Folgender Fall:
Der Versicherungsnehmer (V) einer Hausratversicherung zieht von Wohnung A nach Wohnung B. Die Hausratversicherung wird nahtlos weiter geführt. Zum Umzugsgut gehört eine Tasche mit kompletter Fotoausrüstung. Die mit dem Umzug beauftragte Spedition hat präzise Anweisung, wo sie die unterbringen soll, nämlich in einem Schrank im Keller. V fällt erst ein Jahr nach Abschluß des Umzugs auf, dass die Fototasche fehlt. Da Einbruch in den Kellerraum auszuschließen ist, muß die Fototasche während des Umzugs abhanden gekommen sein. Vermutlich wurde sie von Mitarbeitern des Umzugsunternehmens gestohlen, was der Spediteur natürlich bestreitet.
Kommt die Hausratversicherung für den Diebstahl auf?
Wäre eine Schadensanmeldung verfristet?