Also ich muss meinen Vorredner Recht geben. Suche dir einen Experten zu dem Thema und lass dich beraten. Wenn ich deine Frage richtig verstehe, meinst du die Dienstunfähigkeitsklausel in dem BU-Vertrag.
Hier wird meistens die echte und unechte Klausel unterschieden. Als Beamte auf Probe brauchst du zwingend die echte Klausel. Denn wirst du DU wirst du entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die echte Klausel besagt einfach, dass eine BU der DU gleichgesetzt wird. Diese Klausel enthält oftmals den Beisatz "die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit". Kann aber auch anders formuliert werden. Schau mal auf der Seite ( http://dienstunfaehigkeitsversicherungen.org/dienstunfaehigkeitsklausel/ ) , da wird der Unterschied erklärt
Aber nur ein Berater/Experte kann dir genau sagen, ob die Formulierung in den Vertragsbedingungen für dich ausreichend ist oder eben nicht.