Hallo......Ich habs!

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 115 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung

für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder

insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei.

Das wird wohl richtig sein!

Danke an Alle die geantwortet haben!!

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Danke für die Antwort!

Er ist abhängig beschäftigt und zahlt daher schon in die GKV ein.

Zur Weiterbildung gehören eine Reihe von Seminaren (soweit mir bekannt sind es 8) die jeweils nicht nur Urlaubstage sondern auch ca. 500-800€ kosten (inkl. Reisekosten).

Ich weiß nicht ob man den Nebenjob unter den Bedingungen schon als freiberuflich einstufen kann.

Nochmals Danke für die Information!

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Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung! Also um die Frage zu präzisieren: Ich betreibe ja kein Gewerbe und bin auch nicht als "Selbsständiger" tätig. Ich habe nach Erscheinen des Buches ein Kontingent erworben und den Autoren-Rabatt in Anspruch genommen. Diese Bücher habe ich dann ALLE an EINEN Interessenten zum Ladenpreis weitergegeben. Mehr war nicht und ist auch nicht zu erwarten!!! Ich habe das bisher als "Privatverkauf" eingeordnet (ich hab auch mal mein PKW verkauft, sogar mit Rechnung - hat das Finanzamt nicht interessiert).

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Irgendwie ist das für mich alles etwas undurchsichtig. Der AG hat mir - nach seiner Aussage - einen "normalen" 400€-Job gegeben und dennoch meine Steuerkarte verlangt. Was er damit macht ist mir nicht bekannt. Angeblich benötigt er sie, wofür auch immer. Der AG sagt "ohne Steuerkarte kein 400€ Job". Die Beiträge hier und Sachbearbeterin im Finanzamt sagen im Prinzip eigentlich "mit Steuerkarte kein 400€ Job". Woran erkenne ich ob der AG über Steuerkarte abrechnet?

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