Grundsätzlich haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder für Schäden, die er einem anderen zufügt in unbegrenzter Höhe (§823ff). Kinder können aber, wenn sie ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben, deliktunfähig sein, also für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. In der Regel gilt das bis zum Alter von 7 Jahren (kann je Entwicklung des Kindes auch mal länger sein). Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, haften diese dann für den Schaden. Ist das Kind aber in der Schule, liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Es könnte also sogar sein, dass die Schule dafür aufkommen müsste, da bin ich mir aber leider nicht zu 100% sicher, vielleicht kann das jemand anderes noch beantworten.
Mir stellen sich folgende Fragen:
1.) Wie alt ist das Kind das Deinem die Brille kaputt gemacht hat? 2.) Haben die Eltern des Kindes eine Haftpflichtversicherung?
Was Du hier schreibst, ist aber ein klassisches Haftpflichtfall der auch problemlos erstattet werden sollte. Wenn sich die Eltern hier so vehement wehren, besteht die Vermutung, dass diese keine Haftpflicht bestehen haben. Falls doch und das Kind über 7 Jahre ist, sollte es kein Problem geben und die Eltern des verursachenden Kindes können eigentlich entspannt sein (ggf. bleibt dann halt noch ein vereinbarter Selbstbehalt bei den Eltern). Bevor Du also einen Anwalt einschaltest (wozu Du natürlich das Recht hättest, die Kosten sind vom Schädiger zu tragen, sofern sich herausstellt, das dieser den Schaden auch zu vertreten hat) könntest Du das im Vorfeld vielleicht abklären. Dann geht alles schneller und mit weniger Stress für alle Beteiligten.