbeginn abgeschlossen und zwar mit den geltenden "Spielregeln" bzgl. der Lebenserwartung.

Wie man aktuell an Hand der ersten Riester-Sparplänen die jetzt in die Rentenphase eintreten sehen kann, hatte man vor 10-12 Jahren ursprünglich mal geplant, dass ca. 10% des Guthabens für den Einmalbeitrag dieser Rentenversicherung notwendig sein werden. Heute sind es aber bereits ca. 20% - 25%. Wer 2040/2045 "Riester-Rentner" wird, muss sogar damit rechnen, dass bereits 40% des Guthabens dafür verwendet werden müssen.

Da diese, in der Fachsprache, biometrischen Kosten in der Ansparphase bei Riester-Sparplänen nicht eingerechnet sind, bei einem fairen Anbieter mit gutem Bedingungswerk im Bereich der Riester-Rentenversicherungen aber schon, ist auch der von Verbraucherschützern oft dargestellter Kostenvergleich nicht sinnvoll.

Dieser Kostenvergleich ist von der Logik her das gleiche, wie wenn man Autos rein am Preis vergleichen würde und die Empfehlung abgäbe, dass billigste Auto zu kaufen - das wäre dann aktuell vermutlich der Tato Nano, der mit € 2.500.- billigste Neuwagen auf der Welt (aus Indien), denn der ist natürlich deutlich billiger, als ein Audi, VW etc.

Würde sich jeder im Bereich des KFZ-Kaufs also so verhalten, wie es in den Medien oft im Bereich der Riester-Rente empfohlen wird, müssten wir alle einen Tato Nano fahren. Ob es da aber nicht vielleicht noch ein paar mehr Punkte zu unterscheiden gibt, als nur den Preis?

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So wie ich die Frage verstanden habe, geht es also nicht nur um eine grundsätzliche Beratung zu diesem Thema, sondern auch um eine Vermittlung der geeigneten Lösung. Leider gibt es im Versicherungsbereich noch keine einheitliche Gebührenordnung, so wie z.B. bei Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten. Insofern wird, auch bei einer Honorarvermittlung, z.B. beim Einsatz von Nettotarifen, in denen keine Abschlussprovision (-courtage) und auch keine Provisions-(Courtage-)-Nebenkosten eingerechnet sind, das Vermittlungshoborar mit dem Berater individuell ausgehandelt. Ich setze für diese Fälle eine Vergütungvereinbarung ein, der man das Vermittlungshonorar entnehmen kann. Wie bereits erläutert wurde, berät der Versicherungsberater "nur" gegen Honorar und vermittelt idR nicht. Kommt dann ein normaler "Courtagetarif" zu Einsatz, entstehen doppelte Kosten, das sollte man vermeiden. Ich bestätige auch die Aussage von Underfrange, dass Nettotarife und/oder Direktversicherer nicht immer die Beste Lösung sind. Die Vergütungsform alleine (Courtage, Provision bzw. Honorar) lässt noch keine automatischen Rückschlüsse auf die Qualität der Beratung zu. Und nur weil in einem Tarif keine Courtagekosten eingerechnet sind, ist dieser Tarif nicht automatisch auch der richtige für Dich. Ich will damit nicht zum Ausdruck bringen, dass ich gegen eine Honorarvermittlung bin, ganz im Gegenteil. Ich stehe dieser sehr positiv gegenüber. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass "schwarz-weiß-Denken" (Courtage = böse und schlechte Beratung und Honorar = gut und gute Beratung) pauschal nicht stimmt.

Ein Versicherungsmakler kann beim Einsatz von Nettotarifen durchaus gegen Honorar vermitteln, dafür muss man also nicht unbedingt zum Versicherungsberater (ich vermute, den meinst Du, als Du den Begriff "Honorarberater" genutzt hast). Einen "Honorarberater" gibt es in der gesetzlichen Definition (bisher) gar nicht! Also vorsicht, wenn sich jemand selbst Honorarberater nennt. Hierzu hat alfalfa bereits alles richtig ausgeführt.

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Fragen zu Riester bei Ehepaar (Unmittelbar und Mittelbar Zulagenberechtigt)

Hallo liebe Community,

ich habe einige Fragen zu Riester in der speziellen Konstellation von meiner Frau und mir und würde mich über eure Antworten freuen. Ich habe auch schon sehr viel im Internet recherchiert, konnte aber nicht die passenden Infos finden bzw. habe auch schon viel widersprüchliches gelesen.

Folgende Ausgangssituation:

Ich bin Angestellter mit rentenversicherungspflichtiger Tätigkeit und bin somit unmittelbar Riester-Zulagenberechtigt. Seit mehreren Jahren bespare auch schon einen Riester-Fondssparplan (DWS TopRente Dynamik) mit ca. 1600€ jährlich. Der Riester wird momentan nicht mit der maximalen Zulagen bespart! Hierfür wären die 2100€ abzüglich der Grundzulage (154€) notwendig.

Meine Frau ist angestellt und einem berufständischem Versorgungswerk (Bayerische Ärzteversorgung) angeschlossen und somit von der Rentenversicherungspflicht befreit. Das heißt meine Frau erfüllt nicht die Vorraussetzung für die unmittelbare Riesterförderung. Durch meine Tätigkeit und meinen Riester-Vertrag wäre sie allerdings mittelbar zulagenberechtigt und könnte somit auch einen Riester-Vertrag abschließen.

Kinder sind aktuell noch nicht vorhanden, allerdings in Planung (1-2 Kinder).

Folgende Fragen stellen sich mir jetzt:

  1. Können meiner Frau durch Abschluß eines Riester-Vertrages Probleme bezüglich Rentenzahlung o.ä. bei ihrem Versorgungswerk entstehen?

  2. Meine Frau würde auf Grund ihres Einkommens mit einem relativ geringen Eigenanteil die maximale Zulage (+ evtl. spätere Kinder-Zulagen) erhalten. Gibt es hier noch etwas zu beachten? Ich habe bspw. schon gelesen, dass zuerst der unmittelbar zulagenberechtigte Riester-Vertrag (= mein Riester) mit der maximalen Zulage bespart werden muss, bevor der mittelbar zulagenberechtigte Riester-Vertrag (= Riester von meiner Frau) überhaupt Zulagen erhält. Das kann ich mir so aber eigentlich nicht vorstellen... Die beiden Verträge sind doch voneinander vollkommen unabhängig, oder?

  3. Was passiert, wenn einer von uns zwei stirbt? Würde der Riester dann auf die andere Person übertragen werden? Und würde meine Frau die Zulagenberechtigung verlieren, wenn ich versterben würde?

Als Riester-Form hätten wir einen Banksparplan ausgesucht, weil es noch einige Unwägbarkeiten (Immobilien-Kauf, Berufswechsel, etc.) gibt. Ich denke, dass es noch nicht das "finale" Altersvorsorge-Konzept ist, aber der Riester-Banksparplan bietet zumindest die Flexibilität um auf Veränderungen reagieren zu können und im Moment nicht auf die Riester-Förderung zu verzichten.

Danke für euere Antworten...

Viele Grüße,

Scribble

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Bei Ehepaaren, bei denen nur ein Ehepartner unmittelbar anspruchsberechtigt ist, hat der andere Ehepartner mittelbaren Anspruch. Beiden Ehepartnern steht damit aber nur einmalig der maximale Betrag in Höhe von € 2.100 zur Verfügung. Seit dem 01.01.2012 muss der mittelbar anspruchsberechtigte Ehepartner einen Mindestbeitrag in Höhe von € 60.- p.a. leisten. Der indirekt anspruchsberechtigte Ehepartner, in Deinem Fall also Deine Frau, hat damit Anspruch auf die € 154.- Zulage p.a. die in den eigenen Riester-Vertrag gebucht werden würde. Wenn Kinder dann vorhanden sind, entscheiden die Ehepartner, bei wem die Kinderzulage reinfließen soll, bei mehreren Kindern ist auch eine Aufteilung möglich. Die Versorgungswerk-Rente Deiner Frau kollidiert nicht mit der Riester-Rente. Deine Aussage zu 2.) ist derzeit noch größtenteils korrekt, das wird aber gerade diskutiert, es soll abgeändert werden. Da Euch zusammen die € 2.100 zur Verfügung stehen, sind die Verträge rechtlich zwar getrennte, eigenständige Verträge, bzgl. der Förderbetrachtung werdet ihr aber zusammen angeschaut. Bei der Ermittlung Deines Eigenbeitrags kann, wenn Deine Frau einen Riester-Vertrag hat. deren Zulage bei Dir, zusammen mit Deiner Zulage abgezogen werden, so dass Du nur einen entsprechend geringeren Eigenbeitrag zu leisten hast. Vielleicht hilft Dir das dann auch, dass Du den notwendigen Mindesteigenbeitrag leistest, damit Du die volle Förderung erhältst. Da es ja auch noch eine steuerliche Förderung häufig gibt - in Eurem Fall vermute ich das jetzt mal, ist der Nachsteueraufwand ja sowieso noch einmal niedriger. Zu 3.) Ja richtig, im Todesfall kann das Guthaben des einen Ehepartners auf den Riester-Vertrag des anderen übertragen werden. Welche verschiedenen Konstellationen bzgl. eines weiteren Förderanspruchs Deiner Frau vorhanden sind, würde die max. noch verbleibenden Zeichen dieser Antwort "sprengen". Du hast ja auch gleich mehrere Fragen gestellt. Abschliessend kann ich aber weder einen Riester- Bank- noch Fondssparplan empfehlen. Einfach mal "Nachteile Riester-Fondsspärpläne" googeln,

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Das ist richtig. Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Riester-Anbieter die Möglichkeit bieten muss, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen. Aber:

Es ist gesetzlich nicht geregelt, dass man die Option des Weitersparens bieten muss, was aber die allermeisten Anbieter dennoch tun. Allerdings gibt es Verträge, bei denen wird die Riester-Rente beim Weitersparen dann mit den "Spielregeln" fortgeführt, die dann gelten. Man verliert in diesem Fall die geltenden Regelungen, die bei Vertragsabschluss galten.

Im ersten Schritt solltest Du also prüfen lassen, wie es Dein Anbieter bei Deinem Tarif regelt. Das kann übrigens bei unterschiedlichen Tarifen beim gleichen Anbieter unterschiedlich geregelt sein. Verlasse Dich also nicht auf die Aussagen des Sachbearbeiters am Telefon und/oder per Email. Meine Erfahrung ist, dass die dann häufig nur beantworten, dass man Pausieren und wieder Weitersparen kann. Ich habe es auch schon einmal erlebt, dass man sagte, das Weitersparen wäre mit unveränderten "Spielregeln" möglich, im Bedingungswerk dann aber etwas anderes stand.

Wenn Du also sicher gehen möchtest, wie es bei Dir ist, musst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Wenn Dir das zu kompliziert ist (die sind ja auch nicht immer so geschrieben, dass man als Laie gleich immer alles sofort eindeutig nachvollziehen kann), wende Dich an einen unabhängigen Spezialisten, der eine entsprechende Erfahrung beim Lesen von Riester-Bedingungswerken hat.

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Entscheidend für die Versteuerung der riester geförderten Immobilie im Alter ist der Stand des Wohnförderkontos am Ende der Finanzierung. Über welchen Weg hast Du die Wohnriester-Förderung genutzt?

  • Riester-Darlehen? Wenn ja, wie hoch ist hier der jährliche Tilgungsbetrag bis zum Ende der Finanzierungsphase?

  • Bauspar-Riester?

  • Entnahme aus vorhandendem Riester-Vertrag zu Darlehensbeginn?
  • Endfällige Tilgung aus einem Riester-Vertrag zum Darlehensende?
  • Eine Kombination daraus?

Es geht übrigens nicht um die "Zinsen", die zu versteuern sind! Übrigens: Bei einer riestergeförderten Immobilie ist nicht nur die Steuerlast im Alter zu berücksichtigen, sondern auch, dass diese Immobilie eben auch den "Riester-Spielregeln" unterliegt, also:

  • Nicht einfach verkauft werden kann (es sei denn, das Kapital wird für die Neuanschaffung einer wiederum selbst genutzten Immo verwendet)
  • Nicht beliebib vererbt werden kann
  • Nur mit Einschränkungen vorrübergehend vermietet werden kann etc.

Diese Einschränkungen kann man übrigens auch legal vermeiden.

Zurück zur Frage: Ich kann das schon berechnen (die Steuerlast natürlich nur unter der Annahme der heutigen Steuerregeln), aber da braucht man schon einige weitere Informationen (siehe oben). Abschließend noch der Hinweis, dass es mir nicht gestattet ist Steuerberatung zu erteilen. Entsprechende Hochrechnungen sollten von einem Steuerberater gegen gerechnet werden.

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Durch die Einführung der staatlich geförderten Renten wie der Riester- und der Rürup-Rente hat der Staat unternehmerisch gehandelt. Warum wurden diese Renten eingeführt? Weil bekannt ist, dass die gesetzliche Rente alleine im Alter kein auskömmliches Einkommen mehr darstellen kann. Wäre hier nichts unternommen worden, wäre das Risiko, dass in ca. 20 Jahren eine Menge Rentner vorhanden sind, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, deutlich höher. Es mussten also finanzielle Anreize geschaffen werden, damit mehr Deutsche private Vorsorge treffen. Mit jedem Euro Rentenanspruch im Alter sinkt dabei das Risiko, dass dieser Rentner zusätzliche Sozialleistungen benötigt. Gleichzeitig sind die Renten aus der Riester- und der Rürup-Rente aber nachgelagert zu versteuern (Riester unabhängig des Jahres zu 100%, die Rürup-Rente ab 2040 zu 100%, vorher niedriger). Der Staat reduziert durch die Förderung also auf der einen Seite das Risiko von Sozialausgaben in den nächsten Jahren und erhöht auf der anderen Seite die künftigen steuerlichen Einnahmen. Das ist unternehmerisches Handeln: Ausgabenrisiko minimieren, Einnahmen maximieren. Pauschale Aussagen werden im Zusammenhang mit der Riester-Rente in den Medien leider viele getroffen. Häufig ist es so, dass pauschale Aussagen pauschal so nicht richtig sind - der Nachteil von pauschalen Thesen. Übrigens ist auch zu berücksichtigen, dass Vermittler der geförderten Renten Ihre Einnahmen ebenfalls zu versteuern haben. Interessant ist, dass die Kritiker, die die steuerliche Förderung der Riester-Rente verurteilen, gleichzeitig auch die Steuerpflicht im Alter verurteilen und alternativ fordern, dass man mit den eingesparten Steuergeldern lieber die gesetzliche Rente stützen soll. Hierzu ist anzumerken, dass in die gesetzliche Rente in einigen Jahren deutlich mehr Steuer-Milliarden zu Stützung investiert wurden, als die gesamte Riester-Förderung kumuliert in den letzten 10 Jahren ausgemacht hat. Hinzu kommt, dass seit 2005 auch die gesetzliche Rentenversicherung nachgelagert zu versteuern ist (identisch wie die o.g. Rürup-Rente).

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Um das beantworten zu können, sind ein paar Informationen noch notwendig: Bist Du noch in der dreijährigen Elternzeit, oder darüber schon hinaus? Wenn die Elternzeit bereits vorbei ist, bist Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

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Egal für welchen Beratungsweg Du Dich entscheidest (Versicherungsmakler, Rentenberater, Verbraucherzentralen, Honorarberater), Du solltest immer auf folgendes achten:

1.) Der Dich berät, sollte von der Riester-Rente Ahnung haben, im besten Fall darauf spezialisiert sein. 2.) Er sollte für seine Beratung auch haften, wie es Dienstleister wie Anwälte, Notare, Steuerberater etc. auch tun, da scheiden systembedingt die Verbraucherzentralen schon einmal aus 3.) Du solltest Dich nicht für ein Angebot entscheiden, nur weil man Dir dort die höchsten Renten verspricht, denn diese stimmen idR selbst beim fairsten Anbieter nicht 4.) Du kannst aber auch nicht die garantierten Renten oder garantierten Rentenfaktoren vergleichen, denn einige Anbieter können diese wieder ändern, wenn Du bestimmte Flexibilitäten nutzen (z.B. Beitragspause und Weitersparen, Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns etc.). 5.) Aussagen wie: Schließe dort ab, wo die Kosten am niedrigsten sind (und damit bei Riester-Sparplänen, die es bei der Bank oder bei Fondsgesellschaften gibt) stimmen pauschal leider auch nicht. Riester-Sparpläne berücksichtigen systembedingt die eigentlich Kosten einer Riester-Rente nicht, die Absicherung des Lanlebigkeitsrisikos. Diese Kosten entstehen bei diesen Tarifarten erst bei Rentenbeginn, wenn Du also keinen Einfluss mehr darauf nehmen kannst. Das ist wie im Urlaub in Italien bei Autobahnen: Darauf fahren, kostet nichts, aber wehe, Du fährst wieder runter, dann kommt das Mauthäuschen. Es gibt nur einen Unterschied: Bei der Autobahnmaut, kannst Du Dir genau berechnen lassen, wie hoch diese sein wird...

Ich habe in den letzten Jahren über 350 Riester-Bedingungswerke gelesen - es gibt hier fast nichts, was es nicht gibt :-) Dennoch bin ich grundsätzlich ein Befürworter der Riester-Rente und es gibt auch faire Anbieter - man muss aber eben sehr genau hinschauen und wissen, wo man hinschauen muss, oder jemanden haben, der das für einen macht.

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Ja, das gibt es, sogar für zurückliegende Jahrgänge. Da gibt es eine eigene Software dafür als Webanwendung. Ich darf aber nicht sagen was und wo, weil ich sonst gegen die Werberegeln hier verstoße. Alternativ kannst Du eine Liste aller zertifizierten Riester-Tarife seit Einführung über die Zertifizierungsstelle finden. Einfach mal nach "Liste aller erteilten Zertifikate" googlen. Dieser kannst Du aber nur den Namen, den Tarifnamen, die Zertifikatsnummer, das Datum der Genehmigung und evtl. Änderungen entnehmen, aber keine Aussage über die Qualität.

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Seit Auflegung der Riester-Rente 2002 wurden insgesamt rund 6.000 Tarife zertifiziert. Derzeit gibt es, ohne der betrieblichen Altersvorsorge, insgesamt 9 verschiedene Wege die Riesterförderung zu nutzen (inkl. Eigenheimrentengesetz, besser bekannt als Wohnriester).

Ich denke, da sind mehr aus ausreichende Möglichkeiten vorhanden, oder? :-)

Viele Grüße

Joachim Haid

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Ob diese Riesterrente für Dich die richtige ist, hängt davon ab, welche Anforderungen Du an eine Riesterrente grundsätzlich stellst. Was nutzt es vermeintlich geringe Kosten zu haben, weil Du Dir ggf. Abschlusskosten einsparst, wenn auf der anderen Seite aber Punkte, die Dir wichtig sind, nicht erfüllt sind? Abschlusskosten, hier Abschlussprovision, sind nicht die einzigen Kosten, die bei einer Riesterrente berücksichtigt werden müssen. Wenn Du beim Abschluss diese Kosten einsparst, z.B. € 2.000.-, dafür aber einen Tarif hast, der bei einer Änderung Deinerseits (z.B. Beitragsfreistellung und anschließendes, späteres Weitersparen), dann mit für Dich schlechteren Spielregeln (= Rechnungsgrundlagen) fortgeführt wird, ist so ein Tarif plötzlich gar nicht mehr so günstig, wie er zunächst erschien. Prüfe also erst einmal mit den "6 Riester-Fragen" welche Anforderungen Du an eine Riesterrente hast. Anschließend kannst Du z.B. von einem Versicherungsmakler, der auf Riesterrenten spezialisiert ist und auch Alttarife diesbezüglich auswerten und vergleichen kann, feststellen lassen, ob Dein Vertrag auch wirklich alle Deine Wünsche erfüllt. Und wenn nicht, dann gibt es auch hierfür Lösungen.

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Ich habe gestern einen umfassenden Blog-Beitrag zu diesem Thema geschrieben und die, leider mal wieder, pauschalierte Kritik im Artikel bei N-TV, selbst einmal nachgerechnet. Ich habe exakt die im Artikel genannte Frau, 35 Jahre, 2 Kinder, berechnet. Ergebnis: Garantiertes Kapital zum Rentenbeginn bei Mindesteigenbeiträgen: EUR 23.089.-, dafür hat die Frau netto aus eigenem Geldbeutel bis zum Rentenbeginn EUR 8.280.- ausgegeben!

Selbst wenn wir nur vom o.g. Garantiekapital ausgehen und nur die wirklich garantierte Rente nehmen (bei einem Anbieter, der diese auch nicht zum Nachteil des Kunden abändern kann) kommen wir auf eine monatliche garantierte Rente von rund EUR 71.-. Die von der Frau investierten EUR 8.280 hätten sich also ca. bis zum 77 Lebensjahr amortisiert. Würde Sie von der 30%igen Kapitalisierung Gebrauch machen (ergäbe einen Nettobetrag von ca. EUR 4.900.-) sind allein dadurch schon mehr als 50% der selbst eingezahlten Beiträge zurück geflossen. Die garantierte Rente sinkt durch die Entnahme auf rund EUR 50.- im Monat und der Gesamtnettoaufwand der Frau hat sich dann bereits zum 73. Lebensjahr amortisiert. Das alles, wie gesagt, bei 0% Wertentwicklung und mit den garantierten Renten gerechnet! Das bedeutet, die Riester-Rente dieser Frau hat sich garantiert (!!!) zum 73. Lebensjahr gerechnet! Übrigens: Ab einer Wertentwicklung von 4% p.a. kann die Frau zum Rentenbeginn mit 67 bereits mehr kapitalisieren (über die 30%), wieder netto gerechnet, als sie in der gesamten Ansparphase eingezahlt hat und erhält dann immer noch eine garantierte monatliche Rente in Höhe von rund EUR 89. Also beireits mit 67 Jahren und 1 Monat macht die Frau jeden Monat EUR 89.- garantiert Gewinn!

Was also, soll da bitte jetzt so schlecht daran sein, vor allem wenn wir berücksichtigen, dass diese Frau eine sehr sichere Anlage hat! Das diese Riester-Rente ist Altersorsorgethema alleine nicht wird lösen können, ist klar und darum geht es hier auch nicht. Es geht darum einmal mit dieser permanenten pauschalierten und teilweinse vernichtenden Negativpresse zum Thema "Riester-Rente" aufzuräumen! Das Kritik im Einzelnen durchaus angebracht ist und viele Verträge bedingungsgemäß schlecht sind, ist klar und das arbeite ich auch regelmäßig heraus. Deshalb ist es aber noch lange nicht berechtigt eine für viele Bürger in Deutschland wichtige Grundabsicherung pauschal zu verdammen und zu verteufeln. Wenn alle, die die Riester-Rente stets pauschal kritisieren ihre Energie besser daran setzen würden mitzuhelfen, die Produkte bzgl. der Qualität zu verbessern, wäre allen deutlich mehr geholfen. Immer nur "meckern" ist eine destruktive Einstellung und hilft weder dem einzelnen Riester-Sparer noch wird die Qualität dadurch besser. Eines ist klar: Mit Aussagen wie "Riesterrente rentiert sich erst ab 109. Lebensjahr" kann man natürlich Schlagzeilen machen und Auflagen verkaufen!

Es wird aber mal Zeit, dass die so genannten Experten, Verbraucherschützer und auch die Presse verstehen, welche Verantwortung sie in Zeiten zusammenbrechender Sozialsystem in Deutschland haben!

Viele Grüße

Joachim Haid

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Grundsätzlich haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder für Schäden, die er einem anderen zufügt in unbegrenzter Höhe (§823ff). Kinder können aber, wenn sie ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben, deliktunfähig sein, also für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. In der Regel gilt das bis zum Alter von 7 Jahren (kann je Entwicklung des Kindes auch mal länger sein). Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, haften diese dann für den Schaden. Ist das Kind aber in der Schule, liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Es könnte also sogar sein, dass die Schule dafür aufkommen müsste, da bin ich mir aber leider nicht zu 100% sicher, vielleicht kann das jemand anderes noch beantworten.

Mir stellen sich folgende Fragen:

1.) Wie alt ist das Kind das Deinem die Brille kaputt gemacht hat? 2.) Haben die Eltern des Kindes eine Haftpflichtversicherung?

Was Du hier schreibst, ist aber ein klassisches Haftpflichtfall der auch problemlos erstattet werden sollte. Wenn sich die Eltern hier so vehement wehren, besteht die Vermutung, dass diese keine Haftpflicht bestehen haben. Falls doch und das Kind über 7 Jahre ist, sollte es kein Problem geben und die Eltern des verursachenden Kindes können eigentlich entspannt sein (ggf. bleibt dann halt noch ein vereinbarter Selbstbehalt bei den Eltern). Bevor Du also einen Anwalt einschaltest (wozu Du natürlich das Recht hättest, die Kosten sind vom Schädiger zu tragen, sofern sich herausstellt, das dieser den Schaden auch zu vertreten hat) könntest Du das im Vorfeld vielleicht abklären. Dann geht alles schneller und mit weniger Stress für alle Beteiligten.

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Bevor Du Dich für einen Riester-Banksparplan entscheidest, prüfe doch erst einmal, ob Dir die folgenden Fragen wichtig sind. Wenn ja, dann kommt gar kein Banksparplan in Frage, da diese die Anforderungen in der Regel systembedingt nicht erfüllen können:

1.) Soll es es, nicht zu Deinem Nachteil abänderbare, garantierte Rente geben? 2.) Möchtest Du auch mal beitragsfreistellen können und dann Weitersparen können, ohne das sich die garantierte Rente bzw. deren Berechnung zu Deinem Nachteil abändern kann? 3.) Die gleiche Frage gilt beim Vorziehen und Hinausschieben des Rentenbeginns 4.) Soll die garantierte Rente auf den Garantieguthaben, oder nicht lieber auf dem zu erwartenden, höheren Gesamtguthaben basieren?

Wenn Du diese Fragen mit "Ja" beantwortest, dann kommt weder ein Riester-Banksparplan, noch ein Riester-Fondssparplan noch ein Riester-Bausparvertrag für Dich in Frage, egal von welchem Anbieter.

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Fakt ist bei Riester-Fondssparplänen einfach folgendes:

  • Es gibt keine garantierte Rente
  • Die Kosten sind vermeindlich in der Ansparphase niedriger, da eben keinerlei biometrische Risiken eingerechnet sind (hier Langlebigkeit)

Diese Kosten entstehen, wie hier richtig beraten wurde, erst bei Rentenbeginn. Dann wird nämlich die Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr die Rente weiter bezahlen soll mit einem Einmalbeitrag abgeschlossen. Und die Höhe dieses Einmalbeitrags ist eben abhängig von den dann geltenden Rechnungsgrundlagen (also auch den dann geltenden Sterblichkeiten). Selbst wenn in 20, 30 Jahren noch immer die aktuelle Sterbetafel für Rentenversicherer gelten würde (DAV 2004 R) werden die Rechnungsgrundlagen für den Kunden dann deutlich schlechter sein (da man dann statistisch gesehen länger lebt) als heute. Beispiel: Ein heute 65 jähriger Mann hat in dieser Sterbetafel eine statistische Restlebenswahrscheinlichkeit von ca. 23 Jahren. Im Jahr 2040 hat ein dann 65 jähriger Mann in der gleichen Sterbetafel bereits eine statistische Restlebenserwartung von rund 30 Jahren! Da die Rentenversicherung, die bei einem Riesterfondssparplan eben bei Rentenbeginn abgeschlossen wird, wird der dafür notwendige Beitrag mit den "Spielregeln" berechnet, die dann gelten. Aus heutiger Sicht, wird ein 65-jähriger ca. 88 Jahre alt, die Rentenversicherung müsste also lediglich 3 Jahre bezahlen (von 85 bis 88, rein statistisch gesehen natürlich). Im Jahr 2040, bei gleicher Sterbetafel, müsste die Rentenversicherung bereits bis 95 bezahlten (natürlich wieder rein statistisch :-) ). Und natürlich hat ein um 7 Jahren erhöhtes Rentenzahlungsrisiko einen erheblichen Einfluss auf den notwendigen Einmalbeitrag zu Rentenbeginn.

Du wurdest hier also diesbezüglich völlig korrekt beraten und das hat nichts mit "Blödsinn" oder "Provision" zu tun. Es wäre auch meine Pflicht als Versicherungsmakler wenn ich auf Dich als Kunden stoßen würde, diese Themen darzustellen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Entscheidend ist, was Dir wichtig ist und wenn Du das von Deinem Berater gefragt wurdest und er Dir deshalb geraten hat, Deinen Vertrag abzuändern, dann ist das eine bedarfsgerechnet Beratung gewesen. Ich schreibe hier ja unter meinem echten Namen. bei Interesse einfach mal Googeln und dann wirst Du von mir viele Berichte, Blogs und Videos zu diesem Thema finden. Mehr kann ich hier nicht dazu schreiben, sonst wird das als nicht erlaubte Werbung interpretiert.

Viele Grüße

Joachim Haid

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Die Antwort von MadRmpage ist richtig, muss allerdings noch um die "Günstigerprüfung" von Meandor ergänzt werden. Sprich von den kalkulierten EUR 334.- Steuererstattung muss die Grundzulage in Höhe von EUR 154. abgezogen werden. Somit verbleibt ein restlicher Steuervorteil in Höhe von EUR 180.-

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Der Antwort ist nur noch eine kleine Ergänzung hinzu zu fügen :-) Wird der Mini-Jobber durch die Aufzahlung direkt anspruchsberechtigt, ist es ein evtl. vorhandener Ehepartner damit indirekt auch, selbst wenn er vorher nicht anspruchsberechtigt war. Diese Situation tritt häufig bei Selbstständigen ein. Beispiel: Selbstständiger ist verheiratet und Ehepartner arbeitet "nur" auf normaler Mini-Job-Basis, also ohne Aufstockung. Zahlt nun der Mini-Jobber auf, so wird auch der Selbstständige riesterförderfähig, damit haben wir, neben steuerlichen Effekten, bereits zwei mal die Grundzulage in Höhe von € 154.- "angezapft". Sind noch Kinder vorhanden, kommen die Kinderzulagen in Höhe von € 185.- (bis 2008 geborene) bzw. € 300.- (ab 2008 geborene) noch hinzu. Übrigens: Der Arbeitgeber kann sich gegen die Aufstockung nicht wehren, wäre auch unsinnig, da sie für den Arbeitgeber keinen finanziellen Mehraufwand bedeutet. Auf der Internetseite der Mini-Job-Zentrale wird dieses Thema sehr gut herausgearbeitet, dort stehen auch die notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Aufstockung zur Verfügung.

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Zunächst einmal würde mich interessieren, ob Du von der Verbraucherzentrale tatsächlich richtig beraten wurdest. Wenn ja, wäre dies ggfs. ein Verstoß gegen die Versicherungsvermittlungsordnung, da die Verbraucherzentralen meines Wissens nach weder als Versicherungsberater noch als Versicherungsvermittler registriert sind. Als nächstes würde mich interessieren, ob Du eine Beratungsdokumentation erhalten hast.

Nun zu Deiner Frage:

Natürlich sind die Kosten eines Produktes wichtig, sollten aber nicht das einzig alleinige Entscheidungskriterium sein.Als erstes solltest Du Dich dahingehend einmal beraten lassen, welche "Spielregeln" Dir bei einer Riester-Rente wichtig sind. Im zweiten Schritt ist dann heraus zu finden, welche Tarifart und welcher Anbieter Deine Wünsche bestmöglichst erfüllen kann.

Auf meinem YouTube-Kanal unter: http://www.youtube.de/joachimhaid findest Du zwei Videos zum Thema "Nachteile von Riester-Fondssparplänen". Dort führe ich aus, weshalb in vielen Fällen Riester-Fondssparpläne (und übrigens auch aus den gleichen Gründen Riester-Bank- und Riester-Bausparverträge) nicht geeignet sind.

Ich empfehle abschließend eine Beratung bei einem Versicherungsmakler, der registriert ist, seine Beratung und seine Empfehlungen begründen muss, dafür auch gerade stehen muss und im Riester-Bereich einen Marktüberblick hat.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

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Wer in Elternzeit ist, ist direkt, also unmittelbar förderberechtigt. Wer also vorher z.B. über den Ehepartner nur einen "Anhängselvertrag" hatte der, je nach Anbieter, auch ohne Eigenaufwand möglich ist und man dennoch die volle Zulage erhält, muss dann in Elternzeit den gesetzlichen Mindesteigenanteil von € 60.- im Jahr bringen, um weiterhin die Zulage und auch die dann neu hinzugekommen Kinderzulage in voller Höhe zu erhalten. Wie hoch der Mindestbeitrag dann beim jeweiligen Anbieter ist (häufig min. € 5.- bis € 10.- im Monat oder € 60.- im Jahr) hängt von dessen Tarifgestaltung ab.

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Anlagestrategie DWS Riesterrente Premium: Vertrag mit hohem Beitrag vs. regelmäßige Einmalzahlungen

Es wurde ja bereits darüber diskutiert, dass man die Nachteile der Zillmerung in der DWS Riesterrente Premium umgehen kann, indem man zunächst einen Vertrag mit sehr niedrigem Monatsbeitrag abschliesst und dann die eigentlichen Beiträge als Einmalzahlungen tätigt. Meine Frage ist nun, ob sich dadurch die Anlagestrategie der DWS für mein Kapital ändert. Zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, ich schließe einen Vertrag mit monatlichem Beitrag von 500 EUR und Laufzeit 30 Jahre ab. Wenn ich nun meine ersten 500 EUR zahle, "weiss" die DWS dass noch 179950 EUR an Beiträgen kommen werden, also genügend Kapital, um einen etwaigen Verlust der ersten 500 EUR wieder zu kompensieren. Dementsprechend kann die DWS die 500 EUR wohl "guten Gewissens" chancenorientiert anlegen, ohne Gefahr zu laufen, nach 30 Jahren die eingezahlten Beiträge nicht garantieren zu können. Schließe ich jedoch einen Vertrag mit sehr (!) niedrigem Monatsbeitrag ab und tätige dann zu Beginn eine Einmalzahlung von 500 EUR, so muss die DWS davon ausgehen keine ausreichenden Einzahungen mehr zu erhalten, um einen etwaigen Verlust dieser 500 EUR wieder zu erwirtschaften. Dem zu Folge müsste sie die 500 EUR eigentlich sicher (und damit renditeschwach) anlegen, um nicht in Schwierigkeiten bei der Beitragsgarantie zu kommen. Liege ich mit diesen Überlegungen richtig? Bin für Meinungen und Gedanken sehr dankbar!

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Die Hauptfrage sollte doch sein, ob ein Riester-Fondssparplan grundsätzloch der richtige Weg ist. Die sind nämlich nicht so günstig, wie sie immer dargestellt werden, denn die Kosten für die Absicherung des biometrischen Risikos sind hier nicht eingerechnet, sondern werden einem erst als Rentner belastet. Das das problematisch, hat eben auch die Zeitschrift Capital erkannt. Weitere Infos zum Thema beim u.g. Video.

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