Wenn die Miete in keinem Verhältnis zum Kaufpreis steht, sollte man wachsam sein. Auch auffällig wird es, wenn man keine konkreten Berechnungen kriegt, sondern nur vage Aussagen. Die Immobilie immer selber besichtigen und evtl. auch einen Makler dazu holen.
ich halte dies für keine Finanzfrage-oder doch?
drum rate ich dazu eine Vorsorgevollmacht in guten Zeiten zu machen! Sonst müsste bei längerem Koma-Zustand wohl das Gericht einen Betreuer bestellen aber das kann sehr lang dauern und wäre unnötig, wenn man schon zu guten Zeiten entsprechende Vorsorgen trifft.
in Vollzeit sollten es 12.50 Euro sein-um mehr als die Grundsicherung sowieso garantiert zu bekommen-hab ich unlängst gelesen. Was die Diskussion über den Mindestlohn von 8.50 Euro zur farce macht...
Jeder Betriebsrentner sollte regelm. den bisherigen Chef anschreiben und darum bitten, die Rentenhöhe zu prüfen. Nur wenns finanziell nicht machbar ist, kan dies abgelehnt werden.
ich probiers mal:Ohne Abschläge kann die Altersrente grds. ab 1- 2014 bezogen werden. Die genauen Ansprüche oder die Chance auf Frührente müssten anhand vom Rentenkonto genau angesehen werden. Die reguläre Altersrente ist mind. 3 Monate vor dem beantragten Rentenbeginn zu beantragen-und zwar bei der Rentenkasse.
Der Versicherung muß nachgewiesen werden können, daß sie bei der Beratung u. Dokumentation die Pflichten verletzt hat, das ist immer so eine Sache... maßgeblich ist hier § 6 Versicherungsvertragsgesetz http://dejure.org/gesetze/VVG/6.html
diese Frage kommt hier ständig vor, die Suchfunktion oder google sind ratsam http://www.finanzfrage.net/frage/ausgleichen-von-altverlusten-vor-2009
ist nicht neu,hat sich wohl bewährt http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/typ-1-5-sterne-rente-fuenf-versicherer-in-einer-police_aid_613422.html
http://beck-aktuell.beck.de/news/bgh-irrtum-des-mieters-bei-mietminderung-steht-fristloser-kuendigung-wegen-mietrueckstands-nich
auf jeden Fall Mietkürzung unter Vorbehalt als Verwendungszweck bei Mietzahlung angeben und hoffen, der Vermieter ist ggf. entgegenkommend, eine fristlose Kündigung bei Verschulden des Mieters wäre sonst denkbar durch den Vermieter
das ist nicht unüblich-du kannst das ruhig unterschreiben. Das heißt nicht, daß die Zahlungszusage unverbindlich bleibt für Dich. Selbst bei finanzieller Schieflage müsste die Firma sich Dir gegenüber an die Zusage halten. Nur wenn Du unrechtes tust, könnte diese in Gefahr kommen. Aber dazu brauchts schon echt viel, was du anstellen müsstest. Also, unterschreiben das Ding, und gut.
Bis zum Erhalt des Erbscheins gilt man als vorläufiger Erbe. Bis dahin sind natürlich verschiedene Dinge zu regeln, wie Beerdigungskosten zahlen, Zahlpflichten einstellen usw. Meist klappt das ganz ohne Probleme, da man ja für gewöhnl. weiß, wer (Pflicht-)Erbe sein wird.Als solcher (Pflicht)Erbe hat man also auch vor Erhalt des Erbscheins schon Rechten/Pflichten. Aber man muß eben auch damit rechnen, da es noch Änderungen geben kann für den "vorläufigen" Erben.
kommen soll es, aber da wirds noch viel zu regeln geben, wie geht man um mit Fahrern von Ökoautos-man muß diese ja gleichstellen mit normalen Autofahrern, die ja alle samt eine Ermässigung der Kfz Steuer erwarten. Was macht man mit EU Bürgern, die die Autobahn benutzen? Auch diese sollen ja gleich behandelt werden als die dt. Autofahrer, erhalten diese die Vignette dann billiger-also Fragen über Fragen und auf die Lösung bin ich schon sehr gespannt!
ab Abnahme der Arbeiten beginnt die Frist, dann sollten es 5 J. Gewährleistung sein
um ein Haus auf dem Laufenden zu halten, muß man ca. 1 Prozent der Baukosten p.a. investieren. Dazu kommen noch Erneuerungsarbeiten im Bereich Haustechnik. ZB alle 10 Jahre Heizungsanlage mit Brenner, Warmwasserboiler, alle 20 Jahre neue Fenster. usw.
Welch seltsame Frage- wir kennen euren Lebensstandard und Eure Belastungen nicht, wichtig wäre auch zu wissen wieviel Eigenkapital vorhanden ist-ich sag mal ganz einfach-diese Frage ist so nicht korrekt zu beantworten! Wie groß ist die Immobilie, welche Nebenkosten entstehen-Fragen über Fragen!
ja, man kann das ausschlagen auch anfechten, wenn man von falschen Tatsachen ausging, das entspricht dann dem Eigenschaftsirrtum-siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum
keine Sorge-alles bleibt beim alten, ich helf Dir gern mit diesem Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-5713_Kuendigung-wegen-Eigenbedarfs-durch-neuen-Eigentuemer-bei-einer-im-Mietvertrag-enthaltenen-Kuendigungsbeschraenkung-unzulaessig.news17009.htm
also bei Onlinekäufen hätte ich ein gutes Urteil zur Hand, das hab ich ganz aktuell gefunden/gelesen,aber obs auch bei Ladenkäufen gilt, weiß ich nicht ganz sicher http://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/2425-eugh-gerichtsstand-grenzueberschreitende-kaeufe.html
Zu beachten gilt hier: sollten Deine Eltern in den nächsten zehn Jahren pflegebedürftig werden, kann es mit der Schenkung so sein, daß das ganze rückgängig gemacht werden muß, wenn deren Pflegekosten sonst nicht bezahlt werden könnten. Grundsätzlich könnte sich, käme es zur Schenkung, auch das Sozialamt an Dich wenden bzgl. der Pflegekosten deines Opas. Es kommt dann drauf an, wie Deine Einkommensverhältnisse sind. Würde man hierzu aufgefordert seitens des Sozialamtes, macht es sicher Sinn, sich rechtlich beraten zu lassen.