Ich glaube, solches Kleinzeug dürfte eingestellt werden. Die Anzeige kann man sich schenken.

MfG

BVB565

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Wenn Differenzen in der Kasse sind, dann kann man dir Unterschlagung vorwerfen und eine Verdachtskündigung aussprechen. Was du brauchst, ist anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht. Wenn du nicht allzu viel verdienst, kannst du dir einen Beratungshilfeschein holen und damit zum Anwalt gehen.

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Es muss alles angegeben werden, was für den Leistungsbezug von Bedeutung ist, anderenfalls kann das ein Sozialbetrug durch Unterlassen darstellen. Auch 13 € müssen somit angegeben werden.

MfG

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Ich hatte vor einigen Jahren mal bei einer Sparkasse einen entsprechenden Hinweis am Eingang gelesen und das ist völlig normal. Ich hatte das mal, dass meine Karte eingezogen wurde, weil sie gesperrt war. Hab dann eine neue Karte bestellt und die war dann nach ein paar Tagen da. Und ich hatte denen gesagt, dass ich die alte PIN haben möchte und auch das ging ohne Probleme.

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